Betreff
Verbesserung der ÖPNV-Verbindung zwischen Nottuln und Havixbeck; Antrag Havixbecker Eltern
Vorlage
239/2008/2
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Ordnungswesen hat in seiner Sitzung am 04.06.2008 über den Antrag der Havixbecker Eltern (siehe Anlage 1) zur Verbesserung des ÖPNV-Verkehrs zwischen Havixbeck und Nottuln (Linie 566) beraten. Hierbei wurden in der Diskussion folgende Fragen aufgeworfen:

 

  1. Wieviel Schüler pendeln von Havixbeck nach Nottuln?
  2. Wieviel Nottulner Schüler pendeln nach Havixbeck?
  3. Welche Auswirkungen haben die Havixbecker Schüler auf die Zuweisungen des Landes?
  4. Kann die Über-Mittags-Betreuung an den Schulen verbessert werden?

 

Aufgrund dieser Frageninhalte wurde der Antrag zunächst zur weiteren Klärung und Beratung an diesen Ausschuss verwiesen.

 

Zwischenzeitlich wurden Änderungen an Linienverlauf und Fahrplan der Linie 566 vorgenommen, die unmittelbar im Zusammenhang mit dem vorliegenden Antrag stehen. Sie waren Gegenstand einer auch teilweise in der örtlichen Presse ausgetragenen Debatte zu Zumutbarkeiten im Schülerverkehr.

 

Anläßlich dieser Entwicklung nimmt die Verwaltung hiermit die Möglichkeit zu einer umfassenden Erläuterung der Problematik wahr.

 

Bei der Linie 566 handelt es sich um eine Verbindung zwischen Havixbeck und Nottuln, die im Rahmen des ÖPNV jedermann zugänglich ist. D.h., es handelt sich nicht um die ausschließliche Beförderung von Schülern, auch wenn in den Morgen- und Mittagsstunden fast nur Schüler die Linie benutzen.

 

Entsprechend wurde der Fahrplan den Bedürfnissen dieser Hauptbenutzer, nämlich dem Anfang und Ende des Unterrichts angepasst. Hierbei ist der unterschiedliche Unterrichtsbeginn am Morgen an den drei betroffenen Schulen (Realschule, Hauptschule und Gymnasium) zu beachten. Ein Zwangspunkt ist der Anfang am Gymnasium um 07.45 Uhr. Er ist von allen Schulen der früheste. Die Fahrschüler der Realschule, dort beginnt der Unterricht um 08.00 Uhr, haben die längste Wartezeit vor dem Unterricht, da sie zuerst aussteigen und den spätesten Unterrichtsbeginn haben.

 

Es pendeln täglich, von Krankheit etc. abgesehen, insgesamt 88 Schüler von Havixbeck nach Nottuln (Beantwortung Frage 1). Eine genaue Aufstellung über die Verteilung auf die drei Schulen und die Anteile an den Schülerzahlen der verschiedenen Schulen sowie an der Gesamtschülerzahl kann der beigefügten Anlage 2 entnommen werden.

 

Bis zum Ende des vergangenen Schuljahres wurden die Schüler mit einem „normalen“ Bus befördert. Es ergaben sich erhebliche Kapazitätsprobleme, die zu der Aufforderung der Eltern an Gemeinde/Kreis/RVM führten, in den Morgenstunden die Situation zu verbessern. Siehe dazu Punkt 2 des Antrages.

 

Diese Verbesserung wurde mit Beginn des neuen Schuljahres durch den Einsatz eines Gelenkbusses durchgeführt. Nach einigen Anfangsschwierigkeiten konnte nunmehr eine Lösung gefunden werden, die, bis auf eine Vorverlegung der Abfahrtszeit in Havixbeck um 3 Minuten, den Wünschen der Havixbecker Eltern entspricht.

 

Anzumerken ist dazu noch, dass, wie diversen Beschwerden entnommen werden konnte, keine Notwendigkeit der Bereithaltung eines Sitzplatzes für einen Fahrgast auf dieser Linie besteht. Es wird dabei nicht zwischen Erwachsenen, Jugendlichen oder Kindern unterschieden. Diese Verpflichtung besteht nur bei Bussen, welche ihre Linienführung über eine BAB haben und schneller als 60 km/h fahren (z.B. Direktbusse).

 

Generell stellt sich sowohl in den Morgen- als auch in den Mittagsstunden mittlerweile ein Mangel an Transportmitteln dar. In den Zeiten zwischen ca. 07.00 Uhr und 08.00 Uhr und mittags zwischen 12.30 Uhr und 14.00 Uhr ist die Nachfrage nach Bussen inzwischen so stark, dass durch den RVM nur unter erheblichen Schwierigkeiten Fahrzeuge beschafft werden können. Der RVM bedient sich dabei der lokalen Busunternehmen, da eine so große Anzahl von eigenen Fahrzeugen nicht vorgehalten werden kann. Ähnlich verhält es sich bei kleineren Transporteinheiten, wie z.B. Taxibussen und Taxen.

 

Korrespondierend mit dieser Nachfrage steigen auch die Preise der Firmenangebote. Hieraus ergibt sich auch die Problematik zu Punkt 1 des Antrages.

 

Im Antrag wird die Anpassung der mittäglichen Abfahrtszeiten nach Unterrichtsende gefordert. Momentan stellt sich die zeitliche Einordnung wie folgt dar:

 

Unterrichtsende nach der 6. Stunde ist an der Realschule um 13.15 Uhr, an der Hauptschule 13.10 Uhr und am Gymnasium 13.05 Uhr. Zwangspunkt für die Abfahrtszeit des Busses um 13.45 Uhr ist diesmal das Ende um 13.15 Uhr an der Realschule. Da Abfahrtsort die Haltestelle „Rhodeplatz“ ist, muß zusätzlich ausreichend Zeit für den Fußweg der Schüler berücksichtigt werden. Diese Busverbindung wird täglich bedient.

 

Als Besonderheit ist zusätzlich an den Montag-, Dienstag- und Donnerstagnachmittagen ein Bus eingesetzt, der, angepasst an den Nachmittagsunterricht der Schulen, um jeweils 15.35 Uhr ab Gymnasium (Haltestelle „Alter Kirchweg“) fährt. Die Ganztagsbetreuung an der Hauptschule, die 8. Stunde an der Realschule und die 9. Stunde am Gymnasium enden alle um 15.30 Uhr.

 

Im Zusammenhang mit dem Antrag der Havixbecker Eltern wurde über eine Vorverlegung der Abfahrtszeiten des Busses nach der 6. Stunde und eine Verlängerung der Linienführung bis zur Haltestelle „Alter Kirchweg“ zwischen dem Kreis Coesfeld, dem RVM und der Gemeinde Nottuln beraten. Durch den RVM wurde die Variante „13.30 Uhr+Linienverlängerung“ berechnet. Die Mehrkosten dafür belaufen sich auf ca. 12.000,00 €/Jahr.

 

Zum besseren Verständnis erfolgt an dieser Stelle ein kurzer Exkurs in die Finanzierung des ÖPNV.

 

Träger des öffentlichen Personennahverkehrs ist nach Gesetz der jeweilige Kreis/die kreisfreie Stadt, also für die Gemeinde Nottuln der Kreis Coesfeld. Somit werden auch die Mittel durch den Kreis Coesfeld bereitgestellt. Grundlage einer jeden Planung ist der aufgestellte Nahverkehrsplan bzw. dessen Weiterentwicklung. Unabhängig davon wird laufend auf Nachfragen, Anregungen und Überprüfungen reagiert. Jede Änderung muß durch den Kreis Coesfeld mitgetragen werden, was dort Einsicht in die Notwendigkeit voraussetzt.

 

Kommt es zu einer Anerkenntnis der Notwendigkeit, wird die Änderung, welche in der Regel eine Verbesserung ist, aus Kreismitteln bestritten. So geschehen in Bezug auf die Linie 566 hinsichtlich des Einsatzes eines größeren Busses und der Linienerweiterung in den Morgenstunden.

 

Im Umkehrschluss bedeutet es auch, dass der Kreis Coesfeld aus seiner Sicht unnötige Änderungen nicht finanziert. Daran scheitert die Umsetzung einer Maßnahme nicht sofort, da die Möglichkeit der Alleinfinanzierung der entstehenden Kosten besteht. In diesem Sinne hat die Gemeinde Nottuln schon einige Verbindungen, insbesondere im Bereich des Taxibusses nach Bedarf (T8), installiert.

 

Im vorliegenden Fall hat der Kreis Coesfeld eine Übernahme der Kosten aus den allgemeinen ÖPNV-Mitteln für die Änderung nach der 6. Stunde aufgrund fehlender Notwendigkeit abgelehnt. Für die Gemeinde Nottuln besagt diese Entscheidung, dass bei einem Beschluss des Ausschusses zur Einrichtung der Linienverlängerung und Vorverlegung der Abfahrtszeit, die Kosten zu übernehmen sind.

 

In der Begründung des Antrages wird außerdem der Einsatz weiteren Busse nach den einzelnen Stunden (7./8. Stunde), morgens zur zweiten Stunde und an den Tagen ohne Nachmittagsunterricht angedacht.

 

Für alle benannten Sachverhalte ist keine Kostenübernahme durch den Kreis Coesfeld zu erwarten. Die Kosten für den Einsatz eines Busses belaufen sich nach den Angaben des RVM auf ca. 30.000 € bis 40.000 € pro Jahr.

 

Von den Havixbecker Eltern werden immer wieder die sehr guten Anbindungen an die Schulen der Stadt Münster als Beispiel angeführt.

