Die Vorlage ist dem Originalprotokoll als Anlage Nr. 8 beigefügt.

Ohne Aussprache fasst der Rat folgenden Beschluss:


Beschluss:

1.    Der Rat der Gemeinde Nottuln stimmt der Abwägung der zur Änderung des Bebauungsplans Nr. 84 „Appelhülsen Nord II“ – Trauerhalle abgegebenen Stellungnahmen, wie in Anlage 1 vorgeschlagen, zu.

2.    Der Rat der Gemeinde Nottuln beschließt die Änderung des Bebauungsplans Nr. 84 „Appelhülsen Nord II“ – Trauerhalle (Anlagen 2-4) gemäß §§ 2 und 10 Abs. 1 Baugesetzbuch sowie §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung NRW als Satzung. Die zugehörige Begründung (Anlagen 5-6) wird beschlossen.