Betreff
Antrag auf vereinfachte Änderung gem. § 13 BauGB des Bebauungsplanes Nr. 68 "Stiftsgärten"
Definition des Begriffes Flachdach
Vorlage
012/2007
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Die vereinfachte Änderung des Bebauungsplans Nr. 68 „Stiftsgärten“ (s. Anlage 2) wird als Satzung beschlossen.


Sachverhalt:

Für den Bebauungsplan Nr. 68 „Stiftsgärten“ bestehen Unklarheiten bzgl. Der Auslegung von textlichen Festsetzungen bzgl. Dachneigungen. Um hier die Rechtssicherheit für die Gemeinde, die Bauordnungsbehörde und vor allem die Grundstückseigentümer zu erhöhen, sollen die bestehenden Festsetzungen ergänzt werden.

 

Die zulässigen Dachneigungen der Gebäude sind im Bebauungsplan festgeschrieben und betragen je nach Geschossigkeit zwischen 25 und 48 Grad.

 

Um klarzustellen was ein Flachdach ist, soll innerhalb der Änderung die Dachneigung des Flachdaches 0 – 10 Grad definiert werden. Diese Werte orientieren sich zum einen an die laufende Rechtsprechung und stellen zum anderen eine Neigung dar, die städtebaulich für das Gebiet verträglich ist und noch als „flaches“ Dach wahrgenommen werden kann.

 

Des Weiteren soll die Festsetzung für Garagen bzgl. Flachdächer, ebenfalls lediglich zur Klarstellung, auf Nebengebäue ausgeweitet werden.

 


Finanzielle Auswirkungen:

keine


Anlagen:

Anlage 1            Übersichtskarten

Anlage 2            Gestaltungssatzung als und ergänzende Festsetzungen

Anlage 3            Begründung

Anlage 4            Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses