Die Vorlage lag
den Ratsmitgliedern vor und ist dem Originalprotokoll als Anlage Nr. 15
beigefügt.
Ohne
Aussprache fasst der Rat folgenden Beschluss:
Beschluss:
1. Die in Anlage 1 gegebenen
Abwägungsempfehlungen werden beschlossen.
2. Die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 112
„Westlich Dülmener Straße“ im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB (siehe
Anlage 2 und 3) wird gem. § 10 BauGB als Satzung beschlossen. Die dazugehörige
Begründung (siehe Anlage 4) wird beschlossen.