Die Beschlussfassung erfolgte ohne weitere Aussprache.
Beschlussvorschlag:
Die
Bürgeranregung wird zur Kenntnis genommen. Ein Verfahren zur Änderung des
Bebauungsplans Nr. 80 „Am Hangenfeld“ wird nicht eingeleitet, da eine den
örtlichen Verhältnissen angemessene bauliche Ausnutzbarkeit der Flächen bereits
möglich ist.