Betreff
Antrag auf vereinfachte Änderung gemäß § 13 BauGB des Bebauungsplanes Nr. 19 "Lerchenhain"
hier: Änderung von öffentliche in private Grünfläche
Vorlage
013/2007
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

(als Empfehlung an den Gemeinderat)

 

Die Festsetzung von „private Grünfläche“ anstatt „öffentliche Grünfläche“, wie im beigefügten Planausschnitt des Bebauungsplanes Nr. 19 „Lerchenhain“ dargestellt (Anlage 2), wird als  Satzung beschlossen.


Sachverhalt:

Die Gemeinde Nottuln hat in einem Beschluss des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Ordnungswesen am 29.11.2006 beschlossen, gemeindeeigene Grünflächen zu veräußern. Dies soll zum einen zu einer Verringerung des Kostenaufwandes führen, aber auch zu einer Ordnung der Verhältnisse und einer Verbesserung der Gestaltung der Flächen.

 

Der Bebauungsplan Nr. 19 „Lerchenhain“ liegt im Südosten des Ortsteils Nottuln, östlich der Dülmener Straße. Der Bereich der Änderung betrifft das Grundstück Gemarkung Nottuln, Flur 66, Flurstück 365, das an der Straße Lerchenhain liegt. Zur Zeit ist dort eine öffentliche Grünfläche festgesetzt, die derzeit als Spielplatz genutzt wird.

 

Zur Erreichung des oben genannten Beschlusses soll die Festsetzung von öffentliche Grünfläche am Lerchenhain in private Grünfläche geändert werden.

 

Durch die Änderung von öffentliche in private Grünfläche ist es erforderlich, einen kleinen Teilbereich von 11 m2, auf dem sich ein Bushaltestellenhäuschen befindet, herauszunehmen und der öffentlichen Verkehrsfläche zuzuschlagen.

 

Anregungen durch die Öffentlichkeit oder durch Behörden sind nicht eingegangen (siehe Anlage 4).


Finanzielle Auswirkungen:

Die Pflegekosten durch die Gemeinde entfallen.

Das Grundstück kann als private Grünfläche veräußert werden.


Anlagen:

Anlage 1            Übersichtskarten

Anlage 2            Ausschnitte aus dem Bebauungsplan alt und neu

Anlage 3            Begründung

Anlage 4            Protokoll über die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung

Anlage 5            Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses