Betreff
Ordnungsbehördliche Verordnung der Gemeinde Nottuln über Ausnahmen zur Aufhebung der Sperrzeit für Schank- und Speisewirtschaften sowie öffentliche Vergnügungsstätten und über Ausnahmen nach dem Gesetz zum Schutz vor Luftverunreinigungen, Geräuschenund ähnlichen Umwelteinwirkungen"
Vorlage
218/2008/3
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Beschlussvorschlag:

Die Neufassung der Ordnungsbehördliche Verordnung der Gemeinde Nottuln über Ausnahmen zur Aufhebung der Sperrzeit für Schank- und Speisewirtschaften sowie öffentliche Vergnügungsstätten und über Ausnahmen nach dem Gesetz zum Schutz vor Luftverunreinigungen, Geräuschen und ähnlichen Umwelteinwirkungen wird beschlossen.


Sachverhalt:

Nachdem nunmehr in den Sitzungen des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Ordnungswesen und letztmalig in der Sitzung des Rates am 09.09.2008 über die Absenkung des Lärmpegel-Wertes in § 5 der Verordnung abschließend beraten wurde, ist die geänderte Verordnung formal durch den Rat  zu beschließen und anschließend im Amtsblatt zu verkünden.

 

Dafür ist der Neubeschluss der Verordnung notwendig. Die Neufassung der Ordnungsbehördlichen Verordnung  ist beigefügt.

 

Nachrichtlich:

Gemäß dem letzten Beschluss der Ratssitzung zu dieser Angelegenheit wurde zwischenzeitlich das Planungsbüro für Lärmschutz Altenberge mit einer weiteren Messung in der Samstagnacht am Martinmarkt-Wochenende beauftragt.

 


Finanzielle Auswirkungen:

keine


Anlagen:

Ordnungsbehördliche Verordnung