Beschluss: abgelehnt bei Stimmengleichheit

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 18, Enthaltungen: 0

Die Vorlage ist dem Originalprotokoll als Anlage Nr. 8 beigefügt.

Nach Ende der Diskussion wurde abgestimmt. 18 Ratsmitglieder stimmten hierbei mit „Ja“. Bei der Auszählung der „Nein“-Stimmen wurde zunächst die Anzahl von 17 Stimmen ermittelt. Enthaltungen waren nicht zu verzeichnen, so dass eine Stimme der anwesenden Ratsmitglieder fehlte und bei der Auszählung zunächst unberücksichtigt blieb. In den Reihen der mit „Nein“ stimmenden Ratsmitglieder herrschte Uneinigkeit. Bei den mit „Ja“ stimmenden Ratsmitgliedern gab es dagegen keine Widersprüche. Daraufhin wurden die „Nein“-Stimmen zwecks Kontrolle erneut ausgezählt. Die Kontrollzählung ergab diesmal 18 „Nein“-Stimmen. Nach § 50 Abs. 1 S. 2 GemO NRW gilt der Antrag damit als abgelehnt.