Beschluss: vertagt

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Die Vorlage zu diesem Tagesordnungspunkt (056/2012) ist dem Originalprotokoll als Anlage 8

beigefügt. Außerdem liegt dem Originalprotokoll die ausliegende Ergänzung zum Tagesordnungspunkt als Anlage 9 bei.

 

Einleitend erläutert Herr Fuchte, dass sich das Vorhaben unabhängig von der Ausnahme von der Veränderungssperre nach Rücksprache mit der Bauaufsichtsbehörde auf Grund der hohen Traufenhöhe voraussichtlich nicht in das Umfeld im Sinne von § 34 BauGB einfügt und somit planungsrechtlich unzulässig wäre.

 

Im Anschluss erfolgt eine Aussprache – auch unter Beteiligung des Vorhabenträgers – zur Dachgestaltung. Zudem bittet die UBG-Fraktion den Vorhabenträger, eine Fotomontage des Gebäudes zu erstellen. Außerdem erläutert Herr Fuchte auf Rückfrage von Ratsherrn Gausebeck, in wie weit eine künftige Erschließung des Bereichs „Auf der Burg“ sichergestellt ist.

 

Angesichts der Aussprache sagt der Vorhabenträger zu, zu prüfen, ob eine andere Dachgestaltung für ihn denkbar ist. Vor diesem Hintergrund schlägt der Ausschussvorsitzende vor, den Tagesordnungspunkt zu vertagen, bis der Ausschuss eine entsprechende Information erhalten hat.


Beschlussvorschlag:

1.       Dem Antrag auf Ausnahme von der Veränderungssperre hinsichtlich des in Anlage 1 dargestellten Abrisses wird zugestimmt.

 

2.       Der Antrag auf Ausnahme von der Veränderungssperre wird auf Grund der im Sachverhalt genannten Gründe abgelehnt.