Die Vorlage ist dem Originalprotokoll als Anlage Nr. 9 beigefügt.

Ohne Aussprache fasst der Rat folgenden Beschluss:


Beschluss:

1. Die in Anlage 1 gegebenen Abwägungsempfehlungen werden beschlossen.

2. Die vorliegende Änderung des Bebauungsplans Nr. 68 „Stiftsgärten“ (Anlage 2) im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Baugesetzbuch wird gemäß § 10 Baugesetzbuch als Satzung beschlossen. Die zugehörige Begründung (Anlage 4-8) wird beschlossen.