Veränderung der Lage der Baufelder an Habichts- und Bussardweg
Beschlussvorschlag:
Für den Bebauungsplan Nr. 98 „Fasanenfeld II / Nottuln West“ wird ein förmliches Änderungsverfahren für den in Anlage 4 dargestellten Bereich eingeleitet, um die Lage der Baufelder zu ändern.
Sachverhalt:
Die Grundstücke im Baugebiet Fasanenfeld sind zu einem Großteil verkauft. Von den nicht verkauften Grundstücken befinden sich die meisten zwischen dem Biotop und Habicht- und Bussardweg.
Bei der Aufstellung des Bebauungsplanes wurde auf das Biotop in der Form Rücksicht genommen, dass die Einleitung von Regenwasser der zukünftigen Häuser nur mit besonderer Genehmigung zulässig sein sollte und die Häuser entsprechend eines Erlasses zum Schutz des Waldes ein Abstand von 35 Metern zu den Bäumen halten mussten. Dadurch ergab sich, dass für die Grundstücke zwischen dem Biotop und dem Habichtsweg fast ausschließlich Nordgärten vorgesehen wurden.
Diese Ausrichtung der Gärten nach Norden wird als Grund für den schleppenden Verkauf vermutet.
Eine Änderung der Lage der Baufenster soll dazu führen, dass auch Gebäude mit West- oder Ostgärten errichtet werden können. Dadurch soll eine bessere Vermarktbarkeit erreicht werden.
Die Veränderung der Baufelder soll es für die Bauherren ebenfalls ermöglichen einen größeren Vorgartenbereich mit Südausrichtung zu schaffen. Aufgrund der Möglichkeit einer Vergrößerung der Vorgärten wird es notwendig, im Vorgartenbereich die Errichtung von Stellplätzen auszuschließen, um das Ortsbild nicht zu beeinträchtigen.
Durch die Verschiebung der Baugrenzen in den hinteren Bereich der Grundstücke rückt diese näher an die Grünfläche heran. Da sich dort ein Quellsystem befindet, welches in den Hummelbach führt, ist es notwendig im Bebauungsplan die Errichtung von Kellergeschossen auszuschließen.
Weitere Änderungen sollen im Bebauungsplan nicht getroffen werden.
Erste Gespräche mit Vertretern der unteren Landschaftsbehörde beim Kreis Coesfeld haben ergeben, dass von dort aus keine Probleme gesehen werden, solange eine Unterkellerung ausgeschlossen wird und die Baufelder nicht vergrößert werden. Darum werden die Baufelder zwar nach hinten erweitert, seitlich jedoch verschmälert (s. Anlage 3 und 4).
Auf die Anwendung des Erlasses zum Waldabstand kann verzichtet werden, da dieser aufgehoben worden ist.
Die Änderung des Bebauungsplanes kann nur förmlich erfolgen, also mit entsprechender Bürger- und Behördenbeteiligung. Dazu bedarf es des vorgeschlagenen Beschlusses, um den die Verwaltung bittet.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Kosten der Planung gehen zu Lasten des Eigentümers
Anlagen:
Anlage 1: Antrag
Anlage 2: Übersichtspläne
Anlage 3: Ausschnitt aus dem Bebauungsplan alt
Anlage 4: Ausschnitt aus dem Bebauungsplan neu und die ergänzenden textlichen
Festsetzungen
Anlage 5: Begründung