Betreff
94. Änderung des Flächennutzungsplans sowie Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 170 „Industriepark III“ im Parallelverfahren
Hier: Bürgeranregung und Aufstellungsbeschluss gem. § 2 BauGB
Vorlage
048/2024
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Ein Verfahren zur 94. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 170 „Industriepark III“ im Parallelverfahren für den in Anlage 1 abgegrenzten Geltungsbereich wird eingeleitet.

(Hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 BauGB)

Ziel des Verfahrens ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines neuen Gewerbegebietes.


Sachverhalt:

Mit Schreiben vom 19.03.2024 (eingegangen am 21.03.2024) ist der Gemeinde Nottuln eine Anregung gem. § 24 GO NRW auf Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Flurstück Gemarkung Nottuln, Flur 61, Flurstück 454 zugegangen (siehe Anlage 2). Die Antragsteller sind Nottulner Gewerbeunternehmen und beabsichtigen ihre Firmensitze auf das betreffende Flurstück zu erweitern.

 

Planungsrechtliche Situation:

Im Flächennutzungsplan ist das Baugebiet derzeit als Fläche für Landwirtschaft dargestellt (siehe Anlage 3). Geplant ist nun eine Darstellung als gewerbliche Baufläche. Ein Bebauungsplan existiert im Geltungsbereich bisher nicht, sodass die Bebaubarkeit der Fläche nach § 35 BauGB geregelt wird. Durch die Aufstellung des Bebauungsplans wird die Realisierung des Gewerbegebietes ermöglicht. 

 

Die Gemeindeverwaltung regt an, das Vorhaben der Unternehmer zu positiv begleiten und schlägt vor, einen Bebauungsplan zur Schaffung von Planungsrecht aufzustellen.


Finanzielle Auswirkungen:

Zur Übernahme der Kosten des Aufstellungsverfahrens sowie der erforderlichen Gutachten wird ein städtebaulicher Vertrag gemäß § 11 BauGB mit dem Anregungsgeber geschlossen.


Anlagen:

Anlage 1 – Geltungsbereich Bebauungsplan Nr. 170

Anlage 2 – Anregung gem. §24 GO NRW vom 21.03.2024

Anlage 3 – Auszug Flächennutzungsplan