Beschlussvorschlag:
a) Die Kalkulation der Abfallbeseitigungsgebühren
für 2009 wird zur Kenntnis genommen.
b) Die Alternativen 1 und 2 zur Kalkulation der
Abfallbeseitigungsgebühren 2009 werden zur Kenntnis genommen.
c) Die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der öffentlichen
Abfallbeseitigung der Gemeinde
Nottuln wird, wie es dem HFA in seiner Sitzung am 18.11.2008 (Anlage 3, Vorlage
367/2008) vorgeschlagen wurde, geändert.
Alternative 1
Die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der öffentlichen
Abfallbeseitigung der Gemeinde
Nottuln (Anlage 6) wird entsprechend der Anlage 4 Spalte „Gebühr 2009“
geändert.
Alternative 2
Die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der öffentlichen
Abfallbeseitigung der Gemeinde
Nottuln (Anlage 6) wird entsprechend der Anlage 5 Spalte „Gebühr 2009“
geändert.
Sachverhalt:
Durch
das Urteil des VG Münsters ist den Bewohnern im Außenbereich (AB) der Zugang
zur Biotonne zu gewähren.
Die
Anzahl der im Außenbereich aufzustellenden Tonnen ist jedoch zur Zeit noch
nicht bezifferbar. Eine Befragung der betroffenen Bewohner im AB hätte zum
jetzigen Zeitpunkt keinen Sinn, da die Gebühren noch nicht feststehen. Daher
muss die voraussichtliche Anzahl geschätzt werden. In den Kommunen, die die
Biotonne im AB bereits eingeführt haben, liegt die Auslastung (Innenbereich
(IB) + AB) jeweils bei insgesamt 95 %. Eine derartige Auslastung wird jedoch in
Nottuln nicht erwartet. In diesem Jahr gibt es alleine im Nottulner
Innenbereich ca. 590 Eigenkompostierer. In der bisherigen Kalkulation für 2009
ist eine Auslastung von ca. 80 % berücksichtigt worden - 590 Eigenkompostierer
im IB und 303 im AB (siehe Anlage 2 „Gefäßstückzahl“).
Nach § 9
II S. 7 LAbfG (Landesabfallgesetz) ist Eigenkompostierern ein angemessener
Abschlag zu gewähren. Ein Abschlag in voller Höhe ist laut Städte- und
Gemeindebund mit dieser gesetzlichen Regelung nicht beabsichtigt. Im Gegenteil:
Vom Gesetzgeber ist die Regelung so zu verstehen, dass die Eigenkompostierer an
den Kosten beteiligt werden. Damit soll dem Rechnung getragen werden, dass nur
in den seltensten Fällen von Eigenkompostierern überhaupt keine Bioabfälle in
irgendeiner Art und Weise der kommunalen Abfallentsorgung zugeführt werden, wie
z.B. problematische Küchenabfälle (Fisch, Fleisch, gekochte Essensreste), die
über den Restmüll entsorgt werden (Kommentar zu § 9 II S. 7 LAbfG Schink/Queitsch/Scholz,
RNr.: 217).
Das OVG
und das BVerwG sind ebenfalls der Auffassung, dass Eigenkompostierer, die keine
Biotonne nutzen, grundsätzlich anteilig zu den Kosten der Biotonne herangezogen
werden sollen (Urteile: OVG vom 05.12.03 und BVerwG vom 20.12.00).
Nach
einem Urteil des OVG orientiert sich ein angemessener Abschlag an den Kosten
der Bioabfallerfassung/-verwertung über die Biotonne an den Gesamtkosten der
Abfallentsorgung (AZ 9 A 1795/99). Übertragen auf die Gemeinde Nottuln ergibt
sich folgende Berechnung eines angemessenen Abschlags:
Beseitigungsgebühren (Kreis COE) 471.358,00 €
Abfuhr Restabfall/Papier (Remondis) 270.501,08 €
Verwertung/Abfuhr Bio (Kreis, Remondis) 438.688,58 €
Sonstige Kosten (wilder Müll etc.) 284.841,00 €
Gesamt 1.465.388,66
€
Damit ergibt sich ein angemessener
Anteil der Position „Verwertung/Abfuhr Bio“ am Gesamtvolumen von 29,94 %. Die
für die Gebührenkalkulation 2009 gewählte Ersparnis von rd. 35,00 € (vgl.
Beschluss des Rates vom 14.12.2004) ergibt einen 43%igen Abschlag.
Nach der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 18.11.2008 hat die Verwaltung neben der Gebührenkalkulation 2009 noch zwei weitere Alternativkalkulationen aufgestellt.
Ursprüngliche Kalkulation:
In der bisherigen Kalkulation geht
die Verwaltung von 893 Eigenkompostierern und einer Ersparnis von ca. 35,00 €.
Dies bedeutet neben einem Kostenanteil für die Biotonne (für Biotonnennutzer)
von 82,29 € einen Gebührenanteil für Eigenkompostierer von 47,00 €.
Die finanziellen Auswirkungen bei
den einzelnen Abgabearten ergeben sich aus Seite 10 der Anlage 3.
Alternative 1:
Hierbei sparen die 893
Eigenkompostierer die komplette Gebühr für die Biotonne.
In diesem Fall beläuft sich der
Kostenanteil der Biotonne für Biotonnennutzer auf 91,00 €. Der erhöhte Anteil
lässt sich darauf zurückführen, dass der Anteil, den die Eigenkompostierer
leisten würden, wegfällt und somit die Gesamtkosten auf die Biotonnennutzer
umgelegt werden.
