Betreff
Abfallbeseitigung
1) Entwicklung 2008
2) Kalkulation der Abfallbeseitigungsgebühren 2009
Vorlage
367/2008
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschlussvorschlag:

a) Die Entwicklung der Abfallbeseitigung im Jahr 2008 wird zur Kenntnis genommen.

b)  Die Kalkulation der Abfallbeseitigungsgebühren für 2009 wird zur Kenntnis genommen.

c)  Die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der öffentlichen

     Abfallbeseitigung der Gemeinde Nottuln wird wie in Anlage 3 geändert.

 


Sachverhalt:

Zu 1) Entwicklung 2008

 

Bis zum jetzigen Zeitpunkt liegen die Gebührenbescheide des Kreises Coesfeld und die Rechnungen der Firma Remondis bis einschließlich Juli 2008 vor.

 

Deponiegebühren

 

Anhand der bisher gesammelten Abfall-/Wertstoffmengen lässt sich erkennen, dass es bei den Deponiegebühren für Restmüll und Biomüll nur zu leichten Abweichungen gegenüber den kalkulierten Mengen kommen wird. Die Restmüllmengen sind ca. 3 % geringer als kalkuliert, dennoch liegt der voraussichtliche monatliche Durchschnitt an Restmüllmengen mit 183t/Monat höher als in den vergangenen Jahren.

Die erwarteten Bioabfallmengen liegen ca. 4 % unter den kalkulierten Mengen. Die Deponiegebühren hierfür liegen voraussichtlich rund 10 % unter den veranschlagten Gebühren. Der Grund für die Abweichung liegt darin, dass der Kreis Coesfeld nach Erstellung der Gebührenkalkulation 2008 die Gebühr für die Bioabfälle von 89,00 €/t auf 80,00 €/t herabgesetzt hat.

Die größte Abweichung gibt es bei den Altholzmengen. Kalkuliert waren 415 t. Aufgrund der Hochrechnungen ergeben sich für 2008 Mengen von 375 t (21 % weniger).

 

Firma Remondis / Gemeindewerke Nottuln

 

Bei den Kosten für die Firma Remondis wird es wahrscheinlich zu Abweichungen kommen. Aufgrund der Kalkulation 2008, in der bereits eine Preisanpassung von ca. 6 % berücksichtigt wurde, erhält die Fa. Remondis für die gemeindliche Abfuhr in 2008 ca. 424.000,00 €. Aufgrund der monatlichen Abschläge 2008 (ohne Preisanpassung) ergeben sich Zahlungen von 396.000,00 €. Die im April 2008 angekündigte Anpassung für 2008 von 8,71 % ist noch nicht genehmigt. Bei einer rückwirkenden Erhöhung wird es dann zu entsprechenden Nachforderungen der Fa. Remondis kommen.

 

Einnahmen

 

Aufgrund der zum jetzigen Zeitpunkt (Oktober 2008) veranlagten Abfallbeseitigungsgebühren kann davon ausgegangen werden, dass die voraussichtlichen Einnahmen annähernd den kalkulierten Einnahmen entsprechen werden. Eine erhebliche Änderung ist in diesem Jahr nicht mehr zu erwarten.

Sonderposten

 

Für das Jahr 2008 wurde in der Gebührenkalkulation keine Entnahme der Sonderposten berücksichtigt. Aufgrund von Hochrechnungen (Januar bis Juli) für das Jahr 2008 kann davon ausgegangen werden, dass es aller Wahrscheinlichkeit nach zu einer Zuführung von ca. 50.000,00 € kommen wird, vorausgesetzt, der Preisanpassung der Fa. Remondis für das Jahr 2008 wird nicht zugestimmt.

 

 

Zu 2 ) Kalkulation der Abfallbeseitigungsgebühren 2009

 

Aufgrund der ständig variierenden Abfallmengen sowie der Anzahl der Abfallgefäße werden die Abfallentsorgungsgebühren der Gemeinde Nottuln jährlich neu kalkuliert. Das KAG gibt die Möglichkeit, der Gebührenrechnung einen Kalkulationszeitraum von drei Jahren zu Grunde zu legen. Da die Einnahmen und Ausgaben der Abfallbeseitigung jedoch an verschiedene, teilweise unvorhersehbare Kriterien gebunden sind (z.B. Gefäß-, Mengenentwicklung, Höhe der vom Kreis vorgegebenen Deponiegebühr) sollte jedes Jahr neu kalkuliert werden.

