Sitzung: 19.05.2010 Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Ordnungswesen
Beschluss: einstimmig angenommen
Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 079/2010
Die
Vorlage (079/2010) zu diesem Tagesordnungspunkt ist dem Originalprotokoll als
Anlage 5 beigefügt.
Auf
Rückfrage der UBG-Fraktion erläutert Herr Fuchte, dass auf Grund der
festgesetzten Firstrichtung eine Südwestorientierung und somit eine gute solare
Nutzbarkeit besteht.
Auf
Rückfrage der CDU-Fraktion erläutert Herr Fuchte das Genehmigungsverfahren für
das Regenrückhaltebecken. Weiterhin weist er darauf hin, dass bezüglich der
Abrechnung der Erschließungskosten noch keine endgültige Entscheidung vorliegt.
Bürgermeister
Schneider beantwortet die Frage einer Zuschauerin zur Zeitplanung dahingehend,
dass die Gemeinde eine schnellstmögliche Umsetzung anstrebt, jedoch nicht alle
weiteren Verfahrensschritte in der Hand der Gemeinde liegen und daher ein
exakter Zeitplan nicht gegeben werden kann.
Nach
kurzer weiterer Aussprache wird beschlossen:
Beschlussvorschlag:
1. Die in Anlage 7 gegebenen
Abwägungsempfehlungen werden beschlossen.
2. Die vorliegende 52.
Flächennutzungsplanänderung (siehe Anlage 1) wird beschlossen. Die dazugehörige
Begründung mit Umweltbericht (siehe Anlage 2) wird beschlossen.
3. Der vorliegende Bebauungsplan Nr. 105
„Schoppmanns Wiese“ (siehe Anlage 3) wird gem. § 10 BauGB als Satzung
beschlossen. Die dazugehörige Begründung mit Umweltbericht (siehe Anlage 4)
wird beschlossen.