Betreff
Gemeindeanteil an den Anlagen der Niederschlagswasserbeseitigung
Vorlage
036/2010
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Rat nimmt die Vereinbarung über die 50%igen Baukostenzuschüsse für die Erstellung der Anlagen zur Niederschlagswasserbehandlung zur Kenntnis.


Sachverhalt:

Die Gemeindeverwaltung Nottuln hat an das Abwasserwerk 50% der Kosten für die Erstellung der Anlagen zur Niederschlagswasserbeseitigung zu zahlen. In der Haushaltsplanung des Jahres 2009 wurde der Baukostenzuschuss für den 50%igen Gemeindeanteil an der Regenwasserkanalisation für das Gewerbegebiet Beisenbusch mit 581.500,-- € als Aufwandsposition geplant. Im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten 2008 wurde im Sommer 2009 mit der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Concunia GmbH der Sachverhalt erörtert und nach alternativen Lösungsansätzen gesucht. In der als Anlage 1 beigefügten Aktennotiz vom 19.01.2010 kommt die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zu dem Ergebnis, dass diese Baukostenzuschüsse im gemeindlichen Haushalt im Jahr der Auszahlung als aktiver Rechnungsabgrenzungsposten bilanziert und nach Fertigstellung der Anlagen über deren Nutzungsdauer aufgelöst werden können.

 

Hierzu wird der Zuschuss der Gemeinde an das Abwasserwerk zum Bau der Anlagen zur Niederschlagswasserbeseitigung gem. § 43 Abs. 2 Satz 2 GemHVO mit einer „einklagbaren“ bzw. durchsetzbaren Gegenleistungsverpflichtung verbunden. Dies geschieht durch eine Verpflichtung des Zuschussempfängers, den mit Hilfe des Zuschusses beschafften Vermögensgegenstand über mehrere Jahre zweckentsprechend zu verwenden.

 

Das Abwasserwerk erbringt durch die Herstellung und den Betrieb der Anlagen zur Niederschlagswasserbeseitigung eine Gegenleistung, da durch den funktionsfähigen Abwasserkanal auch ein bleibender Wert für die Gemeinde geschaffen wird.

 

Da das Abwasserwerk eine eigenbetriebsähnliche Einrichtung der Gemeinde Nottuln ist, kann die Gegenleistungsverpflichtung nicht eingeklagt aber durchgesetzt werden. Somit bedarf es einer hinreichend klar und eindeutig formulierten internen Vereinbarung, die dem Rat zur Kenntnis gegeben wird. Als Anlage 2 beigefügt ist die mit der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft abgestimmte Vereinbarung, die von Bürgermeister Peter A. Schneider sowie Betriebsleiter  Peter Scheunemann unterzeichnet worden ist.

 

Für den gemeindlichen Haushalt 2010 sind 5 Anlagen der Niederschlagungswasserbeseitigung veranschlagt worden:

 

1.       Gewerbegebiet Beisenbusch                                         581.557,--            Euro

2.       Wullaweg bis Schoppmanns Wiese                          28.000,--            Euro

3.       Schoppmanns Wiese                                        35.000,--            Euro

4.       Kücklingsweg                                                               149.000,--            Euro

5.       Anschluss Industriepark                                        18.000,--            Euro

            Gesamtsumme:                                                          811.557,--       Euro

 

Die Finanzrechnung wird somit im Jahr 2010 mit 811.557,-- Euro belastet. Bei einer 50-jährigen Nutzungsdauer der Niederschlagungswasserbeseitigungsanlagen entsteht ein Aufwand von 16.231,14 Euro pro Jahr ab dem Jahr 2011.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Der Baukostenzuschuss wird im gemeindlichen Haushalt im Jahr der Auszahlung als aktiver Abgrenzungsposten bilanziert und nach Fertigstellung der Anlagen über deren Nutzungsdauer aufgelöst. Der Baukostenzuschuss belastet demnach im Jahr der Auszahlung zu 100% die Finanzrechnung. Der Ergebnisplan wird in Höhe der „Abschreibung“ über die Nutzungsdauer von 50 Jahren belastet.


Anlagen:

Anlagen 1 und 2