 

In seiner Sitzung am 29.10.2008 hat der Kreisausschuss des Kreis Coesfeld die Gebühren für 2009 beschlossen. Demnach werden sich die Gebührensätze und die Grundgebühr gegenüber 2008 nicht verändern.

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                        2005                        2006                        2007                        2008                         2009

                   €/t                   €/t                   €/t                   €/t                   €/t

 

Restabfälle*           140,00           135,00           141,00           130,00         130,00

 

Sperrgut/Matratzen   140,00          135,00          141,00          130,00        130,00

 

Teppiche 87,90          135,00          141,00          130,00        130,00

 

Altholz   16,00            16,00            22,00             5,00            5,00

 

Elektroschrott**          99,15            99,15             0,00             0,00            0,00

 

Grün-/Bioabfälle            94,60            94,60            99,00            80,00          80,00

 

Altpapier  0,00             0,00             0,00             0,00            0,00

 

Kühlgeräte**             8,20             8,20             0,00             0,00            0,00

 

 

*             inkl. Schadstoffentsorgung, zzgl. Grundgebühr

**                Die Gebühr wird aufgrund des ElektroG seit 2007 nicht mehr erhoben.

 

Für Restabfälle aus Straßenpapierkörben, Sperrgut und Teppichen wird eine Umschlaggebühr in Höhe von 20,00 €/t berechnet.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

I. Ermittlung der Berechnungsgrundlage

 

Als Berechnungsgrundlage für die Verteilung der Deponiegebühren/Verwertungskosten wurde das Jahresvolumen der Gefäße gewählt. Das Jahresvolumen wird anhand der Größe der Gefäße, der Abfuhrrhythmen und der Anzahl der aufgestellten Gefäße berechnet.

 

a) Gefäßstückzahlen

 

Durch Neuaufstellungen und Abmeldungen sowie Umbestellungen innerhalb der Gefäßgrößen und Abfuhrrhythmen ergeben sich auch im nächsten Jahr Änderungen bei den Gefäßstückzahlen. Um diese Änderungen bei der Kalkulation berücksichtigen zu können, wurde der durchschnittliche Zugang bzw. Abgang innerhalb der einzelnen Gefäßgrößen der Jahre 2007 und 2008 ermittelt. In der Gebührenkalkulation für 2009 ist zu beachten, dass aufgrund des Urteils des Verwaltungsgericht Münster vom 25.08.2008 (AZ.: 7 K 361/08) dem Außenbereich (Bauernschaften) der Zugang zu Bioabfallgefäßen zu ermöglichen ist. Hierbei liegen noch keine Gefäßstückzahlen aus Vorjahren vor, so dass eine Hochrechnung nicht möglich ist. Um dennoch eine Anzahl an Biogefäßen im Außenbereich beziffern zu können, wurde angenommen, dass ca. 50 % der Haushalte im Außenbereich eine Tonne aufstellen lassen werden und 50 % weiterhin kompostieren. Die der Kalkulation 2009 zugrundeliegenden Gefäßstückzahlen resultieren aus der Berechnung in der Anlage 1.

Eine Unterteilung zwischen Innen- und Außenbereich ist zukünftig nicht weiter zulässig.

 

b) Anzahl der Abfuhren pro Jahr

 

Durch die Abfallbeseitigungssatzung erhält der Bürger die Möglichkeit, zwischen einem 14-täglichen und einem vierwöchentlichen Entleerungsrhythmus der Restmülltonne zu wählen. In 2009 wird voraussichtlich von 51,34 % der Anschlusspflichtigen eine vierwöchentliche Abfuhr gewählt. Von 48,66 % der Anschlusspflichtigen wird die 14-tägliche Abfuhr in Anspruch genommen. Die bisherige Wahlmöglichkeit wird von den Bürgern sehr gut angenommen und sollte deshalb beibehalten werden.

