Betreff
Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB für die Änderung des Bebauungsplans Nr. 45 "Alter Kirchweg" im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB
Vorlage
167/2009
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Die Änderung des Bebauungsplans Nr. 45 „Alter Kirchweg“ wird im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB für den in der Planzeichnung abgegrenzten Bereich und auf Grundlage der beigefügten Begründung gem. § 10 BauGB i.V.m. § 1 Abs. 8 BauGB als Satzung beschlossen.


Sachverhalt:

In der Sitzung vom 30.06.2009 (Beschlussvorlage 257/2008) hat der Rat beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 45 „Alter Kirchweg“ zu ändern, um einem Bewohner zu ermöglichen, einen barrierefrei zugänglichen Anbau zu errichten. Hierzu ist die Verschiebung einer Baugrenze um 1,5 m erforderlich. Die Errichtung eines Anbaus ist so näher an einem öffentlichen Fußweg möglich; es verbleibt jedoch ein Abstand von 1,5 m. Städtebauliche und bauordnungsrechtliche Gründe sprechen nicht gegen die Planänderung.

 

Details können der Begründung entnommen werden.

 

Da durch die Änderung des Bebauungsplanes die Grundzüge der Planung nicht berührt sind, konnte die Planänderung im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB durchgeführt werden. Während der Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB und der Offenlage gem. § 3 Abs. 2 BauGB, die vom 18.08.-17.09.2009 durchgeführt wurde, sind keine Stellungnahmen eingegangen.


Finanzielle Auswirkungen:

Die Kosten werden vom Antragsteller getragen.


Anlagen:

1.       Planzeichnung

2.       Planzeichenerklärung

3.       Begründung