Die Vorlage ist dem Originalprotokoll als Anlage Nr. 8 beigefügt.
Ohne Aussprache fasst der Rat folgenden Beschluss:
Beschluss:
1.
Der Rat der Gemeinde Nottuln stimmt der Abwägung
der zur Änderung des Bebauungsplans Nr. 84 „Appelhülsen Nord II“ – Trauerhalle
abgegebenen Stellungnahmen, wie in Anlage 1 vorgeschlagen, zu.
2.
Der Rat der Gemeinde Nottuln beschließt die
Änderung des Bebauungsplans Nr. 84 „Appelhülsen Nord II“ – Trauerhalle (Anlagen
2-4) gemäß §§ 2 und 10 Abs. 1 Baugesetzbuch sowie §§ 7 und 41 der
Gemeindeordnung NRW als Satzung. Die zugehörige Begründung (Anlagen 5-6) wird
beschlossen.