Die Vorlage (079/2010) zu diesem Tagesordnungspunkt ist dem Originalprotokoll als Anlage 5 beigefügt.

 

Auf Rückfrage der UBG-Fraktion erläutert Herr Fuchte, dass auf Grund der festgesetzten Firstrichtung eine Südwestorientierung und somit eine gute solare Nutzbarkeit besteht.

 

Auf Rückfrage der CDU-Fraktion erläutert Herr Fuchte das Genehmigungsverfahren für das Regenrückhaltebecken. Weiterhin weist er darauf hin, dass bezüglich der Abrechnung der Erschließungskosten noch keine endgültige Entscheidung vorliegt.

 

Bürgermeister Schneider beantwortet die Frage einer Zuschauerin zur Zeitplanung dahingehend, dass die Gemeinde eine schnellstmögliche Umsetzung anstrebt, jedoch nicht alle weiteren Verfahrensschritte in der Hand der Gemeinde liegen und daher ein exakter Zeitplan nicht gegeben werden kann.

 

Nach kurzer weiterer Aussprache wird beschlossen:


Beschlussvorschlag:

1.       Die in Anlage 7 gegebenen Abwägungsempfehlungen werden beschlossen.

 

2.       Die vorliegende 52. Flächennutzungsplanänderung (siehe Anlage 1) wird beschlossen. Die dazugehörige Begründung mit Umweltbericht (siehe Anlage 2) wird beschlossen.

 

3.       Der vorliegende Bebauungsplan Nr. 105 „Schoppmanns Wiese“ (siehe Anlage 3) wird gem. § 10 BauGB als Satzung beschlossen. Die dazugehörige Begründung mit Umweltbericht (siehe Anlage 4) wird beschlossen.