Beschlussvorschlag:

 

 

a)  Die Kalkulation der Abfallbeseitigungsgebühren für 2009 wird zur Kenntnis genommen.

 

b)  Die Alternativen 1 und 2 zur Kalkulation der Abfallbeseitigungsgebühren 2009 werden zur Kenntnis genommen.

 

c)  Die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der öffentlichen

Abfallbeseitigung der Gemeinde Nottuln wird, wie es dem HFA in seiner Sitzung am 18.11.2008 (Anlage 3, Vorlage 367/2008) vorgeschlagen wurde, geändert.

 

Alternative 1

     Die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der öffentlichen

Abfallbeseitigung der Gemeinde Nottuln (Anlage 6) wird entsprechend der Anlage 4 Spalte „Gebühr 2009“ geändert.

 

Alternative 2

     Die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der öffentlichen

Abfallbeseitigung der Gemeinde Nottuln (Anlage 6) wird entsprechend der Anlage 5 Spalte „Gebühr 2009“ geändert.

 


Sachverhalt:

 

 

Durch das Urteil des VG Münsters ist den Bewohnern im Außenbereich (AB) der Zugang zur Biotonne zu gewähren.

Die Anzahl der im Außenbereich aufzustellenden Tonnen ist jedoch zur Zeit noch nicht bezifferbar. Eine Befragung der betroffenen Bewohner im AB hätte zum jetzigen Zeitpunkt keinen Sinn, da die Gebühren noch nicht feststehen. Daher muss die voraussichtliche Anzahl geschätzt werden. In den Kommunen, die die Biotonne im AB bereits eingeführt haben, liegt die Auslastung (Innenbereich (IB) + AB) jeweils bei insgesamt 95 %. Eine derartige Auslastung wird jedoch in Nottuln nicht erwartet. In diesem Jahr gibt es alleine im Nottulner Innenbereich ca. 590 Eigenkompostierer. In der bisherigen Kalkulation für 2009 ist eine Auslastung von ca. 80 % berücksichtigt worden - 590 Eigenkompostierer im IB und 303 im AB (siehe Anlage 2 „Gefäßstückzahl“).

 

Nach § 9 II S. 7 LAbfG (Landesabfallgesetz) ist Eigenkompostierern ein angemessener Abschlag zu gewähren. Ein Abschlag in voller Höhe ist laut Städte- und Gemeindebund mit dieser gesetzlichen Regelung nicht beabsichtigt. Im Gegenteil: Vom Gesetzgeber ist die Regelung so zu verstehen, dass die Eigenkompostierer an den Kosten beteiligt werden. Damit soll dem Rechnung getragen werden, dass nur in den seltensten Fällen von Eigenkompostierern überhaupt keine Bioabfälle in irgendeiner Art und Weise der kommunalen Abfallentsorgung zugeführt werden, wie z.B. problematische Küchenabfälle (Fisch, Fleisch, gekochte Essensreste), die über den Restmüll entsorgt werden (Kommentar zu § 9 II S. 7 LAbfG Schink/Queitsch/Scholz, RNr.: 217).

Das OVG und das BVerwG sind ebenfalls der Auffassung, dass Eigenkompostierer, die keine Biotonne nutzen, grundsätzlich anteilig zu den Kosten der Biotonne herangezogen werden sollen (Urteile: OVG vom 05.12.03 und BVerwG vom 20.12.00).

Nach einem Urteil des OVG orientiert sich ein angemessener Abschlag an den Kosten der Bioabfallerfassung/-verwertung über die Biotonne an den Gesamtkosten der Abfallentsorgung (AZ 9 A 1795/99). Übertragen auf die Gemeinde Nottuln ergibt sich folgende Berechnung eines angemessenen Abschlags:

 

Beseitigungsgebühren (Kreis COE)  471.358,00 €

Abfuhr Restabfall/Papier (Remondis)  270.501,08 €

Verwertung/Abfuhr Bio (Kreis, Remondis)  438.688,58 €

Sonstige Kosten (wilder Müll etc.)  284.841,00 €

 

Gesamt  1.465.388,66 €

 

 

Damit ergibt sich ein angemessener Anteil der Position „Verwertung/Abfuhr Bio“ am Gesamtvolumen von 29,94 %. Die für die Gebührenkalkulation 2009 gewählte Ersparnis von rd. 35,00 € (vgl. Beschluss des Rates vom 14.12.2004) ergibt einen 43%igen Abschlag.

 

 

 

 

 

 

 

Nach der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 18.11.2008 hat die Verwaltung neben der Gebührenkalkulation 2009 noch zwei weitere Alternativkalkulationen aufgestellt.

 

Ursprüngliche Kalkulation:

 

In der bisherigen Kalkulation geht die Verwaltung von 893 Eigenkompostierern und einer Ersparnis von ca. 35,00 €. Dies bedeutet neben einem Kostenanteil für die Biotonne (für Biotonnennutzer) von 82,29 € einen Gebührenanteil für Eigenkompostierer von 47,00 €.

 

Die finanziellen Auswirkungen bei den einzelnen Abgabearten ergeben sich aus Seite 10 der Anlage 3.

 

 

Alternative 1:

 

Hierbei sparen die 893 Eigenkompostierer die komplette Gebühr für die Biotonne.