II. Anteile der Deponiegebühr/Verwertungs-, Beseitigungskosten

 

Auf der Grundlage des Abfallaufkommens 2008 (Januar bis einschließlich Juli) wird das Aufkommen und somit die Gebühren für das Jahr 2009 in den verschiedenen Bereichen wie folgt geschätzt:

 

a) gewichtsabhängige Deponiegebühren/Verwertungs-, Beseitigungskosten

 

Restabfall 2.193 t                 x 130,00 €                 =  285.090,00 €

Sperrgut/Matratzen/Teppiche          375 t            x            130,00 €      =            48.750,00 €

Altholz    320 t            x            5,00 €          =            1.600,00 €

Umschlag 1             375 t            x            20,00 €        =            7.500,00 €

 

Gesamt (gerundet)                                           342.940,00

 

1 = Die Umschlaggebühren fallen für die Restabfälle aus Straßenpapierkörben und Sperrgut an. Die Restabfälle aus den Straßenpapierkörben werden hier nicht aufgeführt, da sie bei „V. Sonstige Kosten“ unter Punkt 8 „Kosten der Straßenpapierkörbe“ (siehe Seite 10) bereits berücksichtigt sind.

b) Grundgebühr

 

Der Kreis Coesfeld setzt in seiner Satzung die Höhe der Grundgebühr pro Gefäß fest.

Seit 1998 wird die Grundgebühr zum Ausgleich eines Teil der Vorhaltekosten (fixe Kosten) erhoben. Neben dieser Grundgebühr wurde ein mengenabhängiger kostengünstigerer Gebührensatz für Restabfälle festgesetzt

Wie bereits in den Vorjahren wird der Kreis auch 2009 die Grundgebühr nach der Anzahl der aufgestellten Müllgefäße, Stand 01.07.2008, auf die Gemeinden umlegen.

 

Die Grundgebühr 2009 (je Einheit) hat sich im Vergleich zu den vergangenen Jahren nicht verändert. Sie beträgt weiterhin je Einheit 18,40 €

 

Dabei wird eine Gewichtung nach Gefäßgrößen und der unterschiedlichen Abfuhrrhythmen der jeweiligen Gemeinden vorgenommen (§ 5 Abs. 2 Satzung des Kreises Coesfeld über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung von Abfallentsorgungsanlagen):

 

60 l bis 120 l-Gefäße                   1,06                    Einheiten                   19,50 €

240 l Gefäße                   2                   Einheiten                   36,80 €

1,1 m³ Container                   10                   Einheiten                   184,00 €

 

Unter Berücksichtigung des Gefäßbestandes zum 01.07.2008 (Grundlage für die Abrechnung mit dem Kreis) ergibt sich für die Gemeinde Nottuln nachfolgende Berechnung der Grundgebühr:

 

Gefäßgröße                   Anzahl                   Grundgebühr

                   Stand 01.07.2008

 

80/90 l u. 120 l                   4.972                   x                   19,50 €                   =                   96.954,00 €

240 l        735                 x 36,80 €                 =   27.048,00 €

1,1 m³                  24              x 184,00 €                 =     4.416,00 €

 

Grundgebühr           5.731                                                                        128.418,00 €

 

Die Summe der mengenabhängigen Deponiegebühren/Verwertungskosten/Umschlaggebühr und die an den Kreis zu zahlende Grundgebühr wird nach dem Jahresvolumen der Gefäße umgelegt. Diese Art der Verteilung der insgesamt an den Kreis zu zahlenden Kosten entspricht der Vorgehensweise der Vorjahre.

 

Ermittlung der insgesamt an den Kreis zu zahlenden Gebühren

 

Mengenabhängige Deponiegebühr/Verwertungskosten            342.940,00 €

Grundgebühr                                                             128.418,00 €

 

                                                                            471.358,00 €

 

 

Die Grundgebühr wird nach dem prozentualen Anteil der einzelnen Volumen am Gesamtvolumen umgelegt (siehe Anlage 2 Seite 2 und 3).

 

III. Anteile Beförderung, Vergütung, Muldengestellung – Restabfallgefäße –

 

Anmerkungen zu den Abfuhrkosten:

 

Gemäß § 5 Abs. 6 LAbfG haben die kreisangehörigen Gemeinden die in ihrem Gebiet anfallenden Abfälle einzusammeln und zu den Abfallentsorgungsanlagen der Kreise zu befördern. Diese Verpflichtung wird in der Gemeinde Nottuln durch die Beauftragung der Fa. Remondis erfüllt.

Zum jetzigen Zeitpunkt steht noch nicht fest, ob die Firma Remondis ihre Preise zum 01.01.2009 anpassen wird. Der Grund hierfür liegt darin, dass sich derzeitig noch die Preisanpassung für 2008 in der Diskussion befindet. Die Stadt Lüdinghausen (als federführende Kommune) hat die von Remondis im April 2008 angekündigte Preisanpassung für 2008 in Höhe von 8,71 % nicht genehmigt, da aufgrund eines in Auftrag gegebenen Gutachtens keine Preisanpassung erfolgen darf. In den u.a. Berechnungen sind die Erhöhungen um 8,71 % im Bereich Vergütung und Beförderung berücksichtigt. Eine Anpassung im Bereich der Gestellung erfolgt nicht.

