Die Vorlage lag den Ratsmitgliedern vor und ist dem Originalprotokoll als Anlage Nr. 15 beigefügt.

 

Ohne Aussprache fasst der Rat folgenden Beschluss:


Beschluss:

1.       Die in Anlage 1 gegebenen Abwägungsempfehlungen werden beschlossen.

 

2.       Die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 112 „Westlich Dülmener Straße“ im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB (siehe Anlage 2 und 3) wird gem. § 10 BauGB als Satzung beschlossen. Die dazugehörige Begründung (siehe Anlage 4) wird beschlossen.