Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 20, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Die Vorlage (029/2009) zu diesem Tagesordnungspunkt ist diesem Protokoll als Anlage 1 beigefügt.

 

Der Ausschussvorsitzende Ratsherr Haase begrüßt Herrn Künzl und Herrn Pescher von der WGZ Immobilien + Treuhand GmbH, die den aktuellen Verfahrensstand präsentieren.

 

Anschließend berichtet Herr Künzl vom Verfahrensfortgang seit der letzten Präsentation in der Ausschusssitzung vom 03.12.2008. Neben den erforderlichen Beteiligungsschritten sind verschiedene Fachgutachten erstellt worden (u.a. Umweltbericht, Vorprüfung zum Artenschutz, Landschaftspflegerischer Begleitplan). Anschließend erläutert Herr Künzl das städtebauliche Konzept, die Festsetzungen des Bebauungsplans, das Verkehrskonzept sowie das Ver- und Entsorgungskonzept und geht auf Umweltbelange ein. Gegenüber dem letzten Entwurf kam es insbesondere zu folgenden Weiterentwicklungen:

im Nordwesten des Plangebietes wird ein Fußweg zwischen Olympiastraße und dem Baugebiet angelegt.

Im nördlichen Plangebiet, an die Bestandsbebauung der Coubertin Straße anschließend,  werden zum Schutz der Anwohner nur Einzelhäuser zugelassen

Weiterhin erläutert Herr Künzl die Bedeutung des Angers als zentrales Element im Plangebiet und weist auf die durch die Planstraße 05 bestehende theoretische Erweiterbarkeit des Plangebiets nach Süden hin.

 

Anschließend werden von den Ausschussmitgliedern folgende Fragen aufgeworfen und Anregungen gegeben:

Warum endet der südliche Fußweg am Regenrückhaltebecken?

Herr Künzl erläutert hierzu, dass der Fußweg hier auf jeden Fall fortgesetzt wird, dies jedoch im Plan innerhalb einer öffentlichen Grünfläche nicht festgesetzt werden muss.

 

Warum werden die Baumöglichkeiten der Anwohner an der Dülmener Straße durch die Festsetzung einer privaten Grünfläche begrenzt?

Herr Künzl erläutert hierzu, dass diese Festsetzung in enger Absprache mit den Bewohnern entstanden ist. So wird in Verbindung mit den großzügig festgesetzten überbaubaren Grundstücksflächen einerseits eine ausreichende Erweiterungs- und Neubaumöglichkeit für Wohngebäude gegeben und andererseits ein gewisser Abstand zur Neubebauung eingehalten, der weiterhin für private Gärten genutzt werden kann.

Weiterhin bestand eine Restriktion von Seiten des Straßenbaulastträgers darin, die Anzahl der Zufahrten zur Dülmener Straße (Kreisstraße) und die Belastung durch zusätzliche Pkw-Fahrten in diesem Bereich nicht weiter zu erhöhen. Auch hierdurch wurde die Überbaubarkeit in diesem Bereich eingeschränkt.

 

Die Grünen-Fraktion regt an, die Besucherstellplätze nicht im Wohngebiet selbst anzulegen, sondern an den Rändern, etwa entlang der Olympiastraße zu konzentrieren.

Herr Künzl erläutert hierzu, dass das Ziel verfolgt wurde, von jedem Grundstück nach max. 50 m einen Besucherstellplatz zu erreichen.

 

Es wird um die genauere Erläuterung des Verkehrskonzepts gebeten.

Herr Künzl erläutert die Straßenbreiten und insbesondere das Konzept für die Wohnhöfe (keine Wendehämmer, aber Befahrbarkeit für Rettungswagen und Raum für die Abstellung von Müllbehältern sichergestellt). Weiterhin wird klargestellt, dass keine direkte Fußwegebeziehung zwischen neuem Wohngebiet und Coubertin Straße entstehen kann.

 

Es wird die Frage aufgeworfen, ob die zukünftige Grünflächenpflege sehr hohen Aufwand erfordert.

Herr Künzl erläutert dazu, dass statt kleiner über das Gebiet verteilter Flächen wenige aber zusammenhängende Grünflächen entstehen, da diese kostengünstiger gepflegt werden können.

 

Es wird eine genauere Erläuterung zu den Lärmbelangen gewünscht.

Herr Künzl erläutert, dass das Lärmgutachten ergeben hat, dass im eigentlichen Baugebiet keine Lärmschutzauflagen erfolgen müssen. Im Bereich der Bestandsbebauung entlang der Dülmener Straße ist jedoch bei Neu- oder Umbauten passiver Lärmschutz erforderlich.

 

Es wird um eine Erläuterung gebeten, wie der Einsatz alternativer Energien unterstützt wird.

Herr Künzl antwortet, dass auf Grund der Kürze der verfügbaren Zeit keine zentrale Lösung durch den Bau eines Blockheizkraftwerks erfolgen konnte, den Kaufinteressenten jedoch ein umfangreiches Beratungsangebot für individuelle Maßnahmen zur Verfügung gestellt wird.

 

Anschließend wird die Frage diskutiert, ob die Anbindung des Wohngebietes nur über die Dülmener Straße oder auch über die Olympiastraße erfolgen soll.

Die UBG-Fraktion hält die Abbindung an der Olympiastraße für nicht erforderlich und eine solche Abschottung des Wohngebietes für unerwünscht.

Die SPD-Fraktion erläutert, dass sie eine endgültige Entscheidung nur mit Hilfe eines gemeindeweiten Verkehrskonzepts finden kann, jedoch vorläufig eine Erschließung nur über die Dülmener Straße unterstützt.

Die Grünen-Fraktion hält die Erschließung eines Wohngebietes über eine einzige Anbindung für nicht ungewöhnlich in Nottuln und die vorgeschlagene Lösung für akzeptabel.

Herr Künzl weist darauf hin, dass das Verkehrsgutachten ergeben hat, dass beide Varianten denkbar sind. Hier muss der Ausschuss und der Rat zwischen den Vor- und Nachteilen abwägen und sich bei der abschließenden Abwägung für eine Variante entscheiden.


Beschlussvorschlag:

Der Bericht wird zur Kenntnis genommen. Das Bebauungsplanverfahren soll weiter vorangetrieben werden.