Die Vorlage ist dem Originalprotokoll als Anlage Nr. 3 beigefügt.

Wegen Befangenheit nimmt Ratsfrau Große Wiesmann an der Abstimmung nicht teil.

Auf Fragen von Ratsherrn Rulle bestätigt der Bürgermeister, dass der Verwaltung bis heute keine Stellungnahme des Kreises Coesfeld oder anderer Stellen zum aktuellen „Gutachten“ der Kanzlei Baumeister vorliegt. Dennoch könne über die Vorlage heute abgestimmt werden. Ratsherr Rulle hat Bedenken und bittet, die Angelegenheit solange zu vertagen, bis eine Stellungnahme eingegangen ist.

Die CDU-Fraktion wird der Außenbereichssatzung nicht zustimmen, da diese die Entwicklungsmöglichkeiten in der Landwirtschaft behindere.

Im Rahmen der weiteren Diskussion wird deutlich, dass die übrigen Fraktionen die Außenbereichssatzung unterstützen.

Ratsherr Hübner stellt den Geschäftsordnungsantrag auf „Ende der Diskussion“. Dieser Antrag wird ohne Gegenrede einstimmig angenommen.

Anschließend fasst der Rat folgenden Beschluss:


Beschluss:

  1. Die in Anlage 1 gegebenen Abwägungsempfehlungen werden beschlossen.
  2. Die vorliegende Satzung gemäß § 35 Absatz 6 Baugesetzbuch (Außenbereichssatzung) „Werlte“ (siehe Anlage 2) wird beschlossen. Die zugehörige Begründung (siehe Anlage 3) wird beschlossen.