Betreff
Änderung der "Ordnungsbehördliche Verordnung der Gemeinde Nottuln über die Ausnahmen zur Aufhebung der Sperrzeit für Schank- und Speisewirtschaften sowie öffentliche Vergnügungsstätten und über Ausnahmen nach dem Gesetz zum Schutz vor Luftverunreinigungen, Geräuschen und ähnlichen Umwelteinwirkungen"
Vorlage
218/2008/2
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschlussvorschlag:

Der Wert in § 5 der „Ordnungsbehördlichen Verordnung der Gemeinde Nottuln über die Ausnahmen zur Aufhebung der Sperrzeit für Schank- und Speisewirtschaften sowie öffentliche Vergnügungsstätten und über Ausnahmen nach dem Gesetz zum Schutz vor Luftverunreinigungen, Geräuschen und ähnlichen Umwelteinwirkungen“ wird von 70 dB (A) auf 60 dB (A) gesenkt.


Sachverhalt:

Der Sachverhalt ist aus der Sitzung des Ausschusses vom 04.06.2008 bekannt.

Entsprechend der Diskussion und dem Beschluss des Ausschusses wurde eine Schallpegelmessung in der Nacht vom 12.07.2008 auf den 13.07.2008 anlässlich des St.-Martini-Schützenfestes in Auftrag gegeben.

Das Messprotokoll mit allen Einzelheiten ist dieser Vorlage beigefügt.

Zusammenfassend wird festgestellt, dass die mittlere Lärmbelastung durch die Gäste bei 67 dB(A) und die der Musikband bei 74 dB(A) lag.

Die Messung wurde nach den Vorschriften der TA Lärm 0,5 m vor dem geöffneten Fenster auf einem Balkon einer Wohnung am Kastanienplatz durchgeführt.

Hierin besteht ein Unterschied zu den Festsetzungen der Verordnung (geschlossene Fenster, Messung in der Wohnung). Auf mündliche Nachfrage erklärte das Büro, dass unter Berücksichtigung der Qualität der Fenster (geschlossen) und der Messergebnisse die Einhaltung eines max. Pegels von 60 dB(A) nach den Messvorgaben der Verordnung in der Wohnung möglich ist.

Insofern kann der festgelegte Wert in § 5 der Verordnung auf 60 dB(A) abgesenkt werden.

 


Finanzielle Auswirkungen:

keine


Anlagen:

Messprotokoll