Sitzung: 20.05.2015 Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Ordnungswesen
Beschluss: vertagt
Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 063/2015
Die Vorlage
063/2015 zur diesem Tagesordnungspunkt ist dem Originalprotokoll als Anlage 8
beigefügt.
Der
Bebauungsplan sieht vor, dass Garagen die hintere Baugrenze um 2 m
überschreiten dürfen. In der Diskussion ergibt sich, dass für überdachte
Terrassen eine vergleichbare Regelung gefunden werden sollte. Der Beschluss
über den Antrag wird vertagt. Die Verwaltung wird beauftragt, einen neuen
Vorschlag für eine einheitliche textliche Festsetzung oder eine geeignete
zeichnerische Darstellung zu erarbeiten, die den Terrassenanbau ermöglicht.
Beschlussvorschlag:
Der Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 112 wird abgelehnt.