Betreff
Satzungsbeschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 153 "Zwischen Münsterstraße und Prozessionsweg"
Vorlage
070/2017/1
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Beschlussvorschlag:

  1. Der Abwägung der zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 153 "Zwischen Münsterstraße und Prozessionsweg" abgegebenen Stellungnahmen wird, wie in Anlage 1 vorgeschlagen, zugestimmt.
  2. Die vorliegende Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 153 "Zwischen Münsterstraße und Prozessionsweg" (siehe Anlage 2) im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB wird gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen. Die zugehörige Begründung (siehe Anlage 3) wird beschlossen.

Sachverhalt:

Der Rat der Gemeinde Nottuln hat in seiner Sitzung am 23.05.2017 (VL 070/2017) den Beschluss für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 153 "Zwischen Münsterstraße und Prozessionsweg" im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB gefasst.

Ziel des Verfahrens ist die Schaffung von Baufeldern im Innenbereich des Baublocks an der Wemhof- und der Münsterstraße bzw. in 2. Reihe am Prozessionsweg mit ergänzenden Festsetzungen, die eine Anpassung der Baukörper an die örtlichen Gegebenheiten vorsehen (Höhe, Dachform etc.). Der Bebauungsplan soll eine geordnete Nachverdichtung ermöglichen.  Das Verfahren kann nun durch den Satzungsbeschluss zum Abschluss gebracht werden.

Details sind der Planzeichnung (Anlage 2) und der Begründung (Anlage 3) zu entnehmen.


Finanzielle Auswirkungen:

Interner Personalaufwand zur Erstellung des Bebauungsplanes

Gemäß Stellungnahme der Gemeindewerke Nottuln muss die Wemhofstraße für jede rückwärtige Erschließung geöffnet werden, sodass voraussichtlich eine grundlegende Erneuerung der Straße nach Vollendung der Nachverdichtung notwendig sein wird. In diesem Fall ist zu prüfen, ob die Maßnahme möglichweise eine Beitragspflicht nach dem KAG NRW auslöst.


Anlagen:

Anlage 1: Abwägungsvorschläge

Anlage 2: Planzeichnung

Anlage 3: Begründung

Anlage 4: Geräuschprognose

Anlage 5: Artenschutzrechtliche Vorprüfung