Ab dem Jahr 2009 werden die Kosten für die Abfuhr der Papiertonne in die Restmüllgebühr mit eingebunden. Aufgrund der sehr guten Erlöslage beim Altpapier nutzen Privatunternehmen die Gelegenheit, kostenlose Papiertonnen aufzustellen. Eine Aufstellung durch Gewerbliche hätte im Kreisgebiet negative Auswirkungen auf die kommunalen Abfuhrgebühren. Derzeitig werden die erzielten Erlöse vom Kreis dazu genutzt, die Gebühren der anderen Fraktionen wie z.B. Restmüll zu stabilisieren. Durch den Wegfall der Erlöse würden die Gebühren stark ansteigen. Um daher einem Eindringen in den Papiermarkt von diesen Unternehmen entgegen zu wirken, wird der Gebührenanteil der Papiertonne ab 2009 ebenfalls 0,00 € betragen. Die dennoch anfallenden Kosten für die Abfuhr, den Transport und die Gestellung der Papiertonnen sind durch die erzielten Papiererlöse abgedeckt und werden, da die Erlöse vom Kreis nicht ausgeschüttet werden, sondern weil sie zur Senkung der Restmüllgebühr dienen, in der Gebühr für die Restmülltonne mit berücksichtigt.

Der Masseanteil, den die DSD AG für die PPK-Erfassung der Gemeinde zurechnet, beträgt wie im Jahr 2008 16,82 %. Der gemeindliche Anteil beträgt somit 83,18 %.

 

Die Fa. Remondis erhält für die Entleerung, Beförderung und Gestellung der Restmüllgefäße für die der Kalkulation zugrunde liegenden Gefäßstückzahlen im Jahr 2009 eine Vergütung i.H.v. 270.501,08 €. (Anlage 2, Seite 4: abweichender Betrag durch Rundungsdifferenzen).

Der Betrag setzt sich wie folgt zusammen:

 

A: Restmüll

Gestellung 80 l / 120 l   5.001 Gefäße        x 0,15 €                 x 12 Mon.                 =     9.001,80 €

 

Gestellung 240 l 728 Gefäße                 x 0,22 €                 x 12 Mon.                 =     1.921,92 €

 

Gestellung 1,1 m³ 23 Gefäße                 x 1,86 €                 x 12 Mon.                 =       513,36 €

 

Beförderung 2.193 t                 x          19,94€                                                       =   43.728,42 €

 

Vergütung 14 täglich    2.769 Gefäße        x 0,77 €                 x 26 Abf.                 =   55.435,38 €

 

Vergütung 4 wöchentl. 2.960 Gefäße                 x 0,74 €                 x 13 Abf.                 =   28.475,20 €

 

Vergütung wöchentl. 1,1 m3 23 Gefäße                 x 5,97 €                 x 52 Abf.                 =     7.140,12 €

 

Zwischensumme Restabfälle                                                                                                                    146.216,20 €

 

B: Papier

Gestellung 240 l 6.254 Gefäße                 x 0,22 €                 x 12 Mon.                  =   16.510,56 €

 

Beförderung 1.529 t                 x 16,81 €                                                                          =   25.702,49 €

 

Vergütung 6.254 Gefäße                 x 0,82 €                 x 13 Abf.                 =   66.667,64 €

 

                                                                                                                    108.880,69 €

./. DSD-Anteil 16,82 %                                                                                                          18.313,73 €

 

Zwischensumme Papier                                                                                                90.566,96 €

 

Zwischensumme A +B                                                                                                        236.783,16 €

abzgl. 4 % Bonus*                                                                                                            9.471,33 €

 

                                                                                                                    227.311,83 €

zzgl.19 % MwSt                                                                                                              43.189,25 €

 

Insgesamt                                                                                                                            270.501,08 €

 

 

*   Aufgrund des derzeitig bestehenden Abfallabfuhrvertrages werden ab dem 5. Vertragsjahr insgesamt 4 % Bonus gewährt.

