Sitzung: 17.11.2020 Ausschuss Planen und Bauen
Beschluss: mehrheitlich angenommen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 2, Enthaltungen: 1
Vorlage: 070/2017/1
Die Vorlage 070/2017/1 zu diesem
Tagesordnungspunkt ist dem Protokoll als Anlage 3 beigefügt. Herr Sonntag führt
in die Vorlage ein und betont, dass in diesem Bauleitplanverfahren, die von
Seiten der Politik geforderten Maßnahmen zum Klimaschutz festgesetzt sind.
Die SPD fordert, dass die Verwaltung
eine Wertabschöpfung des Planungsgewinns für die neu entstehenden
Baugrundstücke durchführt. Dies sei von Seiten der Fraktion im Jahr 2017
bereits gefordert worden. Herr Sonntag erläutert, dass Bauleitplanung eine
hoheitliche Aufgabe sei und ein Ausverkauf von Hoheitsrechten verboten sei. Es
gebe die Möglichkeit städtebauliche Verträge mit Privaten für eine
Kostenübernahme von Planungsleistungen zu schließen. Dies wird bei
Änderungsverfahren, die einzelne Grundstücke betreffen, bereits durchgeführt.
Die UBG wünscht, dass Planungsverfahren,
die für Private durchgeführt werden, an externe Ingenieurbüros vergeben werden,
um die Arbeitskräfte der Verwaltung zu bündeln. Herr Sonntag entgegnet, dass
dies je nach Aufwand der einzelnen Verfahren bereits durchgeführt wird.
Die CDU begrüßt den Beschlussvorschlag
und plädiert für eine Beschlussfassung, um Familien aus dem Ortsteil
Appelhülsen neuen Wohnraum bereitzustellen. Die FDP schließt sich dem an und
betont, dass man zwischen neuerschlossenen Baugebieten und
Nachverdichtungsverfahren unterscheiden solle. Für Nachverdichtungsverfahren
sei eine Wertabschöpfung aus Sicht der FDP keine Option.
Die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen
äußert, dass sie eine Abschöpfung bei Bauleitplanverfahren, die für Investoren
durchgeführt werden, für sinnvoll halte, jedoch nicht bei Privatpersonen. In Bezug
auf die vorliegende Vorlage sei man im laufenden Verfahren zu weit
fortgeschritten, als dass man jetzt noch eine Abschöpfung thematisieren sollte.
Die SPD stellt folgenden Antrag: Die
Verwaltung wird beauftragt, durch geeignete Maßnahmen, wie zum Beispiel durch
Wertabschöpfung des Planungsgewinns, die Gemeinde an der Bodenwertsteigerung zu
beteiligen. Der Ausschussvorsitzende lässt über den Antrag abstimmen. Ergebnis:
3 Ja-Stimmen, 9 Nein-Stimmen. Der Antrag wird mehrheitlich abgelehnt.
Der Ausschussvorsitzende lässt über den
Beschlussvorschlag der Verwaltung abstimmen.
Beschlussvorschlag:
- Der
Abwägung der zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 153 "Zwischen
Münsterstraße und Prozessionsweg" abgegebenen Stellungnahmen wird,
wie in Anlage 1 vorgeschlagen, zugestimmt.
- Die
vorliegende Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 153 "Zwischen
Münsterstraße und Prozessionsweg" (siehe Anlage 2) im beschleunigten
Verfahren gemäß § 13a BauGB wird gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen.
Die zugehörige Begründung (siehe Anlage 3) wird beschlossen.