Sitzung: 08.12.2010 Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Ordnungswesen
Beschluss: mehrheitlich angenommen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 3, Enthaltungen: 0
Vorlage: 197/2010
Die
Vorlage zu diesem Tagesordnungspunkt (197/2010) ist dem Originalprotokoll als
Anlage 3 beigefügt.
Einleitend
erläutert Herr Fuchte, dass auf Grund des engen Zeitrahmens zur Ratssitzung
noch weitere Stellungnahmen im Wege einer Tischvorlage vorgelegt werden.
Aus der
UBG-Fraktion wird die Aussagekraft des Lärmgutachtens angezweifelt, die Prüfung
von weiteren aktiven Lärmschutzmaßnahmen gefordert und auf die negativen
Erfahrungen mit dem Lärmgutachten aus dem Jahr 2000 hingewiesen. Daraufhin
erläutert Herr Fuchte das neue Gutachten.
Ebenfalls
aus der UBG-Fraktion wird bezweifelt, dass die vorhandene Regen- und Schmutzwasserkanalisation
geeignet ist, das zusätzliche Abwasseraufkommen aufzunehmen. Herr Fuchte weist
diesbezüglich auf das neue Regenrückhaltebecken hin und verweist auf eine
umfassende Prüfung durch die Gemeindewerke im Zuge der Ausführungsplanung.
Aus der Grünen-Fraktion
wird darauf hingewiesen, dass das Thema Lärm hinlänglich bekannt und
begutachtet sei und dieses Gebiet nur auf Grund der gezielten Nachfrage der
Flächeneigentümer entwickelt würde.
Aus der
CDU-Fraktion wird der Bebauungsplan unterstützt und auf den Zwang zu passivem
Lärmschutz hingewiesen. Auf Nachfrage der CDU-Fraktion erläutert Herr Fuchte,
wie die Frage des Sportlärms im Bebauungsplan berücksichtigt wurde.
Ein
Anwohner weist auf seinen Antrag zum Ausbau des Kücklingsweges hin. Herr Fuchte
verweist diesbezüglich auf die Abwägung. Aus der CDU-Fraktion wird auf die noch
nicht stattgefundene Verbesserung der Beleuchtungssituation hingewiesen.
Bürgermeister Schneider sagt eine kurzfristige Prüfung zu.
Beschlussvorschlag:
1. Die in
Anlage 1 gegebenen Abwägungsempfehlungen werden beschlossen.
2. Der
vorliegende Bebauungsplan Nr. 123 „Hellersiedlung“ (siehe Anlage 2) wird gem. §
10 BauGB als Satzung beschlossen. Die dazugehörige Begründung (siehe Anlage 3
und 4) wird beschlossen.