 

Gebührenanteil der 1,1 m³ - Container

 

A. Restmüll:

 

Vergütung  23 Gefäße        x 5,97 €                 x 52 Abf.                 =     7.140,12 €

 

Gestellung 1,1 m³ 23 Gefäße                 x 1,86 €                 x 12 Mon.                 =       513,36 €

 

Beförderung 123 t                 x          19,94€                                                       =     2.452,62 €

 

Zwischensumme Restmüll                                                                                                = 10.106,10 €

 

B. Papier:

 

Gestellung 240 l 23 Gefäße                 x 0,22 €                 x 12 Mon.                  =         60,72 €

 

Beförderung 5,52 t                 x 16,81 €                                                                          =         92,79 €

 

Vergütung  23 Gefäße        x 0,82 €                 x 13 Abf.                 =       245,18 €

 

                                                                                                                         398,69 €

Übertrag                                                                                                              398,69 €

 

./. DSD-Anteil 16,82 %                                                                                                                67,06 €

 

Zwischensumme Papier                                                                                                     331,63 €

 

Zwischensumme A +B                                                                                                         10.437,73 €

abzgl. 4 % Bonus*                                                                                                               417,51 €

 

                                                                                                                     10.020,22 €

zzgl.19 % MwSt                                                                                                                1.903,84 €

 

Insgesamt                                                                                                                            11.924,06 €

Kostenanteil je Container: 11.924,06 €                       :                   23                     =    518,44 €

Kostenanteil je Gefäß: 258.577,02 €                    :             5.729                     =       45,13 €

 

Erläuterung zu den für die Beförderung zugrundeliegenden Tonnagen:

Hierbei handelt es sich jeweils um die Anteile der Container am Gesamtvolumen. Beim Restmüll ergibt sich die Menge aus der Hochrechnung der Tonnagen Januar bis Juli. Beim Papier hingegen ist eine Differenzierung zwischen „normalem“ Gefäß und 1,1 m³-Container nicht möglich. Daher wurde hier der rechnerische Anteil für die 23 zu den Containern gehörenden Papiertonnen am gesamten Papieraufkommen zugrundegelegt: 1.529 t : 6.254 Gefäße = 0,24 t je Gefäß; 0,24 x 23 Gefäße = 5,52 t.

 

Die für die Abfuhr der 23 1,1 m³ Container anfallenden Abfuhrkosten i.H.v. 11.924,06 € werden von der o.g. Gesamtvergütung abgezogen. Somit verbleiben für die 5.729 Restmüllgefäße zu verteilende Kosten i.H.v. 258.577,02 €.

 

Zusätzliche Papiergefäße

Den Bürgern wird weiterhin die Möglichkeit gewährt, eine zusätzliche Papiertonne aufstellen zu lassen. Die Gebühr für das Gefäß beträgt aufgrund der Papiererlöse 0,00 €.

IV. Kostenanteil Biotonne

 

Für die Ermittlung der Kosten für den Bioabfall werden zu den Deponiegebühren die Abfuhrkosten, die Kosten für die Beförderung und die Kosten für die Gestellung hinzugerechnet.

Wie bereits zu Beginn des Sachverhaltes erläutert, wird ab 2009 den Haushalten im Außenbereich der Zugang zur Biotonne ermöglicht. Die Ermittlung der Gefäßanzahl ergibt sich aus Anlage 1. Da die bisherigen Bioabfallmengen nur in Haushalten im Innenbereich (IB) entstanden sind, ist es nicht möglich, für die Kalkulation nur die Hochrechnung der Biomengen Januar bis Juli zu berücksichtigen. Bei der u.a. Mengenangabe werden daher neben der Hochrechnung noch Tonnagen bedacht, die sich bei der Aufstellung von 459 120 l –Volumen im Außenbereich (AB) ergeben würden. Werden im Außenbereich Gefäße aufgestellt, hat dies Auswirkungen auf die Höhe der an die Fa. Remondis zu zahlenden Gebührensätze für die Beförderung und die Vergütung. Wie diese Auswirkungen aussehen, ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht bekannt. Um dennoch kalkulieren zu können, wurden Gebührensätze zugrundegelegt, die lt. Fa. Remondis realistisch sind.

