Beschlussvorschlag:
Die Neufassung der Ordnungsbehördliche Verordnung der Gemeinde Nottuln über Ausnahmen zur Aufhebung der Sperrzeit für Schank- und Speisewirtschaften sowie öffentliche Vergnügungsstätten und über Ausnahmen nach dem Gesetz zum Schutz vor Luftverunreinigungen, Geräuschen und ähnlichen Umwelteinwirkungen wird beschlossen.
Sachverhalt:
Nachdem nunmehr in den
Sitzungen des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Ordnungswesen und
letztmalig in der Sitzung des Rates am 09.09.2008 über die Absenkung des
Lärmpegel-Wertes in § 5 der Verordnung abschließend beraten wurde, ist die geänderte
Verordnung formal durch den Rat zu
beschließen und anschließend im Amtsblatt zu verkünden.
Dafür ist der Neubeschluss der Verordnung notwendig. Die Neufassung der Ordnungsbehördlichen Verordnung ist beigefügt.
Nachrichtlich:
Gemäß
dem letzten Beschluss der Ratssitzung zu dieser Angelegenheit wurde
zwischenzeitlich das Planungsbüro für Lärmschutz Altenberge mit einer weiteren
Messung in der Samstagnacht am Martinmarkt-Wochenende beauftragt.
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Anlagen:
Ordnungsbehördliche Verordnung