Betreff
Sozialdaten 2014 - 2023
Vorlage
052/2024
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Die Sozialdaten 2014 – 2023 werden zur Kenntnis genommen.


Sachverhalt:

 

Mit dieser Vorlage werden die Sozialdaten der Gemeinde Nottuln jährlich fortgeschrieben.

Der besondere Augenmerk liegt dabei erneut der Zuweisung und Integration von ausländischen Geflüchteten (vgl. Ziffer 5).

 

 

1. Entwicklung der Fallzahlen SGB II

 

Zum 1.1.2005 wurde die damalige Sozialhilfe nach dem Bundessozialhilfegesetz (BSHG) und die damalige Arbeitslosenhilfe in wesentlichen Punkten reformiert und durch das Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) - Grundsicherung für Arbeitssuchende - neu geregelt. Letzte markante Änderung ist der am 1.1.2023 begonnene Reformprozess mit der Einführung des Bürgergeldes.

Die Zahl der Bedarfsgemeinschaften (reine Zahlfälle, wie auch zu 2) und 3)) stellt sich wie folgt dar:

 

 

 

Bedarfsgemeinschaften/Leistungsberechtigte SGB II

 

31.12.14

31.12.15

31.12.16

31.12.17

31.12.18

31.12.19

31.12.20

31.12.21

31.12.22

31.12.23

 

368 Fälle

833 Pers.

385 Fälle

854 Pers.

374 Fälle

811 Pers.

393 Fälle

855 Pers.

335 Fälle

764 Pers.

323 Fälle

715 Pers.

324 Fälle

714 Pers.

269 Fälle

591 Pers.

330Fälle

717 Pers.

383 Fälle

801 Pers.

 

 

(Anmerkung: Zustrom Geflüchteter)

 

 

 

Vermittlungen/Beschäftigungsaufnahmen in/auf dem 1. Arbeitsmarkt

                                                                                                                 

2014

2015

2016

2017

2018

2019

2020

2021

2022

2023

148

145

142

120

135

129

102

122

91

81


(Anmerkung: Kumuliert, Stellenvakanzen Jobcenter)

 

 

 

Arbeitslose im Rechtskreis des SGB II

 

31.12.16

31.12.17

31.12.18

31.12.19

31.12.20

31.12.21

31.12.22

31.12.23

 

193

233

216

231

263

224

227

270

 

 

Anmerkung: Angaben gemäß der amtlichen Statistik der Bundesagentur für Arbeit

 

 

 

 

 

Plus-Jobs

Abgeschlossene Vereinbarungen (AV)/Geleistete Stunden (Std.)

 

 

2014

2015

2016

2017

2018

2019

2020

2021

2022

2023

 

AV

 

Std.

 

 

 

Kolping

(ehem. A&QUA)

IBP

Nottuln &

Friends

 

Trägeranzahl

39 AV

 

13.255

Std.

 

%/Std.

85/11.220

 

15/2035

 

 

 

 

2

23 AV

 

8.556

Std.

 

%/Std.

70/5.980

 

30/2.576

 

 

 

 

2

18 AV

 

6.198

Std.

 

%/Std.

67/4.128

 

33/2.070

 

 

 

 

2

24 AV

 

6.145 Std.

 

%/Std.

51/3112

 

49/3.033

 

 

 

 

2

31 AV

 

7.854 Std.

 

%/Std.

69/5.399

 

31/2.455

 

 

 

 

2

26 AV

 

6.069

Std.

 

%/Std.

87/5.254

 

13/815

 

 

 

 

2

15 AV

 

4.474

Std.

 

%/Std.

66/2.952

 

34/1.522

 

 

 

 

2

4 AV

 

757

Std.

 

%/Std.

7/56

 

93/702

 

 

 

 

2

1 AV

 

1.380

Std.

 

%/Std.

0/0

 

100/1380

 

 

 

 

1

2 AV

 

576

Std.

 

%/Std.

0/0

 

0/0

 

100/576

 

 

1

 

 

 

 

 

2. Entwicklung der Fallzahlen GSiG/SGB XII

 

Das Gesetz zur bedarfsorientierten Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (GSiG) trat am 1.1.2003 als eigenständiges Sozialleistungsgesetz in Kraft und wurde ebenfalls im Rahmen der Reformen zum 1.1.2005 in das Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) – Sozialhilfe – überführt. Die Zahl der Bedarfsgemeinschaften stellt sich wie folgt dar:

 

Bedarfsgemeinschaften/Leistungsberechtigte SGB XII

 

 

 

31.12.14

31.12.15

31.12.16

31.12.17

31.12.18

31.12.19

31.12.20

31.12.21

31.12.22

31.12.23

 

118 Fälle

127 Pers.

132 Fälle

142 Pers.

132 Fälle

140 Pers.

149 Fälle

162 Pers.

162 Fälle

184 Pers.

159 Fälle

175 Pers.

191 Fälle

206 Pers.

192 Fälle

209 Pers.

205 Fälle

223 Pers.

209 Fälle

233 Pers.

 

 

3. Entwicklung der Fallzahlen AsylbLG

 

Der Gemeinde Nottuln obliegt in eigener Zuständigkeit die Gewährung der Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG).

Hier stellt sich die Entwicklung der Fallzahlen wie folgt dar:

 

 

Bedarfsgemeinschaften/Leistungsberechtigte

AsylbLG

 

31.12.14

31.12.15

31.12.16

31.12.17

31.12.18

31.12.19

31.12.20

31.12.21

31.12.22

31.12.23

 

63 Fälle

130 Pers.

71 Fälle

138 Pers.

77 Fälle

170 Pers.

61 Fälle

136 Pers.

52 Fälle

120 Pers.

52 Fälle

130 Pers.

52 Fälle

128 Pers.

45 Fälle

114 Pers.

67 Fälle

139 Pers.

88 Fälle

143 Pers.

 

 

(Anmerkung: Zustrom Geflüchteter)

 

 

 

4. Unterbringung von obdachlosen Persone

 

Der Gemeinde Nottuln obliegt die ordnungsbehördliche Aufgabe zur Beseitigung der Obdachlosigkeit. Die Unterbringung stellt sich im Jahresvergleich wie folgt dar:

 

 

Untergebrachte Personen (ohne Notunterkunft)

 

31.12.15

31.12.16

31.12.17

31.12.18

31.12.19

31.12.20

31.12.21

31.12.22

31.12.23

 

151 Pers.

4 Standorte

2 Ortsteile

159 Pers.

5 Standorte

3 Ortsteile

200 Pers.

5 Standorte

3 Ortsteile

211 Pers.

6 Standorte

4 Ortsteile

207 Pers.

6 Standorte

4 Ortsteile

193 Pers.

6 Standorte

4 Ortsteile

187 Pers.

6 Standorte

4 Ortsteile

253 Pers.

8 Standorte

4 Ortsteile

259 Pers.

8 Standorte

4 Ortsteile

 

Verhältnis

Flüchtl./

Sonstige

(%)

 

91,4

8,6

Verhältnis

Flüchtl./

Sonstige

(%)

 

93,1

6,9

Verhältnis

Flüchtl./

Sonstige

(%)

 

95

5

Verhältnis

Flüchtl./

Sonstige

(%)

 

93

7

Verhältnis

Flüchtl./

Sonstige

(%)

 

93

7

Verhältnis

Flüchtl./

Sonstige

(%)

 

92

8

Verhältnis

Flüchtl./

Sonstige

(%)

 

90

10

Verhältnis

Flüchtl./

Sonstige

(%)

 

94

6

Verhältnis

Flüchtl./

Sonstige

(%)

 

95

5

 

 

 

 

 

Gemeindlicher Wohnraum (ohne Notunterkunft), Belegung

 

31.12.14

31.12.15

31.12.16

31.12.17

31.12.18

31.12.19

31.12.20

31.12.21

31.12.22

31.12.23

 

46

Wohnungen,

4 frei

49

Wohnungen,

7 frei

53

Wohnungen,

12 frei

68

Wohnungen,

9 frei

82

Wohnungen,

15 frei

81

Wohnungen,

14 frei

 

81

Wohnungen,

21 frei

78

Wohnungen,

21 frei

80

Wohnungen

2 frei

83

Wohnungen

6 frei

 

 

 

 

 

Gemeindliche Unterbringung in Notunterkünften

 

 

31.12.23

 

Belegung Notunterkunft Niederstockumer Weg 7

Belegung Josefshaus, Seppenrade

 

41 Pers.

37 Pers.

 

 

Anmerkung:

 

Die Objekte Weseler Straße 21, Daruper Straße 42 – 46, Roxeler Str. 20, Westerhiege 15 und Rohlmannsweg 2 (Feuerwehr Appelhülsen) stehen in Eigentum der Gemeinde.

Im Objekt Eckenhovener Weg 31/33 waren bis zum 31.10.2011 insgesamt 28 Wohnungen angemietet. Zurzeit sind noch 26 Wohnungen bis zum 31.12.2028 angemietet.

Außerdem wurde zum 01.02.2015 das Gebäude Stiftsstr. 14 (Alte Vikarie) angemietet. Der Vertrag verlängert sich jährlich.

Der Betrieb der NU in der ehemaligen Hauptschule konnte zum 30.06.2017 eingestellt werden.

Die NU in der ehemaligen Grundschule Schapdetten wurde am 09.01.2017 und die Unterkunft an der Westerhiege in Darup am 10.07.2018 in Betrieb genommen.

3 Wohneinheiten in der ehemaligen Grundschule Schapdetten sind für Kita-Zwecke umgebaut und vermietet worden.

3 weitere Wohnungen wurden auf dem freien Wohnungsmarkt angemietet.

In Bahnhofsnähe in Appelhülsen wird zurzeit eine weitere Unterkunft errichtet. 5 der 11 neuen Wohnungen konnten zum 15.02.2024 in Betrieb genommen werden. Dort wohnen aktuell 16 Personen.

In der Turnhalle am Niederstockumer Weg wurde zum 11.10.2022 eine Notunterkunft zur Unterbringung von bis zu 50 Flüchtlingen eröffnet.

Die vom Kreis Coesfeld betriebene Gemeinschaftsunterkunft in Seppenrade wird zum 30.06.2024 geschlossen.

Als zusätzliche Alternative wurde die Tennishalle Nottuln angemietet. Diese soll insbesondere den Geflüchteten zum Obdach dienen, die noch in Seppenrade untergebracht sind.

 

 

 

 

 

 

 

 

5. Aufnahme von Geflüchteten

 

Geflüchtete wurden wie folgt aufgenommen:

 

 

Zuweisung von Flüchtlingen

 

 

 

2014

2015

2016

2017

2018

2019

2020

2021

2022

2023

 

 

75

58

121

115

65

54

27

31

184

143

 

Anmerkung zu den 143 zugewiesenen Flüchtlingen des Jahres 2023:

 

Zunächst ist anzumerken, dass die Zuweisungen des Jahres 2023 im zweiten Jahr nacheinander deutlich über den Zuweisungen der Jahre 2016 und 2017 liegen.

Die Zuweisungen im Jahr 2023 erfolgten zu rd. 80 % verstärkt im 2. Halbjahr.

 

Die zugewiesenen Personen stammen aus 14 Nationen, vornehmlich aus Syrien (49 Personen, Vorjahr 21), Ukraine (38 Personen, Vorjahr 103), Afghanistan (13 Personen, Vorjahr 35) und der Türkei (13 Personen, Vorjahr 0).

 

Zur aktuellen Situation muss angemerkt werden, dass bereits bis zur Sitzungserstellung 44 Zuweisungen für das Jahr 2024 vorliegen. Dieser Wert liegt beim dreifachen der Zuweisungen im Vergleichszeitraum des Vorjahres.

 

Wohnen:

0 Person bewohnen zum 31.12.2023 privaten Wohnraum.

143 Personen bewohnen gemeindlichen Wohnraum.

Außerdem waren zu verzeichnen:

Wohnortwechsel innerhalb Deutschlands: 7 Person

Freiwillige Ausreise: 3 Personen

Unbekannt verzogen: 0 Personen

Abschiebungen: 0 Person

Rücküberstellung: 0 Personen

Verstorben: 0 Person

 

Berufliche Integration der Zuweisungen des Jahres 2023 nach Rechtskreis zum 31.12.2023:

 

AsylbLG: 90 Personen

davon:

Niedrige Bleiberechtsperspektive: 41

Bleiberechtsperspektive: 47 (z.Zt. lt. BAMF: Afghanistan, Eritrea, Somalia, Syrien, Ukraine)

Hohe Bleiberechtsperspektive, Integrations-Kurs: 2

 

Rechtskreiswechsel AsylblG/SGB XII: 0 Person

Direkter SGB II-Bezug bzw. Rechtskreiswechsel AsylblG/SGB II: 53

 

davon:

In Arbeit: 4

Integrations-/Sprachkurs: 18

Baby/Kita/Schule:14

Freiwillige Ausreise/Wegzug 4

Sonstiges: 13

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

6. Bürgerservice Soziales

 

Im Wesentlichen sind hier zu nennen die Bewilligung von Wohngeld, die Rentenangelegenheiten, die Bearbeitung von Anträgen auf Rundfunkgebührenbefreiung, der Einzug der Elternbeiträge aufgrund der Satzung des Kreises Coesfeld über die Durchführung des Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder (GTK) bzw. des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) und diesbezügliche  Zuschüsse der Gemeinde Nottuln zu den anerkannten Betriebskosten der Kitas.

 

 

2014

2015

2016

2017

2018

2019

2020

2021

2022

2023

Wohngeldanträge

·         Mietzuschuss

·         Lastenzuschuss

372

314

58

270

217

53

529[1]

482

47

447

389

58

490

448

42

422

384

38

603[2]

545

58

498

433

65

587[3]

542

45

776

707

69

Rentenangelegenheiten

461[4]

209

293

293

290

246

189

162

166

178

Rundfunkgebühren

804

623

607

555

381

415

400

349

310

396

Kita-Elternbeiträge und

Betriebskostenzuschuss

699.111

443.860[5]

807.693

485.918[6]

808.853

503.302[7]

924.608

616.019[8]

1.107.076

740.870

1.223.883

1.031.790[9]

1.181.121[10]

759.870

661.617

894.183[11]

1.034.084

864.445

1.184.146

929.695

 



[1] Anhebung des Wohngeldes durch Änderung des Wohngeldgesetzes

[2] Anhebung des Wohngeldes durch Änderung des Wohngeldgesetztes, Corona

[3] Aufgrund Wohngeldreform zum 1.1.2023 bereits im Januar Verdoppelung der Antragszahlen, Tendenz steigend

[4] Aufgrund der Personalsituation konnte die Erhebung nicht oder nur unvollständig durchgeführt werden.

[5] Betriebskostenzuschüsse inkl. Zuschuss U3-Ausbau DRK-, St.-Josef-, St. Gerburgis-Kita (Abschlag u. mobile Übergangslösung)

[6] Betriebskostenzuschüsse inkl. Zuschuss U3-Ausbau (St.-Josef, St. Gerburgis-Kita, Restzahlung)

[7] Betriebskostenzuschüsse inkl. Förderung 5. Gruppe Marien-Kita Darup u. neue DRK Kita-Weltentdecker

[8] Betriebskostenzuschüsse inkl. Förderung DRK Kita Weltentdecker

[9] Betriebskostenzuschüsse inkl. Förderung Kath. Bonifatius-Kita (Mehrzweckraum) und DRK Kita Weltentdecker (Endabrechnung)

[10] U.a. Corona bedingte Beitragsausfälle 2020 und vor allem 2021

[11] Betriebskostenzuschüsse inkl. Einrichtungsförderung DRK Kitas Abenteuerland und Weltentdecker/Henry-Dunant


Finanzielle Auswirkungen:

-/-


Anlagen:

-/-