 

Gestellung 120 l 2.744 Gefäße                 x           0,15 €      x 12 Mon.                 =   4.939,20 €

Gestellung 240 l 2.571 Gefäße                 x           0,22 €      x 12 Mon.                 =   6.787,44 €

 

Vergütung IB 5.009 Gefäße                 x           0,78 €       x 26 Abf.                 = 101.582,52 €

 

Vergütung AB    306 Gefäße                 x           2,75 €       x 26 Abf.                 =  21.879,00 €

 

Beförderung          3.040 t                 x         11,82 €                                    =    35.932,80 €

 

Zwischensumme                                                                        171.120,96 €

abzgl. 4 % Bonus           6.844,84 €

 

164.276,12 €

zzgl. 19 % MwSt            31.212,46 €

 

Gesamtkosten Fa. Remondis 195.488,58 €

 

Deponiegebühr 3.040 t                 x 80,00 €                                    = 243.200,00 €

 

Insgesamt 438.688,58 €

 

Von den gesamten zu verteilenden Kosten wird der Anteil, den die Eigenkompostierer

zahlen, abgezogen. Die Eigenkompostierer, die keine Biotonne haben, tragen einen Anteil an der Biotonne (Vorhaltekosten für die Möglichkeit der Inanspruchnahme einer Biotonne).

 

Voraussichtliche Anzahl der Eigenkompostierer in 2009:                   893

Voraussichtlicher Anteil der Eigenkompostierer an der Biotonne:                   47,00 €        

 

893 Eigenkompostierer x 47,00 €                   =                                    41.971,00 €

 

Nach Abzug des Eigenkompostiereranteils bleiben noch zu verteilende Kosten in Höhe von 396.717,58 € (438.688,58 € ./. 41.971,00 €).

 

Die Kosten werden auf alle 4.821 regulären Biotonnen verteilt:

 

396.717,58 €                        :                        4.821 Gefäße                        =                         82,29 €

 

Kostendeckender Gebührenanteil für zusätzliche Biotonnen

 

Dem Bürger wird die Möglichkeit eingeräumt, ein zusätzliches 120 l-Gefäß bzw. anstatt der bereits vorhandenen 120 l-Tonne eine größere (240 l) Tonne ohne Aufpreis zu erhalten.

 

a)  Für jede 1., 3., 5. etc. zusätzliche Biotonne (120 l-Volumen) wird keine Gebühr erhoben.

 

b)  Für jede 2., 4., 6. etc. zusätzliche Biotonne (120 l-Volumen) beträgt der kostendeckende Gebührenanteil 82,29 € im Jahr.

V. Anteil an den sonstigen Kosten

(jeweils gerundet)

 

1.       Personalkosten        42.562,00 €

2.       Verwaltungskosten       5.292,00 €

3.     Kosten für die Erstellung von Informationsmaterial        1.400,00 €

       (Abfuhrkalender)

4.       Verteilungskosten Abfuhrkalender      1.500,00 €

5.       Beseitigung verbotswidriger Abfallablagerungen durch den Bauhof       6.867,00 €

6.     Kosten für Umweltaktionen      300,00 €

7.     Kosten für den Einsatz des Schadstoffmobiles       23.419,00 €

8.     Kosten Straßenpapierkörbe

       a) Entleerungskosten des Bauhofes       16.160,00 €

       b) Deponiegebühren (18 t x 150,00 € (Dep.- + Umschlaggebühren))       2.700,00 €

       c) Muldengestellungskosten       1.021,00 €

       d) Abschreibungen auf Anschaffungskosten (GWG)       2.000,00 €

       e) Abschreibungen für bestehende Straßenpapierkörbe 120,00 €

9.       Presswagen  1.000,00 €

10.       Betreibung Wertstoffhof        129.300,00 €

11.       Grünabfälle v. Wertstoffhof (Deponiegeb.640 t x 80,00 €)       51.200,00 €

 

       Gesamt         284.841,00 €

 

Erläuterungen:

(die Nummerierung entspricht der Nummerierung der vorstehenden Ausgabenzusammenstellung)

 

  1. Bei der Kalkulation der Personalkosten für 2009 wurde eine Kostensteigerung von

3,8 % berücksichtigt.

 

  1. Als Verwaltungskosten wurde eine geschätzte Pauschale i.H.v. 0,92 € je Restmüllgefäß zugrunde gelegt. Hierunter fallen Kosten als Ausgleich für anfallende Sachkosten, ADV-Kosten, Gemeinkosten etc..

 

  1. Der Betrag wurde aufgrund der in den Vorjahren entstandenen Kosten für die

          Erstellung des Abfuhrkalenders ermittelt. Die Erstellung neuer Aufkleber für die 14-tägliche Restmüllabfuhr und die Erstellung einer Umweltbroschüre sind in 2009 nicht erforderlich.

