Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Die Vorlage (109/2010) zu diesem Tagesordnungspunkt ist dem Originalprotokoll als Anlage 4 beigefügt. Die als ergänzende Tischvorlage vorliegende Ergänzung der Anlage 1 des Tagesordnungspunktes ist dem Originalprotokoll als Anlage 5 beigefügt.

 

Auf Nachfrage aus mehreren Fraktionen erläutern Herr Wilbrand und Herr Fuchte das für den Bebauungsplan entwickelte Modell zur Steuerung von Betriebswohnungen. Dabei wird auf die zahlreichen Einschränkungen für Betriebswohnungen verwiesen, jedoch klar gestellt, dass ein Komplettausschluss voraussichtlich vor Gericht nicht stand halten würde. Weiterhin wird angekündigt, dass im Hinblick auf die entstehenden Lärmwerte eines künftigen Nutzers gegebenfalls eine Änderung der Festsetzung zu einem späteren Zeitpunkt erforderlich sein könnte.

 

Auf Nachfrage der CDU-Fraktion erläutert Herr Fuchte die künftige Ausgestaltung des Knotenpunktes Bundesstraße 525 / Kreisstraße 11. In der anschließenden Diskussion wird deutlich, dass einmütig ein Kreisverkehrsplatz statt einer Lichtsignalanlage an diesem Standort bevorzugt wird. Diesbezüglich solle die Verwaltung erneut in Verhandlungen mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW treten.

 

Auf Rückfrage der CDU-Fraktion erläutert Herr Fuchte, dass der Naturschutzausgleich über das Ökokonto der Wirtschaftsbetriebe des Kreises Coesfeld abgewickelt werden solle, da eine Prüfung ergeben hat, dass eine eigenständige Abwicklung durch die Gemeinde nicht zu Kosteneinsparungen führt.

 

Auf Nachfrage der CDU-Fraktion erläutert Herr Fuchte, dass eine Erweiterung des Pendlerparkplatzes künftig nur noch in der südöstlichen Hälfte möglich sei.


Beschlussvorschlag:

1. Die in Anlage 1 gegebenen Abwägungsempfehlungen werden beschlossen.

 

2. Die vorliegende 62. Flächennutzungsplanänderung (siehe Anlage 2 und 3) wird beschlossen. Die dazugehörige Begründung mit Umweltbericht (siehe Anlage 4 und 5) wird beschlossen.

 

3. Der vorliegende Bebauungsplan Nr. 109 „Gewerbe- und Industriegebiet Beisenbusch“ (siehe Anlage 6) wird gem. § 10 BauGB als Satzung beschlossen. Die dazugehörige Begründung mit Umweltbericht (siehe Anlage 7 und 8) wird beschlossen.