Die Vorlage zu diesem Tagesordnungspunkt (071/2013) ist dem Originalprotokoll als Anlage 8 beigefügt. Eine Tischvorlage „Austausch bzw. Ergänzung von Anlage 1“ ist dem Originalprotokoll als Anlage 9 beigefügt.

 

Herr Fuchte erläutert die Ergebnisse der Offenlage, wie die eigegangenen Stellungnahmen in das Planverfahren eingeflossen sind und antwortet auf Nachfragen.

 

Betroffene Nachbarn des Vorhabens melden sich zu Wort. Sie hätten sich im Zuge des Beteiligungsverfahrens frühzeitig informiert und zu Wort gemeldet, hätten aber die Folgen der Planung trotz der zur Verfügung gestellten Informationen nicht absehen können. Sie seien davon ausgegangen, dass der es sich bei der Ausfahrt an Ihrem Grundstück lediglich um eine LKW-Ausfahrt und nicht um eine PKW-Ausfahrt handeln sollte. Herr Fuchte erläutert, der Investor habe kurz vor der Sitzung das Angebot gemacht, die Ausfahrt für Pkw so lange zu sperren, bis durch die Umgehungsstraße eine deutliche Verkehrsentlastung auf der B525 eingetreten sei. Der Investor biete an, die Freigabe der PKW-Ausfahrt zusätzlich von der Zustimmung der betroffenen Nachbarn abhängig zu machen. Um diesen Vorschlag umzusetzen, soll ein entsprechender Passus in die Abwägung zum Bebauungsplan und den Durchführungsvertrag aufgenommen werden. Der Beschlussvorschlag der Sitzungsvorlage wird dahingehend ergänzt, dass die Ausfahrt nur mit Zustimmung der Nachbarn für Pkw geöffnet werden darf. Die betroffenen Nachbarn stehen diesem Vorschlag negativ gegenüber und beantragen, die Ausfahrt in Gänze zu streichen. Sie weisen zudem daraufhin, dass sie Zweifel an dem Lärmschutzgutachten haben, das die Grenzwerte für ein Mischgebiet als Grundlage nimmt. Sie kündigen an, gegen den Beschluss des Bebauungsplans zu klagen.

 

Die UBG-Fraktion formuliert daraufhin einen Beschlussvorschlag zur Entfernung der Ausfahrt. Ratsfrau-Roeing-Franke macht den alternativen Beschlussvorschlag, dass die Ausfahrt nicht entfernt, sondern um einige Meter verlegt werden soll. Herr Fuchte erläutert, dass in beiden Fällen eine Überarbeitung der Planunterlagen notwendig sein werde, die das Verfahren insgesamt um ca. ein Jahr verzögern werde.   

 

Die Sitzung wird für fünf Minuten unterbrochen. Anschließend erfolgt die Abstimmung.

 

 


Beschluss:

Gem. Antrag UBG-Fraktion:

 

1. Die LKW-Ausfahrt an der Appelhülsener Straße wird nicht errichtet. Die Verwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit dem Vorhabenträger die Erschließung des Grundstücks neu zu organisieren und die geänderten Planungen in einer erneuten Offenlage vorzustellen.

 

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich abgelehnt

Ja 3 /nein 13 / Enthaltung 0

 

Gem. Antrag Frau Roeing-Franke (CDU):

 

2. Die LKW-Ausfahrt an der Appelhülsener Straße wird um einige Meter in Richtung Süden verschwenkt, um mehr Abstand zur Nachbarbebauung zu halten. Die Verwaltung wird beauftragt gemeinsam mit dem Vorhabenträger die Pläne zu überarbeiten und diese in

einer erneuten Offenlage vorzustellen.

 

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich abgelehnt

Ja 1 / nein 14 / Enthaltung 1

 

3.

3.1 Der Rat der Gemeinde Nottuln stimmt der Abwägung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 126 „Bau- und Gartenmarkt“ abgegebenen Stellungnahmen, wie in der ausliegenden Fassung von Anlage 1 vorgeschlagen, zu. Diese wird bei der Stellungnahme Nr. 16, Absatz zwei, hinter Satz zwei wie folgt ergänzt: „Dieses Vorgehen erfordert die Zustimmung der Eigentümer Appelhülsener Straße 19“. Die Abwägung der Stellungnahmen wird Bestandteil der Begründung.

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich angenommen

Ja 13 / nein 3 / Enthaltung 0

 

3.2 Der Rat der Gemeinde Nottuln stimmt dem Vorhaben- und Erschließungsplan (Anlage 3) zu. Der Vorhaben- und Erschließungsplan wird Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans.

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich angenommen

Ja 13 / nein 3 / Enthaltung 0

 

3.3 Der Rat der Gemeinde Nottuln beschließt den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 126 „Bau- und Gartenmarkt“ (Anlage 3) gemäß §§ 2 und 10 Abs. 1 Baugesetzbuch in Verbindung mit § 12 Baugesetzbuch und §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung NRW als Satzung. Die Begründung mit Umweltbericht wird beschlossen (Anlage 6). Die Anlagen 7-10 liegen der Beschlussfassung zu Grunde.

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich angenommen

Ja 13 / nein 3 / Enthaltung 0