 

  1. Der Betrag wurde aufgrund der in 2008 entstandenen Kosten für die Verteilung ermittelt. Die Verteilung der Abfuhrkalender 2009 wird voraussichtlich, wie in 2008, durch die Deutsche Post AG vorgenommen. Die Zustellung an die Haushalte der Gemeinde Nottuln erfolgt als Postwurfsendung.

 

  1. Nach dem Landesabfallgesetz haben die Gemeinden die in ihrem Gebiet anfallenden Abfälle einzusammeln. Diese Pflicht umfasst auch das Einsammeln verbotswidrig abgelagerter Abfälle. Das Einsammeln dieses „wilden Mülls“ wird von den Mitarbeitern des Baubetriebshofes vorgenommen. Da die Kosten für die Beseitigung verbotswidriger Abfallablagerungen zu den ansatzfähigen Kosten gemäß § 9 Abs. 2 LAbfG im Sinne des Kommunalabgabengesetzes zählen, sind sie auf die Gebühren umzulegen und somit von allen Abgabepflichtigen zu tragen. Die in dieser Kalkulation aufgeführten Kosten für die Beseitigung verbotswidriger Abfälle basieren auf den bisher (Jan.-Juli) in 2008 gesammelten Mengen.

 

  1. Unter diesen Kosten sind die entstehenden Kosten für Müllsammelaktionen z.B. Beschaffungskosten für Sammelsäcke, Muldengestellungskosten usw. zu verstehen.

 

  1. Aufgrund der erneuten Durchführung der Ausschreibung für „Erfassung und Entsorgung von Sonderabfällen aus Haushalten im Kreis Coesfeld 2008 – 2009“ hat die Fa. Remondis den Auftrag erhalten. Aufgrund des neuen Vertrages erhöhen sich die Kosten für das Schadstoffmobil auf 1.640,00 € zzgl. MwSt/Sammeltermin.

 

  1. Zu den ansatzfähigen Kosten gemäß § 9 Abs. 2 LAbfG zählen die Kosten für die Neuanschaffung, die Aufstellung, Unterhaltung und Entleerung der Straßenpapierkörbe. Hierzu zählen auch die Entleerungs- und Muldengestellungskosten sowie die Deponiegebühren für die Beseitigung der Abfälle. Da die Straßenpapierkörbe i.d.R. günstiger sind als 410,00 €(inkl. Aufstellung) zählen sie zu den geringwertigen Wirtschaftsgütern (GWG) und werden im Jahr der Anschaffung komplett abgeschrieben. Die Abfallbehälter, die in Anschaffung/Aufstellung teurer waren als 410,00 € werden auch in den Folgejahren abgeschrieben.

 

  1. Wie in den vergangenen Jahren wird voraussichtlich auch im Herbst 2009 den Bürgern der Ortsteile Schapdetten, Darup und Appelhülsen ein Presswagen für Grünabfälle zur Verfügung gestellt. In Nottuln selbst wird die Aktion nicht stattfinden, da die Nottulner den Wertstoffhof vor Ort haben.

 

10.              Die o.g. Gebühr setzt sich wie folgt zusammen:

 

Grundentgelt 24.272,92 €

Benutzerfreundliche Behälterfüllung 23.752,93 €

Personalkosten 23.586,55 €

Annahme von SPM, Grünabfällen, Möbelholz, Teppichen 5.476,88 €

Transport der o.g. Fraktionen 29.879,20 €

Annahme Kühl- u. Haushaltskleingeräte            1.717,04 €

 

108.655,52 €

zzgl. 19 % Mehrwertsteuer         20.644,55 €

 

Gesamt 129.300,07 €

Gerundet 129.300,00 €

 

Bei den Kosten zur Betreibung des Wertstoffhofes wurde die für 2009 angekündigte Erhöhung in den Bereichen Lohnkosten und Diesel i.H.v. insgesamt 9,47 % berücksichtigt. Gem. § 6 Zi. 8 des Vertrages über den Bau und den Betrieb des Wertstoffhofes können die Kostensteigerungen berücksichtigt werden, wenn sie mehr als 5 % betragen.

 

11.     Die hier angesetzte Menge ergibt sich aufgrund der von Januar bis Juli 2008 am Wertstoffhof angelieferten Grünabfälle.