In diesem Fall beläuft sich der Kostenanteil der Biotonne für Biotonnennutzer auf 91,00 €. Der erhöhte Anteil lässt sich darauf zurückführen, dass der Anteil, den die Eigenkompostierer leisten würden, wegfällt und somit die Gesamtkosten auf die Biotonnennutzer umgelegt werden.

 

Die finanziellen Auswirkungen bei den einzelnen Abgabearten ergeben sich aus Seite 2 der Anlage 4.

 

Alternative 2:

 

Bei dieser Berechnung beträgt die Ersparnis der Eigenkompostierer rd. 71 %. Dadurch ergibt sich ein Gebührenanteil für Eigenkompostierer von 25,00 €. Somit beträgt der Kostenanteil für eine Biotonne ca. 86,00 €.

 

Die finanziellen Auswirkungen bei den einzelnen Abgabearten ergeben sich aus Seite 2 der Anlage 5.

 

 

 

Schlussbemerkungen:

 

Für die Erstellung der Vorlage wurden u.a. Berechnungen für Abschläge in Höhe von 30 – 80 % (in 10er-Schritten) erstellt. Die folgenden Tabellen geben Auskunft über die Veränderungen für die Nutzer einer 80/90 l Restmülltonne mit 4 wöchentlicher Abfuhr. Dieses ist das von der Bürgerschaft meist gewählte Gefäß.

 

Biotonnennutzer

 

Im Innenbereich

 

 

Gebühr 2008

Abschlag

Erläuterung

Gebühr 2009

Differenz

 

 

      216,00 €

30 %

angemessen

211,44 €

- 4,56 €

43 %

HFA 18.11.2008

213,12 €

- 2,88 €

50 %

-

214,20 €

- 1,80 €

71 %

Alternative 2

217,20 €

1,20 €

100 %

Alternative 1

221,88 €

5,88 €

 

Bewohner aus dem Außenbereich nutzt ab 2009 eine Biotonne

 

Gebühr 2008

Abschlag

Erläuterung

Gebühr 2009

Differenz

 

 

      133,32 €

30 %

angemessen

211,44 €

78,12 €

43 %

HFA 18.11.2008

213,12 €

79,80 €

50 %

-

214,20 €

80,88 €

71 %

Alternative 2

217,20 €

83,88 €

100 %

Alternative 1

221,88 €

88,56 €

 

Eigenkompostierer

 

Im Innenbereich

 

Gebühr 2008

Abschlag

Erläuterung

Gebühr 2009

Differenz

 

 

      185,28 €

30 %

angemessen

186,84 €

1,56 €

43 %

HFA 18.11.2008

177,84 €

- 7,44 €

50 %

-

171,84 €

- 13,44 €

71 %

Alternative 2

155,88 €

- 29,40 €

100 %

Alternative 1

130,80 €

- 54,48 €

 

 

Bewohner aus dem Außenbereich verzichtet weiterhin auf eine Biotonne

 

Gebühr 2008

Abschlag

Erläuterung

Gebühr 2009

Differenz

 

 

      133,32 €

30 %

angemessen

186,84 €

53,52 €

43 %

HFA 18.11.2008

177,84 €

44,52 €

50 %

-

171,84 €

38,52 €

71 %

Alternative 2

155,88 €

22,56 €

100 %

Alternative 1

130,80 €

- 2,52 €

 

 

 

 

Der Abschlag von 43% entspricht der HFA-Vorlage vom 18.11.2008 (vgl. Anlage 3, Vorlage 367/2008/1). Auf Seite 10 werden dort die kostendeckenden Gebühren für den Innen- und Außenbereich ausgewiesen. Die Abweichungen für den Innenbereich betrugen durchschnittlich  2,98 %, so dass der Satzungsentwurf die Beibehaltung der Gebühren des Jahres 2008 für das Jahr 2009 vorgeschlagen hat und die Anhebung der Gebührensätze für den Außenbereich auf das Niveau des Innenbereiches (vgl. auch Seite 13, Ziffer VII der Anlage 1, Vorlage 367/2008/1).

 

Die Berechnungen wurden auch mit veränderten Gefäßstückzahlen vorgenommen. Eine Erhöhung bzw. Verringerung der Biotonnennutzer um 300 führt bei den unterschiedlichen Prozentabschlägen zu Gebührenschwankungen von jeweils ca. 3 €. 

 

Aus Sicht der Verwaltung sollte aus Gründen der Rechtssicherheit der bisher gewählte Abschlag von rund 35 € beibehalten werden. Damit würde auch der gesetzlichen Regelung, dass bei der Gebührenbemessung „wirksame Anreize zur Vermeidung, Getrennthaltung und Verwertung geschaffen werden“ Rechnung getragen und dass den „Eigenkompostierern ein angemessener Gebührenabschlag zu gewähren“ ist (§ 9 Abs. 2 Landesabfallgesetz).

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Ergeben sich aus den anliegenden Kalkulationen

 


Anlagen:

Anlage 1: Sachverhaltsdarstellung der Vorlage 367/2008,  HFA 18.11.2008

Anlage 2: Gefäßstückzahlen der Vorlage 367/2008, HFA 18.11.2008

Anlage 3: Kalkulation/Berechnung der Vorlage 367/2008, HFA 18.11.2008

Anlage 4: Alternative 1 (Komplettersparnis) – neu!

Anlage 5: Alternative 2 (Ersparnis von 70 %) – neu!

Anlage 6: Satzung – geänderte Fassung

Anlage 7: Haushaltsansätze der Vorlage 367/2008, HFA 18.11.2008