Die finanziellen Auswirkungen bei
den einzelnen Abgabearten ergeben sich aus Seite 2 der Anlage 4.
Alternative 2:
Bei dieser Berechnung beträgt die
Ersparnis der Eigenkompostierer rd. 71 %. Dadurch ergibt sich ein
Gebührenanteil für Eigenkompostierer von 25,00 €. Somit beträgt der Kostenanteil
für eine Biotonne ca. 86,00 €.
Die finanziellen Auswirkungen bei
den einzelnen Abgabearten ergeben sich aus Seite 2 der Anlage 5.
Schlussbemerkungen:
Für die Erstellung der Vorlage wurden u.a. Berechnungen für Abschläge in Höhe von 30 – 80 % (in 10er-Schritten) erstellt. Die folgenden Tabellen geben Auskunft über die Veränderungen für die Nutzer einer 80/90 l Restmülltonne mit 4 wöchentlicher Abfuhr. Dieses ist das von der Bürgerschaft meist gewählte Gefäß.
Biotonnennutzer
Im Innenbereich
Gebühr 2008 |
Abschlag |
Erläuterung |
Gebühr 2009 |
Differenz |
216,00 € |
30 % |
angemessen |
211,44 € |
- 4,56 € |
43 % |
HFA 18.11.2008 |
213,12 € |
- 2,88 € |
|
50 % |
- |
214,20 € |
- 1,80 € |
|
71 % |
Alternative 2 |
217,20 € |
1,20 € |
|
100 % |
Alternative 1 |
221,88 € |
5,88 € |
Bewohner aus dem Außenbereich nutzt ab 2009 eine Biotonne
Gebühr 2008 |
Abschlag |
Erläuterung |
Gebühr 2009 |
Differenz |
133,32 € |
30 % |
angemessen |
211,44 € |
78,12 € |
43 % |
HFA 18.11.2008 |
213,12 € |
79,80 € |
|
50 % |
- |
214,20 € |
80,88 € |
|
71 % |
Alternative 2 |
217,20 € |
83,88 € |
|
100 % |
Alternative 1 |
221,88 € |
88,56 € |
Eigenkompostierer
Im Innenbereich
Gebühr 2008 |
Abschlag |
Erläuterung |
Gebühr 2009 |
Differenz |
185,28 € |
30 % |
angemessen |
186,84 € |
1,56 € |
43 % |
HFA 18.11.2008 |
177,84 € |
- 7,44 € |
|
50 % |
- |
171,84 € |
- 13,44 € |
|
71 % |
Alternative 2 |
155,88 € |
- 29,40 € |
|
100 % |
Alternative 1 |
130,80 € |
- 54,48 € |
Bewohner aus dem Außenbereich verzichtet weiterhin auf eine Biotonne
Gebühr 2008 |
Abschlag |
Erläuterung |
Gebühr 2009 |
Differenz |
133,32 € |
30 % |
angemessen |
186,84 € |
53,52 € |
43 % |
HFA 18.11.2008 |
177,84 € |
44,52 € |
|
50 % |
- |
171,84 € |
38,52 € |
|
71 % |
Alternative 2 |
155,88 € |
22,56 € |
|
100 % |
Alternative 1 |
130,80 € |
- 2,52 € |
Der Abschlag von 43% entspricht der HFA-Vorlage vom 18.11.2008 (vgl. Anlage 3, Vorlage 367/2008/1). Auf Seite 10 werden dort die kostendeckenden Gebühren für den Innen- und Außenbereich ausgewiesen. Die Abweichungen für den Innenbereich betrugen durchschnittlich 2,98 %, so dass der Satzungsentwurf die Beibehaltung der Gebühren des Jahres 2008 für das Jahr 2009 vorgeschlagen hat und die Anhebung der Gebührensätze für den Außenbereich auf das Niveau des Innenbereiches (vgl. auch Seite 13, Ziffer VII der Anlage 1, Vorlage 367/2008/1).
Die Berechnungen wurden auch mit veränderten Gefäßstückzahlen vorgenommen. Eine Erhöhung bzw. Verringerung der Biotonnennutzer um 300 führt bei den unterschiedlichen Prozentabschlägen zu Gebührenschwankungen von jeweils ca. 3 €.
Aus Sicht der Verwaltung sollte aus Gründen der Rechtssicherheit der bisher gewählte Abschlag von rund 35 € beibehalten werden. Damit würde auch der gesetzlichen Regelung, dass bei der Gebührenbemessung „wirksame Anreize zur Vermeidung, Getrennthaltung und Verwertung geschaffen werden“ Rechnung getragen und dass den „Eigenkompostierern ein angemessener Gebührenabschlag zu gewähren“ ist (§ 9 Abs. 2 Landesabfallgesetz).
Finanzielle Auswirkungen:
Ergeben sich aus den anliegenden Kalkulationen
Anlagen:
Anlage 1: Sachverhaltsdarstellung der Vorlage 367/2008, HFA 18.11.2008
Anlage 2: Gefäßstückzahlen der Vorlage 367/2008, HFA 18.11.2008
Anlage 3: Kalkulation/Berechnung der Vorlage 367/2008, HFA 18.11.2008
Anlage 4: Alternative 1 (Komplettersparnis) – neu!
Anlage 5: Alternative 2 (Ersparnis von 70 %) – neu!
Anlage 6: Satzung – geänderte Fassung
Anlage 7: Haushaltsansätze der Vorlage 367/2008, HFA 18.11.2008