Um den Anteil an sonstigen Kosten je Gefäß zu erhalten, wird der Gesamtbetrag durch die Anzahl der aufgestellten Restmüllgefäße geteilt. (Anlage 2, Seite 7, abweichender Betrag durch Rundungsdifferenzen)

 

284.841,00 €    :       5.752 Stück       =       49,52 €

VI. Ermittlung der Gesamtgebühr

 

Anmerkung:

 

Die Vorgehensweise bei der Kostenverteilung, also die Kalkulation der Abfallbeseitigungsgebühren, wird von der Gemeindeprüfungsanstalt als übersichtlich und den gesetzlichen Vorgaben entsprechend befunden. Das System sollte daher weiterhin beibehalten werden.

Zur Berechnung der kostendeckenden Abfallbeseitigungsgebühr wurden die ermittelten Kostenbestandteile pro Gefäß zusammengefasst.

 

Laut Angaben der citeq in Münster, können die Gebührensätze so gestaltet sein, dass sich zwei Stellen hinter dem Komma ergeben. Die festgesetzte Gebühr muss jedoch durch zwölf teilbar sein, um bei Zu- und Abgängen des laufenden Jahres Rundungsfehlern vorzubeugen, die sich aufgrund mehrerer Kommastellen ergeben können. Gebührensätze, die diese Voraussetzung nicht erfüllen, verursachen einen erheblichen Verwaltungsaufwand, da die Rundungsfehler manuell ausgeglichen werden müssen. Die ermittelte kostendeckende Gebühr wurde somit in einigen Fällen geringfügig abgeändert.

 

VII. Aus der Kalkulation sich ergebende kostendeckende Jahresgebühr

 

Die kostendeckende Gebühr 2009 liegt aufgrund der Kalkulation für den Innenbereich unter dem in 2008 gültigen Gebührensatz und für den „ehemaligen“ Außenbereich über dem in 2008 gültigen Gebührensatz.

Die kostendeckende Gebührenveränderung beläuft sich im Innenbereich auf durchschnittlich    (–) 2,98 %. Für die Bewohner des Außenbereich wird es aufgrund der Einführung der Biotonne im Schnitt um ca. 45 % für Biotonnennutzer bzw. ca. 25 % für Eigenkompostierer teurer.

Die finanziellen Auswirkungen in € und % für die Haushalte im ehemaligen Außenbereich und im ehemaligen Innenbereich sind den Pkt. IX und X, Seite 10, Anlage 2, zu entnehmen.

Da die Verteilung der an den Kreis Coesfeld zu zahlenden Kosten nach dem Gefäßlitervolumen der Gefäße erfolgt, ergeben sich unterschiedliche Steigerungen innerhalb der Abgabearten.

Aufgrund der Sonderposten war es bis einschl. 2007 möglich, die Gebühr für die Abfallbeseitigung konstant zu halten.

Da der aktuelle Stand der Sonderposten für das Jahr 2009 nur rund 30.000,00 € beträgt, und da noch nicht abschließend bekannt ist, ob für 2008 eine Entnahme erfolgen muss, wird in 2009 keine weitere Entnahme geplant.

 

 

Die seit 2006 erhobene Tauschgebühr i.H.v. 5,00 € bzw. 15,00 € (für 1,1 m³-Container) wird in 2009 beibehalten.

 

 

Zu c) Änderung der Satzung

 

Aufgrund der v.g. Gebührenkalkulation sollten die Gebührensätze aus 2008 auch in 2009 beibehalten werden. Da eine Unterteilung zwischen Innenbereich und Außenbereich zukünftig nicht mehr stattfindet, werden die Gebühren für den ehemaligen Außenbereich an die Gebühren im Innenbereich angeglichen. Die hierdurch entstehenden Änderungen in der Gebührensatzung betreffen daher nur die Texte, nicht die Gebührensätze. Lediglich die Gebühr für die Papiertonne ändert sich von 16,20 € auf 0,00 €. Die einzelnen Änderungen sind in der Anlage 3 fett markiert.

 

Die Verwaltung schlägt demzufolge vor, die derzeit gültige Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der öffentlichen Abfallbeseitigung der Gemeinde Nottuln vom 23.12.1999 in der zur Zeit gültigen Fassung, wie als Anlage 3 der Vorlage beigefügt, zu ändern.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Ergeben sich aus der anliegenden Kalkulation

 


Anlagen:

Anlage 1                   Gefäßstückzahl 2009

Anlage 2                   Kalkulation Abfall 2009

Anlage 3                   Satzungsänderung 2009

Anlage 4                   Haushaltsansätze 2009