Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Enthaltungen: 2

Die Vorlage zu diesem Tagesordnungspunkt (102/2013) ist dem Originalprotokoll als Anlage 5 beigefügt.

 

Auf Nachfrage von Ratsfrau Roeing-Franke erläutert der beauftragte Architekt sein Konzept.

Es sollen vier Häuser mit je 4-5 Wohneinheiten entstehen. Die Häuser stehen im Entwurf mit sechs Metern Abstand zur Schapdettener Straße.

 

Herr von Stein fordert die Anwendung der Zielvorstellungen für die Nachverdichtung, die er hier nicht erfüllt sieht. Ratsherr Hübner bittet um genauer ausgeführte Planzeichnungen.

 

Herr Fuchte erklärt, dass hier keine Nachverdichtung nach den gerade beschlossenen Zielvorstellungen vorliegt, da bereits heute vergleichbares Baurecht auf den Grundstück besteht.

Anwesende Nachbarn äußern sich negativ zur Stellung der Gebäude auf dem Grundstück, da sie einen Eingriff in ihre Privatsphäre befürchten. Der Architekt sowie Herr Fuchte erklären, dass bereits nach heutigem Baurecht ein zweigeschossiges Gebäude möglich ist, das parallel zur Grundstücksgrenze verläuft. Durch die Planänderung würden nur noch die Giebelseiten der Häuser zur Grundstücksgrenze gerichtet.

Aus Sicht der Verwaltung sei es wünschenswert, die Häuser näher an die Straße heran zu rücken, um den Kreisverkehr baulich zu fassen. Darüber könne aber noch im weiteren Verfahren mit dem Investor gesprochen werden. Insgesamt wird die Neugestaltung der städtebaulichen Situation am Kreisverkehr seitens der Verwaltung begrüßt.

 


Beschlussvorschlag:

Ein Verfahren zur Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 68 „Stiftsgärten“ für den in Anlage 3 abgegrenzten Bereich im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB und mit der Zielstellung, eine auf die heutige verkehrliche und städtebauliche Situation angepasste Bebaubarkeit zu ermöglichen, wird eingeleitet (Aufstellungsbeschluss).