Beschluss: mehrheitlich angenommen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 2, Enthaltungen: 1

Die Vorlage 070/2017/1 zu diesem Tagesordnungspunkt ist dem Protokoll als Anlage 3 beigefügt. Herr Sonntag führt in die Vorlage ein und betont, dass in diesem Bauleitplanverfahren, die von Seiten der Politik geforderten Maßnahmen zum Klimaschutz festgesetzt sind.

Die SPD fordert, dass die Verwaltung eine Wertabschöpfung des Planungsgewinns für die neu entstehenden Baugrundstücke durchführt. Dies sei von Seiten der Fraktion im Jahr 2017 bereits gefordert worden. Herr Sonntag erläutert, dass Bauleitplanung eine hoheitliche Aufgabe sei und ein Ausverkauf von Hoheitsrechten verboten sei. Es gebe die Möglichkeit städtebauliche Verträge mit Privaten für eine Kostenübernahme von Planungsleistungen zu schließen. Dies wird bei Änderungsverfahren, die einzelne Grundstücke betreffen, bereits durchgeführt.

Die UBG wünscht, dass Planungsverfahren, die für Private durchgeführt werden, an externe Ingenieurbüros vergeben werden, um die Arbeitskräfte der Verwaltung zu bündeln. Herr Sonntag entgegnet, dass dies je nach Aufwand der einzelnen Verfahren bereits durchgeführt wird.

Die CDU begrüßt den Beschlussvorschlag und plädiert für eine Beschlussfassung, um Familien aus dem Ortsteil Appelhülsen neuen Wohnraum bereitzustellen. Die FDP schließt sich dem an und betont, dass man zwischen neuerschlossenen Baugebieten und Nachverdichtungsverfahren unterscheiden solle. Für Nachverdichtungsverfahren sei eine Wertabschöpfung aus Sicht der FDP keine Option.

Die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen äußert, dass sie eine Abschöpfung bei Bauleitplanverfahren, die für Investoren durchgeführt werden, für sinnvoll halte, jedoch nicht bei Privatpersonen. In Bezug auf die vorliegende Vorlage sei man im laufenden Verfahren zu weit fortgeschritten, als dass man jetzt noch eine Abschöpfung thematisieren sollte.

Die SPD stellt folgenden Antrag: Die Verwaltung wird beauftragt, durch geeignete Maßnahmen, wie zum Beispiel durch Wertabschöpfung des Planungsgewinns, die Gemeinde an der Bodenwertsteigerung zu beteiligen. Der Ausschussvorsitzende lässt über den Antrag abstimmen. Ergebnis: 3 Ja-Stimmen, 9 Nein-Stimmen. Der Antrag wird mehrheitlich abgelehnt.

Der Ausschussvorsitzende lässt über den Beschlussvorschlag der Verwaltung abstimmen.  

 

 


Beschlussvorschlag:

  1. Der Abwägung der zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 153 "Zwischen Münsterstraße und Prozessionsweg" abgegebenen Stellungnahmen wird, wie in Anlage 1 vorgeschlagen, zugestimmt.
  2. Die vorliegende Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 153 "Zwischen Münsterstraße und Prozessionsweg" (siehe Anlage 2) im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB wird gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen. Die zugehörige Begründung (siehe Anlage 3) wird beschlossen.

Abstimmungsergebnis: