Sitzung: 30.06.2010 Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Ordnungswesen
Beschluss: einstimmig angenommen
Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 109/2010
Die
Vorlage (109/2010) zu diesem Tagesordnungspunkt ist dem Originalprotokoll als
Anlage 4 beigefügt. Die als ergänzende Tischvorlage vorliegende Ergänzung der
Anlage 1 des Tagesordnungspunktes ist dem Originalprotokoll als Anlage 5
beigefügt.
Auf
Nachfrage aus mehreren Fraktionen erläutern Herr Wilbrand und Herr Fuchte das
für den Bebauungsplan entwickelte Modell zur Steuerung von Betriebswohnungen.
Dabei wird auf die zahlreichen Einschränkungen für Betriebswohnungen verwiesen,
jedoch klar gestellt, dass ein Komplettausschluss voraussichtlich vor Gericht
nicht stand halten würde. Weiterhin wird angekündigt, dass im Hinblick auf die
entstehenden Lärmwerte eines künftigen Nutzers gegebenfalls eine Änderung der
Festsetzung zu einem späteren Zeitpunkt erforderlich sein könnte.
Auf
Nachfrage der CDU-Fraktion erläutert Herr Fuchte die künftige Ausgestaltung des
Knotenpunktes Bundesstraße 525 / Kreisstraße 11. In der anschließenden
Diskussion wird deutlich, dass einmütig ein Kreisverkehrsplatz statt einer
Lichtsignalanlage an diesem Standort bevorzugt wird. Diesbezüglich solle die
Verwaltung erneut in Verhandlungen mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW treten.
Auf
Rückfrage der CDU-Fraktion erläutert Herr Fuchte, dass der Naturschutzausgleich
über das Ökokonto der Wirtschaftsbetriebe des Kreises Coesfeld abgewickelt
werden solle, da eine Prüfung ergeben hat, dass eine eigenständige Abwicklung
durch die Gemeinde nicht zu Kosteneinsparungen führt.
Auf
Nachfrage der CDU-Fraktion erläutert Herr Fuchte, dass eine Erweiterung des
Pendlerparkplatzes künftig nur noch in der südöstlichen Hälfte möglich sei.
Beschlussvorschlag:
1.
Die in Anlage 1 gegebenen Abwägungsempfehlungen werden beschlossen.
2.
Die vorliegende 62. Flächennutzungsplanänderung (siehe Anlage 2 und 3) wird
beschlossen. Die dazugehörige Begründung mit Umweltbericht (siehe Anlage 4 und
5) wird beschlossen.
3.
Der vorliegende Bebauungsplan Nr. 109 „Gewerbe- und Industriegebiet
Beisenbusch“ (siehe Anlage 6) wird gem. § 10 BauGB als Satzung beschlossen. Die
dazugehörige Begründung mit Umweltbericht (siehe Anlage 7 und 8) wird
beschlossen.