Beschluss: mehrheitlich angenommen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 3, Enthaltungen: 0

Die Vorlage zu diesem Tagesordnungspunkt (197/2010) ist dem Originalprotokoll als Anlage 3 beigefügt.

 

Einleitend erläutert Herr Fuchte, dass auf Grund des engen Zeitrahmens zur Ratssitzung noch weitere Stellungnahmen im Wege einer Tischvorlage vorgelegt werden.

 

Aus der UBG-Fraktion wird die Aussagekraft des Lärmgutachtens angezweifelt, die Prüfung von weiteren aktiven Lärmschutzmaßnahmen gefordert und auf die negativen Erfahrungen mit dem Lärmgutachten aus dem Jahr 2000 hingewiesen. Daraufhin erläutert Herr Fuchte das neue Gutachten.

 

Ebenfalls aus der UBG-Fraktion wird bezweifelt, dass die vorhandene Regen- und Schmutzwasserkanalisation geeignet ist, das zusätzliche Abwasseraufkommen aufzunehmen. Herr Fuchte weist diesbezüglich auf das neue Regenrückhaltebecken hin und verweist auf eine umfassende Prüfung durch die Gemeindewerke im Zuge der Ausführungsplanung.

 

Aus der Grünen-Fraktion wird darauf hingewiesen, dass das Thema Lärm hinlänglich bekannt und begutachtet sei und dieses Gebiet nur auf Grund der gezielten Nachfrage der Flächeneigentümer entwickelt würde.

 

Aus der CDU-Fraktion wird der Bebauungsplan unterstützt und auf den Zwang zu passivem Lärmschutz hingewiesen. Auf Nachfrage der CDU-Fraktion erläutert Herr Fuchte, wie die Frage des Sportlärms im Bebauungsplan berücksichtigt wurde.

 

Ein Anwohner weist auf seinen Antrag zum Ausbau des Kücklingsweges hin. Herr Fuchte verweist diesbezüglich auf die Abwägung. Aus der CDU-Fraktion wird auf die noch nicht stattgefundene Verbesserung der Beleuchtungssituation hingewiesen. Bürgermeister Schneider sagt eine kurzfristige Prüfung zu.


Beschlussvorschlag:

1. Die in Anlage 1 gegebenen Abwägungsempfehlungen werden beschlossen.

 

2. Der vorliegende Bebauungsplan Nr. 123 „Hellersiedlung“ (siehe Anlage 2) wird gem. § 10 BauGB als Satzung beschlossen. Die dazugehörige Begründung (siehe Anlage 3 und 4) wird beschlossen.