Die Vorlage ist dem Originalprotokoll als Anlage Nr. 8 beigefügt.

 

Der Bürgermeister erklärt den Sachverhalt und macht deutlich, dass eine PKW-Ausfahrt zur Appelhülsenerstraße nur mit Zustimmung der Anwohner möglich sei. Darauf werde in einer zusätzlichen Erklärung zum Durchführungsvertrag hingewiesen.

 

Ratsherr Hauk-Zumbülte weist auf die schwierige und ungünstige Verkehrssituation am Baumarkt hin und teilt mit, dass seine Fraktion dem Vorhaben nicht zustimmen wird.

 

Ratsherr Gausebeck sieht in dem Vorhaben eine gute Lösung auch zur Zufriedenheit der Anlieger.

 

Ratsherr Hegemann begrüßt den Kompromiss.

 


Beschluss:

1. Der Rat der Gemeinde Nottuln stimmt der Abwägung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 126 „Bau- und Gartenmarkt“ abgegebenen Stellungnahmen, wie in Anlage 1 vorgeschlagen, zu. Die Abwägung der Stellungnahmen wird Bestandteil der Begründung.

 

2. Der Rat der Gemeinde Nottuln stimmt dem Vorhaben- und Erschließungsplan (Anlage 3) zu. Der Vorhaben- und Erschließungsplan wird Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans.

 

3. Der Rat der Gemeinde Nottuln beschließt den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 126 „Bau- und Gartenmarkt“ (Anlage 2) gemäß §§ 2 und 10 Abs. 1 Baugesetzbuch in Verbindung mit § 12 Baugesetzbuch und §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung NRW als Satzung. Die Begründung mit Umweltbericht wird beschlossen (Anlage 6). Die Anlagen 7-10 liegen der Beschlussfassung zu Grunde.