Beschlussvorschlag:
Der Rat
nimmt die Vereinbarung über die 50%igen Baukostenzuschüsse für die Erstellung
der Anlagen zur Niederschlagswasserbehandlung zur Kenntnis.
Sachverhalt:
Die
Gemeindeverwaltung Nottuln hat an das Abwasserwerk 50% der Kosten für die
Erstellung der Anlagen zur Niederschlagswasserbeseitigung zu zahlen. In der
Haushaltsplanung des Jahres 2009 wurde der Baukostenzuschuss für den 50%igen
Gemeindeanteil an der Regenwasserkanalisation für das Gewerbegebiet Beisenbusch
mit 581.500,-- € als Aufwandsposition geplant. Im Rahmen der
Jahresabschlussarbeiten 2008 wurde im Sommer 2009 mit der
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Concunia GmbH der Sachverhalt erörtert und nach
alternativen Lösungsansätzen gesucht. In der als Anlage 1 beigefügten
Aktennotiz vom 19.01.2010 kommt die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zu dem
Ergebnis, dass diese Baukostenzuschüsse im gemeindlichen Haushalt im Jahr der
Auszahlung als aktiver Rechnungsabgrenzungsposten bilanziert und nach
Fertigstellung der Anlagen über deren Nutzungsdauer aufgelöst werden können.
Hierzu
wird der Zuschuss der Gemeinde an das Abwasserwerk zum Bau der Anlagen zur
Niederschlagswasserbeseitigung gem. § 43 Abs. 2 Satz 2 GemHVO mit einer
„einklagbaren“ bzw. durchsetzbaren Gegenleistungsverpflichtung verbunden. Dies
geschieht durch eine Verpflichtung des Zuschussempfängers, den mit Hilfe des
Zuschusses beschafften Vermögensgegenstand über mehrere Jahre zweckentsprechend
zu verwenden.
Das
Abwasserwerk erbringt durch die Herstellung und den Betrieb der Anlagen zur
Niederschlagswasserbeseitigung eine Gegenleistung, da durch den
funktionsfähigen Abwasserkanal auch ein bleibender Wert für die Gemeinde
geschaffen wird.
Da das
Abwasserwerk eine eigenbetriebsähnliche Einrichtung der Gemeinde Nottuln ist,
kann die Gegenleistungsverpflichtung nicht eingeklagt aber durchgesetzt werden.
Somit bedarf es einer hinreichend klar und eindeutig formulierten internen
Vereinbarung, die dem Rat zur Kenntnis gegeben wird. Als Anlage 2 beigefügt ist
die mit der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft abgestimmte Vereinbarung, die von
Bürgermeister Peter A. Schneider sowie Betriebsleiter Peter Scheunemann unterzeichnet worden ist.
Für den
gemeindlichen Haushalt 2010 sind 5 Anlagen der
Niederschlagungswasserbeseitigung veranschlagt worden:
1. Gewerbegebiet Beisenbusch 581.557,-- Euro
2. Wullaweg bis Schoppmanns Wiese
28.000,-- Euro
3. Schoppmanns Wiese 35.000,-- Euro
4. Kücklingsweg 149.000,-- Euro
5. Anschluss Industriepark
18.000,-- Euro
Gesamtsumme: 811.557,-- Euro
Die
Finanzrechnung wird somit im Jahr 2010 mit 811.557,-- Euro belastet. Bei einer
50-jährigen Nutzungsdauer der Niederschlagungswasserbeseitigungsanlagen entsteht
ein Aufwand von 16.231,14 Euro pro Jahr ab dem Jahr 2011.
Finanzielle Auswirkungen:
Der
Baukostenzuschuss wird im gemeindlichen Haushalt im Jahr der Auszahlung als
aktiver Abgrenzungsposten bilanziert und nach Fertigstellung der Anlagen über
deren Nutzungsdauer aufgelöst. Der Baukostenzuschuss belastet demnach im Jahr
der Auszahlung zu 100% die Finanzrechnung. Der Ergebnisplan wird in Höhe der
„Abschreibung“ über die Nutzungsdauer von 50 Jahren belastet.
Anlagen:
Anlagen 1 und
2