Beschlussvorschlag:
Über die im Verfahren eingegangenen Stellungnahmen wird wie in Anlage 3 dargestellt beschlossen.
Satzungsbeschluss gem. § 10 i.v.m. § 13 a BauGB: Der Bebauungsplan Nr. 62 „Gewerbegebiet Appelhülsen“ wird wie in Anlage 1 dargestellt mit seiner Begründung (Anlage 2) beschlossen.
Sachverhalt:
Am 04.09.2007 hat der Rat der Gemeinde Nottuln, beschlossen den Bebauungsplan Nr. 62 „Gewerbegebiet Appelhülsen“, mit der Zielsetzung eine höhere Ausnutzung der überbaubaren gewerblichen Flächen zu erreichen, zu ändern.
Es wurde das beschleunigte Verfahren gem. § 13 a BauGB gewählt. Aufgrund einer Änderung im Verfahren musste eine erneute öffentliche aber verkürzte Auslegung vorgenommen worden.
Der genaue Sachverhalt zur Planänderung ist der Begründung (Anlage 2) zu entnehmen.
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Anlagen:
Anlage 1: Planentwurf
Anlage 2: Entwurf zur Begründung
Anlage 3: Abwägungsvorschläge