Betreff
Umgehungsstraße - Wasserwerk Hier: Bürgerantrag gem. § 24 GO NW vom 02.03.09
Vorlage
061/2009
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschlussvorschlag:

1.            Der Rat der Gemeinde Nottuln stellt fest, dass das Wasserwerk Nottuln nach dem Bau der Umgehungsstraße nach neuen Erkenntnissen nicht als gesichert angesehen werden kann.

2.            Die Gemeinde Nottuln wird beantragen, dass der Baulastenträger für die Ortsumgehung B525 sich bereit erklärt, alle Risiken zu übernehmen, die sich mittelbar und unmittelbar aus dem Bau der Umgehungsstraße für das Wasserwerk ergeben. Darüber hinaus soll der Bauträger die Haftung für die Richtigkeit des Gutachtens übernehmen. (Ein Formulierungsvorschlag für ein Schreiben an den Baulastträger findet sich in der Anlage.)

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Können derzeit nicht beziffert werden.

 


Anlagen:

 

Anlage: Bürgerantrag gem. § 24 GO NW vom 02.03.2009