Betreff
Ermächtigungsübertragungen 2009 / 2010
Vorlage
014/2010
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschlussvorschlag:

Es werden Ermächtigungsübertragungen in Höhe von 1.826.655,37 € gebildet.

Die daraus resultierenden Änderungen in den Finanzplänen der Haushaltsjahre 2010 bis 2013 werden zur Kenntnis genommen.


Sachverhalt:

Ermächtigungsübertragungen

Analog zu dem Prinzip der periodengerechten Zuordnung von Aufwendungen und Erträgen innerhalb der Ergebnisrechnung eines Haushaltsjahres gilt auch für die Ermächtigungen grundsätzlich eine zeitliche Beschränkung für das jeweilige Haushaltsjahr. Ausnahmen von diesem Grundsatz regelt der § 22 der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO). So können gem. § 22 Abs. 2 GemHVO Ermächtigungen für Auszahlungen für Investitionen übertragen werden und bleiben bis zur Fälligkeit der letzten Zahlung – maximal bis zum zweiten dem Haushaltsjahr folgenden Jahr - für ihren Zweck verfügbar. Die Verfügbarkeit muss allerdings im Rahmen der Ermächtigungsübertragungen hergestellt und förmlich erklärt werden.

Mit dieser Übertragung wird die Ermächtigung (Erlaubnis) übertragen, im folgenden Haushaltsjahr mehr Auszahlungen auszulösen, als im Haushaltsplan ausgewiesen sind. In Folge dessen beeinflusst die Gesamtheit aller Ermächtigungsübertragungen die Finanzplanung des Folgejahres im Bereich der Auszahlungen.

Aus dem Haushaltsjahr 2009 werden Ermächtigungen für investive Auszahlungen in Höhe von insgesamt 1.826.655,37 € in das Haushaltsjahr 2010 übertragen. Ihre Zusammensetzung ist der Einzelaufstellung in der Anlage 1 zu entnehmen.

Der Anfangsbestand der liquiden Mittel beträgt zum 01.01.2010 7.382.957,34 €. Die Übertragung von Ermächtigungen in das Haushaltsjahr 2010 geht zu Lasten des Finanzplanes des Haushaltsjahres und der Finanzplanung der Folgejahre, da die verfügbaren liquiden Mittel um 1.826.655,37 € gemindert werden. Folglich stehen für konsumtive und investive Auszahlungen des Jahres 2010 nur rund 5.556.301,97 € zur Verfügung.

Die Ermächtigungsübertragungen werden bilanztechnisch innerhalb des Eigenkapitals als „Sonderrücklage“ ausgewiesen. Da sich die Ermächtigungsübertragungen 2009/2010 gegenüber dem Vorjahr (Ermächtigungsübertragungen von 2008 nach 2009: 266.011,05 €) um 1.560.644,32 € erhöht haben, wird die Sonderrücklage in der Bilanz zum 31.12.2009 durch Umschichtung aus der Allgemeinen Rücklage um diesen Betrag vermehrt.


Finanzielle Auswirkungen:

Die Übertragung von Ermächtigungen des Haushaltsjahres 2009 in das Haushaltsjahr 2010 führt zu einer Abnahme der liquiden Mittel in Höhe von 1.826.655,37 €.

Der Anfangsbestand der liquiden Mittel zum 01.01.2010 betrug 7.382.957,34 €.  Aufgrund der Ermächtigungsübertragungen reduziert sich die Höhe der für investive und konsumtive Auszahlungen des Haushaltsjahres 2010 zur Verfügung stehenden liquiden Mittel auf 5.556.301,97 €.


Anlagen:

Anlage 1 – Ermächtigungsübertragungen von 2009 nach 2010