Betreff
Ermächtigungsübertragungen 2009 / 2010
Vorlage
014/2010/1
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Beschlussvorschlag:

Die bereits beschlossenen Ermächtigungsübertragungen i. H. v. 1.826.655,37 € werden um weitere 72.476,25 € erhöht. Insgesamt werden Ermächtigungsübertragungen in Höhe von 1.899.131,62 € gebildet.

Die daraus resultierenden Änderungen in den Finanzplänen der Haushaltsjahre 2010 bis 2013 werden zur Kenntnis genommen.


Sachverhalt:

In seiner Sitzung am 15.12.2009 hat der Rat der Gemeinde Nottuln mehrheitlich dem Ankauf einer 13.805 m² großen landwirtschaftlichen Fläche zugestimmt und die notwendigen finanziellen Mittel i. H. v. 72.476,25 € für den Grunderwerb außerplanmäßig bereitgestellt (Vorlage Nr. 233/2009).

Der Kaufpreis inklusive der Nebenkosten des Flächenankaufes kommt erst im Jahr 2010 zur Auszahlung. Aus diesem Grund sind die in 2009 außerplanmäßig bereitgestellten finanziellen Mittel zusätzlich zu den am 02.02.2010 bereits beschlossenen Ermächtigungsübertragungen in das Jahr 2010 zu übertragen.

Zudem ist es mit Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2010 nunmehr möglich, die Auswirkungen der Ermächtigungsübertragungen auf den mittelfristigen Finanzplan in einer separaten Anlage darzustellen und somit der Forderung des § 22 Abs. 4 S. 1 GemHVO NRW gerecht zu werden. Aufgrund der noch nicht abgeschlossenen Planung konnte dem Rat eine Übersicht zur Entwicklung der liquiden Mittel mit der ersten Vorlage zur Übertragung von Ermächtigungen (Vorlage Nr. 014/2010) noch nicht vorgelegt werden.


Finanzielle Auswirkungen:

Die Übertragung von Ermächtigungen des Haushaltsjahres 2009 in das Haushaltsjahr 2010 führt zu einer Abnahme der liquiden Mittel in Höhe von 1.899.131,62 €.

Die Auswirkungen in der mittelfristigen Finanzplanung der Jahre 2010 – 2013 sind der Anlage 2 zu entnehmen.


Anlagen:

Anlage 1 – Ermächtigungsübertragungen von 2009 nach 2010

Anlage 2 – Änderungen im mittelfristigen Finanzplan des Haushalts 2010