Beschlussvorschlag:
Die Änderung
des Bebauungsplans Nr. 45 „Alter Kirchweg“ wird im vereinfachten Verfahren gem.
§ 13 BauGB für den in der Planzeichnung abgegrenzten Bereich und auf Grundlage
der beigefügten Begründung gem. § 10 BauGB i.V.m. § 1 Abs. 8 BauGB als Satzung
beschlossen.
Sachverhalt:
In der
Sitzung vom 30.06.2009 (Beschlussvorlage 257/2008) hat der Rat beschlossen, den
Bebauungsplan Nr. 45 „Alter Kirchweg“ zu ändern, um einem Bewohner zu
ermöglichen, einen barrierefrei zugänglichen Anbau zu errichten. Hierzu ist die
Verschiebung einer Baugrenze um 1,5 m erforderlich. Die Errichtung eines Anbaus
ist so näher an einem öffentlichen Fußweg möglich; es verbleibt jedoch ein
Abstand von 1,5 m. Städtebauliche und bauordnungsrechtliche Gründe sprechen
nicht gegen die Planänderung.
Details
können der Begründung entnommen werden.
Da durch
die Änderung des Bebauungsplanes die Grundzüge der Planung nicht berührt sind,
konnte die Planänderung im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB durchgeführt
werden. Während der Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB und der
Offenlage gem. § 3 Abs. 2 BauGB, die vom 18.08.-17.09.2009 durchgeführt wurde,
sind keine Stellungnahmen eingegangen.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Kosten
werden vom Antragsteller getragen.
Anlagen:
1.
Planzeichnung
2.
Planzeichenerklärung
3.
Begründung