Betreff
Anträge auf Erstellung eines hydro-geologischen Gutachtens
Vorlage
061/2009/1
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Beschlussvorschlag 1:

 

a:       Antrag der UBG-Fraktion:

Die UBG-Fraktion beantragt, dass ein hydro-geologisches Gutachten zur Beurteilung einer Gefährdung des Wasserwerkes in Auftrag gegeben wird.

 

b:       Antrag der SPD-Fraktion:

Die SPD-Fraktion beantragt ein hydro-geologischen Gutachten zu erstellen, das die gutachterlichen Aussagen zum Wasserwerk im letzten Betriebsausschuss noch einmal überprüft und bewertet.

 

 (Zum genauen Wortlaut der Anträge vgl. die beigefügten Antragszuschriften).

 

 

Beschlussvorschlag 2:

 

Verwaltungsvorgehen wie im Sachverhalt beschrieben:

 

1.                  Ermittlung der zu untersuchenden Fragestellungen

2.                  Nicht zeitgleich, sondern erst im Anschluss an Schritt 1: Ermittlung einer/eines geeigneten Gutachters/Gutachterin

3.                  Einholung von Kostenvoranschlägen

4.                  Erneute Vorlage im zuständigen Fachausschuss (Betriebsausschuss)

 


Sachverhalt:

 

In der Folge der Behandlung der einschlägigen Bürgeranregungen nach § 24 der GO NRW haben die Fraktionen der UBG und der SPD im Rat der Gemeinde Nottuln in ähnlich lautenden Anträgen (die Anträge sind als Anlage 1 und Anlage 2 der Vorlage beigefügt) zum Ausdruck gebracht, dass sie zur Beurteilung einer Gefährdung des Wasserwerkes ein zusätzliches hydro-geologisches Gutachten für erforderlich halten.

 

Den beiden Anträgen ist gemeinsam, dass die Gemeindeverwaltung, respektive das Wasserwerk, gebeten werden, im Vorfeld der Beratung die Kosten eines Gutachtens zu ermitteln. Da allerdings die Kosten eines solchen Gutachtens im unmittelbaren Zusammenhang mit der Qualität und der Quantität der gestellten Fragen und auch mit dem/der beauftragten Gutachter/Gutachterin stehen, ist eine sinnvolle Aussage zum Kostenrahmen nicht möglich.

 

Sofern also Konsens in den Beratungen hergestellt werden sollte, dass ein zusätzliches hydro-geologisches Gutachten in Auftrag gegeben werden sollte, empfiehlt die Verwaltung ein mehrschrittiges Vorgehen:

 

  1. Ermittlung der zu untersuchenden Fragestellungen
  2. Nicht zeitgleich, sondern erst im Anschluss an Schritt 1: Ermittlung einer/eines geeigneten Gutachters/Gutachterin (diese Reihenfolge wird deshalb empfohlen, damit die Art der Fragen bei der Auswahl eines Gutachters berücksichtigt werden kann).
  3. Einholung von Kostenvoranschlägen
  4. Erneute Vorlage im zuständigen Fachausschuss (Betriebsausschuss), der über die Beauftragung des Gutachtens entscheidet.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass dieses Vorgehen keine verzögernde Wirkung auf das Planfeststellungsverfahren hat.


Finanzielle Auswirkungen:

 

Die finanziellen Auswirkungen können erst beziffert werden, wenn auf der Basis der erarbeiteten Fragestellungen Angebote von geeigneten Gutachterbüros vorliegen.

 

 


Anlagen:

 

Anlage:

Antrag der UBG-Fraktion vom 26.05.2009

Antrag der SPD-Fraktion vom 26.05.2009