Beschluss: vertagt

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Die Vorlage 063/2015 zur diesem Tagesordnungspunkt ist dem Originalprotokoll als Anlage 8 beigefügt.

 

Der Bebauungsplan sieht vor, dass Garagen die hintere Baugrenze um 2 m überschreiten dürfen. In der Diskussion ergibt sich, dass für überdachte Terrassen eine vergleichbare Regelung gefunden werden sollte. Der Beschluss über den Antrag wird vertagt. Die Verwaltung wird beauftragt, einen neuen Vorschlag für eine einheitliche textliche Festsetzung oder eine geeignete zeichnerische Darstellung zu erarbeiten, die den Terrassenanbau ermöglicht.

 

 

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 112 wird abgelehnt.