Die Beschlussvorlage ist dem Originalprotokoll als Anlage Nr. 18 beigefügt.
Beschluss:
Die vom Kulturbeirat empfehlenden Beschlüsse werden umgesetzt. Alle für das Jahr 2020 genehmigten Maßnahmen der Kulturförderung können bis zum 30.09.2021 durchgeführt werden.