Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 2

Frau Breuksch erläutert einleitend, dass der Bebauungsplan auf Planungen von 2017 beruht, die aufgrund einer Änderung des Baugesetzbuches eingeleitet wurden. Der Bebauungsplan Nr. 152 ist Stand jetzt der vorletzte Bereich im Gemeindegebiet, der einer Nachverdichtung zugeführt wird. Noch nicht abgeschlossen ist das Bebauungsplanverfahren Nr. 154 „Nördliche Steinstraße“, da sich Teile des Gebietes im vorläufig festgesetzten Überschwemmungsgebiet befinden.

Die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen begrüßt die Planung und lobt die angestrebte Nachverdichtung im Bestand, eine Entwicklung innerhalb des Ortes sei sehr positiv zu bewerten.  Positiv hervorgehoben wird die festgesetzte höhere Bebauung an der Straße bei geringeren Gebäudehöhen im inneren Bereich des Plangebietes. Im Rahmen der Abwägung abgegebene Stellungnahmen seitens der Bürgerschaft bezüglich einer Entwässerungsproblematik sehe die Fraktion nicht. Abschließend erkundigt sich die Fraktion nach der im Bebauungsplan festgesetzten Baulinie, die sehr hart sei und stattdessen eher als Baugrenze festgesetzt werden solle.

Frau Mütherig erläutert, dass die bestehende Bebauung im vorderen Bereich des Bebauungsplanes Bestandsschutz genießt. Durch die Festsetzung einer Baulinie orientiert sich eine Neubebauung an der bestehenden Gebäudeflucht, wodurch der Charakter der Straße gewahrt bleibt. Zudem kann durch die gewählte Festsetzung eine reine Bebauung durch Mehrfamilienhäuser verhindert werden.

Die UBG begrüßt die Planung ebenfalls und erkundigt sich nach den planungsbezogenen Kosten. Frau Mütherig erläutert, dass das Verfahren aus den allgemeinen Planungskosten des Gemeindehaushaltes aus 2018 finanziert wird.

Die SPD hebt die Wichtigkeit hervor, öffentlich über die seitens der Anwohnenden abgegeben Stellungnahmen bezüglich der Entwässerungssituation, Einleitgenehmigungen und damit verbundenen Fristen aufzuklären. Die Stellungnahmen sollten im Zuge der Abwägung nicht lediglich zur Kenntnis genommen werden.

Frau Mütherig erläutert, diesbezüglich ein Gespräch mit den Gemeindewerken geführt zu haben. Diese stehen im Austausch mit dem Lippeverband sowie der Bezirksregierung. Im Rahmen des Betriebsausschusses der Gemeinde Nottuln ist die Entwässerungssituation ausführlich präsentiert worden. Herr Rulle verweist ebenfalls auf die Zuständigkeit des Betriebsausschusses. Die SPD folgt dem Vorschlag, bittet jedoch darum, die Entwässerungsthematik noch einmal im Betriebsausschuss zu beraten. Frau Mütherig wird dazu Rückspräche mit den Gemeindewerken halten, kann jedoch aufgrund fehlender Zuständigkeit keine Zusage machen. Seitens der Fraktion kann diesbezüglich ein Antrag gestellt werden.

Die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen merkt an, dass in Bereichen der Martini- und Antonistraße bereits geschlossene Gebäudefluchten vorhanden seien. Zukünftig vorgesehene Erweiterungen oder Umbauten müssten aufgrund der gewählten Festsetzung einer Baulinie über Befreiungsanträge diskutiert werden. Die Fraktion sehe die Festsetzung als einen zu starken Eingriff in die Möglichkeiten der Eigentümer. Das leicht gegebene Vor- und Zurückspringen der Gebäude sehe die Fraktion als charakteristisch und gestalterisch schön. Durch die Festsetzung einer Baugrenze mache die Verwaltung sich und auch den Eigentümern das Leben leichter. Frau Breuksch weist darauf hin, dass die Änderung einer Festsetzung als schwerwiegende Änderung zu bewerten ist, durch die die Grundzüge der Planung berührt werden und eine erneute 30-tägige Offenlage erforderlich sei. Die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen verzichtet daher auf eine Beantragung der Änderung, bittet jedoch um Verzicht einer solchen Festsetzung in Zukunft. Abschließend merkt Frau Breuksch an, in den weiteren Nachverdichtungsbebauungsplänen ebenfalls Baulinien festgesetzt zu haben und ein einheitliches Vorgehen wählen zu wollen.

 


Beschlussvorschlag:

  1. Der Abwägung der zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 152 "Zwischen Antonistraße und Martinistraße" abgegebenen Stellungnahmen wird, wie in Anlage 1 vorgeschlagen, zugestimmt.
  2. Die vorliegende Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 152 "Zwischen Antonistraße und Martinistraße " (siehe Anlage 2) im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB wird gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen. Die zugehörige Begründung (siehe Anlage 3) wird beschlossen.

 


Abstimmungsergebnis: