Beschlussvorschlag:
Die Projektentwicklungsgesellschaft Südlich Lerchenhain wird beauftragt, gemäß Anlage 1 eine Vergaberichtlinie mit Punktemodell für die Vergabe von Baugrundstücken zu erstellen und infolge umzusetzen. Gemäß Anlage 2 soll das Baugebiet in 2 unterschiedliche Wertzonen eingeteilt werden.
Sachverhalt:
Die Projektentwicklungsgesellschaft Südlich
Lerchenhain begrüßt den Vorschlag der CDU-Fraktion in wesentlichen Teilen.
Interessant und erfreulich ist, dass er in einigen Bereichen sehr ähnlich
gestaltet ist wie der eigene Katalog der Vergabekriterien, den die
Gesellschafter der PEG gemeinsam anhand eines „Best Off“ und unter
Berücksichtigung von Erfahrungsberichten aus den Nachbarkommunen entwickelt
hatten. Der PEG war es auch insbesondere wichtig, Familien-, Einheimischen- und
auch Sozialkriterien zu berücksichtigen.
Das neue Baugebiet Südlich Lerchenhain
umfasst in seiner Gesamtheit eine Fläche von ca. 6,5 ha. Auf dieser Fläche
sollen ca. 74 Baugrundstücke für Einzel- und Doppelhäuser entstehen. Darüber
hinaus werden ca. 17 Baugrundstücke für Reihenhäuser und etwa 6 Grundstücke für
Mehrfamilienhäuser mit max. 12 Wohneinheiten sowie Einliegerwohnungen im
Bereich der Bebauung mit Einzel- und Doppelhaushälften zur Verfügung gestellt.
Das Baugebiet soll ca. 185 Wohneinheiten umfassen.
Vertriebliche Herausforderungen wegen Ende
der Niedrigzinsphase, stark gestiegener Baukosten und deutlich reduzierter
Neubauförderung:
Die Vergabe von Grundstücken ist nach dem
Ablauf der Niedrigzinsphase, den jetzt deutlich gestiegenen Zinsen und
Baukosten und vielfach weggefallener öffentlicher Neubauförderung jedoch längst
kein „Verteilen“ mehr, sondern erfordert deutliche Vermarktungstätigkeiten.
So zeigen sich in der Praxis nach
Wahrnehmung der PEG in den Nottulner Nachbarkommunen vielfach erforderliche
Doppel-/Dreifach-/Vierfach-Vergaben von Grundstücken, weil die
Kaufinteressenten nach Zuteilung eines Grundstücks sich den Kauf/Bau
schlichtweg nicht mehr leisten können/wollen. Die Kopplung wesentlicher
Grundstücksanteile an Einkommenshöhen wird den Vertrieb daher stark behindern
und in Teilen sogar unmöglich machen, weil diejenigen, die die Kriterien
erfüllen, leider nicht selten nicht mehr bauen können, sondern aus diesem Markt
bis auf Weiteres ausgeschieden sind.
Die Punkte 1. Kinder, 3. Ehrenamt, 4.
Wohnsitz in Nottuln, 5. Berufstätigkeit im Gemeindegebiet, 6.
Behinderungen/gesundheitliche Beeinträchtigungen sind im Katalog der PEG
ebenfalls berücksichtigt. Der Punkt 7. Familienstand ist im
PEG-Vergabekriterien-Katalog über die Anzahl der selbstnutzenden
Kaufinteressenten ebenfalls mitberücksichtigt.
Der Vorschlag zu 2. Vereinbarkeit von
Beruf/Familie ist jedoch sehr schwer abzugrenzen und wird im Vergleich zu der
Kinderpunktzahl und Kinderanzahl auch nur schwer zu argumentieren sein. Die
Vereinbarkeit von Familie/Beruf kann und wird auch bereits heute über Kitas,
Schulen, Pflegeeinrichtungen, Pflegedienste sichergestellt und kann/wird im
Familien-/Freundeskreis auch bei vertretbaren Entfernungen zu Nachbarorten
geleistet. Davon rät die PEG daher ab.
Von einer Gruppenzuordnung bestimmter
Grundstücke bzw. Grundstücksanteile zu Einkommensklassen rät die PEG aus den
vorstehenden Gründen ebenfalls ab. Das passt nach Überzeugung der PEG nicht
mehr in die gegenwärtige Zeit (einkommensabhängige Kriterien/Grenzen bei der
Grundstücksvergabe bzw. beim Grundstückspreis waren in der Niedrigzinsphase
richtig/wichtig; sind es heute aber nach Überzeugung der PEG nicht mehr). Zudem
werden die niedrigeren Einkommensklassen mit zinsbegünstigen
Finanzierungsmitteln auch bereits gefördert über
-
die in 2023/2024 verbesserten Wohnbauförderbestimmungen des Landes NRW
(komplexes Verfahren zu Berechnung Einkommensgrenzen, verschiedene
Einkommensklassen, danach differenzierte Förderung)
-
das Kreditprogramm der KfW „Wohneigentum für Familien“ (bis zu einem zu
versteuernden Einkommen der Antragsteller bis zu 90.000 € für Haushalte mit 1
Kind (plus 10.000 € für jedes weitere Kind)
Im Plangebiet wurden auch bewusst
großzügiger als früher Flächen für Doppelhaushälften- und auch
Reihenhausbebauung ausgewiesen. Hier sind die Grundstücke kleiner; der Einstand
somit günstiger. Ebenfalls gibt es Mehrfamilienhäuser, in dem ggf. Wohnungen
gekauft werden können (ebenfalls niedrigerer Einstand). Wenn sich hierauf
Antragsteller bewerben, die die Kriterien voraussichtlich erfüllen, sollte und
wird die PEG diesen Kaufinteressenten genügend Zeit zur Verfügung stellen, um
vor einer Beurkundung des Kaufvertrages die Fördermöglichkeiten eingehend zu
prüfen bzw. prüfen zu lassen.
Basispreis:
Der Basispreis soll bei 310 €/qm liegen.
In den besseren
Lagen am Rand des Plangebietes (Grundstücke sind noch einzeln zu bestimmen –
Anlage 2) sollen 340 €/qm gezahlt werden. Damit liegen hinsichtlich der
Kaufpreiserwartung wenige Grundstücke auf dem Niveau des Bodenrichtwertes von
340 €. Hinweis: In Nottuln Nord liegt der Bodenrichtwert bei 350 €/qm;
vereinzelt wurden dort in 2024 Preise von (deutlich) über 400 €/qm gezahlt. Die
Grundstücke im neuen Plangebiet werden somit bereits vergünstigt vermarktet.
Der Großteil der Grundstücke liegt somit bei maximal 310 €/qm und mit
Familien-/Kinderkomponente (siehe nachstehend) häufig sogar bei unter 300 €/qm!
Kinderermäßigung: Für das erste Kind im Haushalt sollen 10 €/qm in Abzug gebracht
werden; für das zweite Kind weitere 5 €/qm. Eine Familie mit 2 Kinder bezahlt
somit 295 €/qm; bei 3 Kindern sind es 290 €/qm.
Einkommensabhängige Erhöhungen des
Basispreises sollen nicht erfolgen. Es gelten hier
die gleichen Argumente wie vorstehend. Die Errichtung eines freistehenden
Einfamilienhauses kostet heute schnell 550 – 600 T€. Wenn man großzügig 100 T€
Eigenkapital unterstellt (was anzusparen schon schwierig ist und auch lediglich
Besserverdienenden in dieser Größenordnung gelingt), verbleibt bei einer 6%igen
Annuität (unterstellt sind 4 % Zinsen und 2 % Tilgung) immer noch eine
monatliche Belastung von 2.375 €. Die zu tragen ist/bleibt herausfordernd.
Daher sollten die Grundstückspreise gezielt im Rahmen gehalten werden.
Mit der Bewerbung für ein Grundstück sollte
der Bewerber den Nachweis der grundsätzlichen Finanzierbarkeit vorlegen.
Dadurch wird einer Doppelbearbeitung vorgebeugt.
Finanzielle Auswirkungen:
Interne
Verwaltungskosten – Abrechnung über die Projektentwicklungsgesellschaft Südlich
Lerchenhain
Anlagen:
Anlage
1: Richtlinie für die Vergabe von
Baugrundstücken mit Punktemodell
Anlage 2: Geltungsbereich des B-Plans - Einordnung
der Lage in Wertezonen
Anlage 3: Antrag der CDU-Fraktion: Richtlinie für
die Vergabe von Baugrundstücken