Hausgruppen
Beschlussvorschlag:
Ein Änderungsverfahren
für den Bebauungsplan Nr. 112 „Westlich Dülmener Straße“ hinsichtlich der
Zulassung von Hausgruppen in dem aus der Anlage 2 ersichtlichen Bereich wird
eingeleitet.
Sachverhalt:
Wie Anlage 1 zu entnehmen ist, beantragt
ein Investor die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 112 „Westlich Dülmener
Straße“ im bezeichneten Bereich hinsichtlich der festgesetzten Hausformen
(beantragt: Hausgruppen) und/ oder der festgelegten maximalen Anzahl von
Wohneinheiten je Wohngebäude (derzeit max. 2). Ein Auszug aus dem Bebauungsplan
kann Anlage 2 entnommen werden.
Sachverhalt
Vor dem Hintergrund des voranschreitenden
demografischen Wandels möchte der Investor auf dem bezeichneten Areal im
Bebauungsplangebiet Nr. 112 „Westlich Dülmener Straße“ eine Wohnanlage
errichten, die es älter werdenden Menschen ermöglicht, auch im Alter weitgehend
selbstbestimmt „im eigenen Haus“ zu wohnen. Ein Gemeinschaftshaus und Angebote
für unterstützende Dienstleistungen sollen hier ergänzende Funktion haben um
die Zielsetzung „im eigenen Haus“ wohnen zu können, möglichst lange zu
ermöglichen.
Um diese Nutzungen sinnvoll anbieten zu
können, beantragt der Investor auf den bezeichneten Grundstücken Hausgruppen
(1* 6 Häuser und 2* 3 Häuser) errichten zu dürfen, wobei der Intention des
Projektes entsprechend „das eigene Haus“ in der städtebaulichen Gestalt
erkennbar bleiben soll.
Alternativ könnte bei der vorgesehenen
Aufteilung nach WEG (Wohnungseigentumsgesetz) in Wohneigentum auch die
textliche Festsetzung der Beschränkung auf maximal 2 Wohneinheiten je Gebäude
aufgehoben werden, da die geplanten Häuser - soweit sie auf einem Grundstsück
stehen – als ein Gebäude zu werten sind. Die Aufhebung der textlichen
Festsetzung der Beschränkung auf maximal 2 Wohneinheiten je Gebäude wird
alternativ beantragt.
Zu weiteren Erläuterungen zum
inhaltlichen Konzept wird auf den Antrag des Investors verwiesen (Anlage 1).
Städtebauliche Würdigung
Der Bebauungsplan „Westlich Dülmener
Straße“ verfolgt die Zielsetzung, Wohnraum in städtebaulich günstiger Lage und
mit städtebaulicher Qualität zu schaffen. Vor dem Hintergrund bisheriger
Vermarktungserfahrungen erfolgte dabei eine Beschränkung auf die Bauformen
„Einzelhäuser“ und „Doppelhäuser“, da Reihenhäuser oder Hausgruppen zwar dem
gleichen Zweck dienen, sich jedoch als sehr schwer vermarktbar erwiesen haben.
Der Investor beantragt nun für den aus
Anlage 2 ersichtlichen Bereich, auch Hausgruppen zuzulassen, da er selbst eine
Nutzung qualitätsvollen Wohnens im Alter „im eigen Haus“ verwirklichen will.
Für diese Nutzung erscheint eine Orientierung auf Hausgruppen und insbesondere
das vorgesehene Gemeinschaftsgebäude räumlich sinnvoll. Die vorgesehene Nutzung
entspricht den grundsätzlichen Zielen des Bebauungsplanes und kann eine gesunde
Durchmischung des Wohngebietes fördern. Der Anspruch „im eigenen Haus“ wohnen
zu können wird in der Konzeption und städtebaulich durch kleine Hausgruppen (je
3 Gebäude) bzw. eine architektonische Gliederung der Reihung (Versatz der 5
Wohn- und des Gemeinschaftsgebäudes) aufrecht erhalten.
Im nördlich angrenzenden Baugebiet
entlang der Coubertinstraße befinden sich ebenfalls Reihenhäuser. Dem im
Bebauungsplan verwirklichten Anspruch, sich in den Randbereichen an die umliegenden
Baugebiete anzupassen bzw. an diesen zu orientieren, wird mit der vom Investor
verfolgten Planung also durchaus entsprochen.
Eine ortsuntypische Verdichtung von
Wohnraum steht bei Beschränkung auf das bezeichnete Gebiet (1* 6 Häuser in
Reihe, 2* 3 Häuser in Reihe) nicht zu befürchten. Die Hausgruppen halten die
Vorgaben des Bebauungsplanes hinsichtlich der überbaubaren Grundstücksfläche
ein. Die beiden vorgesehenen Dreiergruppen unterscheiden sich auch optisch
nicht wesentlich von größeren Doppelhäusern. Die Sechserhausgruppe ist
gestalterisch so ausgeführt, dass nicht der Eindruck einer „langen Mauer“
entsteht, sondern durch die versetzte Bauweise der perspektivische Eindruck
einer hintereinander gereihten Anzahl von einzelnen Häusern entsteht. Gefördert
wird dieser Eindruck zudem durch die Lage im Baugebiet. Betritt man von der
Dülmener Straße das neue Baugebiet entsteht durch die Seitenansicht an der
Wegegabelung die Ansicht wie bei einem Einzelhaus. Die nachfolgenden Häuser der
Hausgruppe kommen erst nach und nach in den Blick. Allen weiteren
gestalterischen Festlegungen des Bebauungsplanes wird entsprochen.
Die alternative Aufhebung der textlichen
Festsetzung der Beschränkung auf maximal 2 Wohneinheiten je Gebäude ist bei der
beabsichtigten Planung eher als technisches Hilfsmittel zu sehen. Zielsetzung
der textlichen Beschränkung ist u.a. die Vermeidung einer ortsuntypischen
Verdichtung des Wohngebietes und die Sicherstellung des Charakters einer
Eigenheimsiedlung. Durch die Aufhebung dieser Beschränkung wären unerwünschte
Fehlentwicklungen (Hausblöcke) möglich, sollte das vorgesehene Projekt nicht
verwirklicht werden. Zudem werden die bereits vom Investor angesprochenen ggf.
nicht mehr erforderlichen Brandschutzwände zwischen den einzelnen Häusern von
der Verwaltung kritisch gesehen. Diese Variante sollte nicht weiter verfolgt
werden.
Eine Änderung des Bebauungsplanes für den
beantragten Bereich im Hinblick auf die Zulassung von Hausgruppen – unter
Beibehaltung aller anderen Vorgaben - widerspricht somit nicht den Grundzügen
der Planung und sollte mit Blick auf die Hauptzielsetzung der Schaffung von
Wohnraum und Erfüllung von Wohnraumbedarfen unterstützt werden.
Verfahren
Das Änderungsverfahren könnte gem. § 13
BauGB im vereinfachten Verfahren durchgeführt werden, da die Grundzüge der
Planung nicht berührt sind. Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsteller.
Finanzielle Auswirkungen:
Gemäß
Ratsbeschluss vom 24.06.2008 trägt der Antragsteller die Kosten des Verfahrens.
Anlagen:
Anlage 1 Antrag des Investors
Anlage 2 Auszug aus dem Bebauungsplan
Anlage 3 Darstellungen des Projektes