Beschlussvorschlag:
- Der
Abwägung der zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 153 "Zwischen
Münsterstraße und Prozessionsweg" abgegebenen Stellungnahmen wird,
wie in Anlage 1 vorgeschlagen, zugestimmt.
- Die
vorliegende Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 153 "Zwischen
Münsterstraße und Prozessionsweg" (siehe Anlage 2) im beschleunigten
Verfahren gemäß § 13a BauGB wird gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen.
Die zugehörige Begründung (siehe Anlage 3) wird beschlossen.
Sachverhalt:
Der Rat der Gemeinde Nottuln hat in seiner
Sitzung am 23.05.2017 (VL 070/2017) den Beschluss für die Aufstellung des
Bebauungsplanes Nr. 153 "Zwischen Münsterstraße und Prozessionsweg"
im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB gefasst.
Ziel des Verfahrens ist die Schaffung von
Baufeldern im Innenbereich des Baublocks an der Wemhof- und der Münsterstraße
bzw. in 2. Reihe am Prozessionsweg mit ergänzenden Festsetzungen, die eine
Anpassung der Baukörper an die örtlichen Gegebenheiten vorsehen (Höhe, Dachform
etc.). Der Bebauungsplan soll eine geordnete Nachverdichtung ermöglichen. Das Verfahren kann nun durch den
Satzungsbeschluss zum Abschluss gebracht werden.
Details sind der Planzeichnung (Anlage 2)
und der Begründung (Anlage 3) zu entnehmen.
Finanzielle Auswirkungen:
Interner Personalaufwand zur Erstellung des
Bebauungsplanes
Gemäß Stellungnahme der Gemeindewerke
Nottuln muss die Wemhofstraße für jede rückwärtige Erschließung geöffnet
werden, sodass voraussichtlich eine grundlegende Erneuerung der Straße nach
Vollendung der Nachverdichtung notwendig sein wird. In diesem Fall ist zu
prüfen, ob die Maßnahme möglichweise eine Beitragspflicht nach dem KAG NRW
auslöst.
Anlagen:
Anlage 1:
Abwägungsvorschläge
Anlage 2:
Planzeichnung
Anlage 3:
Begründung
Anlage 4:
Geräuschprognose
Anlage 5:
Artenschutzrechtliche Vorprüfung