 

Eine Überprüfung der Fahrsituation zum Stein-Gymnasium nach MS-Gievenbeck ergibt, dass die Schüler zum Schulbeginn

 

1.)     um 6.59 Uhr von Havixbeck, Ortsmitte abfahren und um 7.17 Uhr in Münster, Dieckmannstraße ankommen.

2.)      

3.)     Um 7.06 Uhr von Havixbeck, Ortsmitte abfahren und um 7.20 Uhr in Münster, Dieckmannstraße ankommen.

4.)      

Die Schule beginnt um 7.50 Uhr.

 

Nach der 6. Unterrichtsstunde (13.10 Uhr) gestaltet sich der Rückweg wie folgt:

 

1.)    Abfahrt Münster, Dieckmannstraße um 13.21 Uhr, Umsteigen in Roxel, Ankunft in Havixbeck, Ortsmitte um 13.47 Uhr  oder

 

2.)    Abfahrt Münster, Dieckmannstraße um 13.29 Uhr ohne Umsteigen Ankunft in Havixbeck, Ortsmitte um 13.52 Uhr

 

 

Nachfolgend werden die Fragen 2-4 (s.o.) beantwortet:

 

Frage 2:

 

Es pendeln von Nottuln insgesamt 127 Schüler an die Gesamtschule nach Havixbeck. Die Fahrtkosten pro Schüler betragen 615,00 €/Jahr.

 

Die Kosten für ein Schülerjahrsticket von Havixbeck nach Nottuln betragen 598,40 € zuzüglich der gemeindlichen Umlage für den RVM. Diese Umlage kann nicht auf die Schüler aufgeteilt bzw. zugeordnet werden.

 

 

Frage 3:

 

Die Schlüsselzuweisung des Landes einschließlich der Schulpauschale beträgt im Jahr 2008 pro Schüler 870,18 €. Die Höhe der Zuweisung variiert in jedem Jahr und ist von verschiedenen Einzelwerten abhängig. Die tatsächlichen Kosten eines Schülers an den verschiedenen Schulen betragen zwischen 836 € und 1394 €. In diese Zahlen fließen alle Ausgaben ein, unabhängig davon, ob der Schüler sie tatsächlich originär verursacht hat, oder ob es sich um Reparaturen wegen Vandalismus am Wochenende handelt.

 

Frage 4:

 

Bei allen weiterführenden Schulen stehen während der Mittagspause, d.h. zwischen der 6. und 7. Unterrichtsstunde, für die Schüler entsprechende Räume zur Verfügung.

Bei der Geschwister-Scholl-Hauptschule handelt es sich bereits um eine offene Ganztagsschule. Das Gymnasium Nottuln überprüft derzeit, ob die Übermittagbetreuung ausgeweitet werden kann. Hier wird auf die heutige Tagesordnung verwiesen.

 

 

Abschließend noch einige Hinweise zu nichtfinanziellen Auswirkungen und Rechtsgrundlagen.

 

  • Die Gemeinde Nottuln bemüht sich die Attraktivität aller Schulen, besonders des Gymnasiums zu erhalten und zu stärken.

 

Die Zugkraft des Gymnasiums ergibt sich maßgeblich über das Angebot verschiedenster Kurse. Eine Vielfalt an Kursen kann jedoch nur eingerichtet werden, wenn ausreichend Schüler vorhanden sind, die zumindest eine Dreizügigkeit in der Sekundarstufe I  sichern.

 

Es ist erkennbar, dass beim theoretischen Ausbleiben aller Havixbecker Schüler eine Dreizügigkeit nur noch sehr schwierig aufrecht erhalten werden kann.

 

  • Rechtsgrundlage der Schülerbeförderung ist die Schülerfahrtkostenverordnung. Danach besteht für den Schulträger lediglich eine Kostenerstattungspflicht und keine Pflicht zur Beförderung von Schülerinnen und Schülern. Die als zumutbar angesehene Wegezeit von insgesamt 3 Stunden pro Tag für Hin- und Rückfahrt werden deutlich unterschritten.

 

  • Unabhängig vom Antrag der Havixbecker Eltern liegen der Verwaltung weitere Nachfragen von Nottulner Eltern aus einigen Bauerschaften (u.a. Baumberg) zur Einrichtung von „Schülerverkehren“ vor. Die Entscheidung in der vorliegenden Problematik wird Präzedenzcharakter entwickeln.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Varianten:

a)     Mehrkosten von jährlich 12.000,- € bei Vorverlegung der Linie auf 13.30 Uhr und Linienverlängerung

b)     Mehrkosten von 30.000,- bis 40.000,- € jährlich für den Einsatz eines weiteren Busses


Anlagen:

Anlage 1:  Antrag der Havixbecker Eltern vom 04.06.2008

Anlage 2:  Übersicht „Fahrschüler weiterführender Schulen 2008“