Beschluss: mehrheitlich angenommen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 3, Enthaltungen: 0

Vorlage 200/2017 zu diesem Tagesordnungspunkt ist dem Originalprotokoll als Anlage 11 beigefügt.

Herr Fuchte erläutert, dass Anfang 2018 ein transparentes Vergabeverfahren für das Kindergartengrundstück sowie die direkt angrenzende Wohnbebauung erfolgen wird. Für die hinteren Grundstücke, die einzeln veräußert werden sollen, sind hingegen noch durch den Rat Vergabekriterien festzulegen.

Die Grünen merken an, dass im Bebauungsplan die Festsetzung ED (Einzel- und Doppelhäuser) für das allgemeine Wohngebiet 1 (WA 1) ausgewiesen ist. Somit ist an dieser Stelle nur eine begrenzte Anzahl (2 Wohneinheiten je Gebäude) an Wohnungen/Mietwohnraum zu realisieren. 

Herr Fuchte erklärt, dass die Festsetzung der zulässigen Anzahl an Wohneinheiten dadurch begründet ist, dass kein erhöhtes übermäßiges Verkehrsaufkommen im bereits bestehenden Wohngebiet hervorgerufen wird.


Beschlussvorschlag:

  1. Der Rat der Gemeinde Nottuln stimmt der Abwägung des Bebauungsplans Nr. 143 „Erweiterung Hellersiedlung“ abgegebenen Stellungnahmen, wie in Anlage 1 vorgeschlagen, zu.
  2. Der vorliegende Bebauungsplan Nr. 143 „Erweiterung Hellersiedlung“ (siehe Anlage 2) im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Baugesetzbuch wird gemäß § 10 Baugesetzbuch als Satzung beschlossen. Die zugehörige Begründung (siehe Anlage 3-5) wird beschlossen.