Betreff
Denkmalbereichs- und Gestaltungssatzung sowie Werbesatzung für den Ortskern der Gemeinde Nottuln
Hier: Vorstellung der Stadtbildanalyse
Vorlage
046/2024
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Die vorgestellte Stadtbildanalyse zur Erstellung einer Denkmalbereichs- und Gestaltungs- sowie Werbesatzung wird zur Kenntnis genommen.


Sachverhalt:

Aufgrund vielfältiger Interessen von Privateigentümern und Investoren, im Ortskern der Gemeinde Nottuln Neubauten bzw. Umbauten vorzunehmen (siehe zuletzt VL 015/2024), hat sich die Verwaltung dazu entschieden, zum Schutz und zur Wahrung des Ortsbildes eine Denkmalbereichs- und Gestaltungssatzung sowie eine Werbesatzung aufzustellen.

Der Gesamtbetrag für alle drei Satzungen (Gestaltungs-, Denkmalbereichs- und Werbesatzung liegt bei 57.027,18 €. Im Rahmen der Förderung „Zukunftsfähige Innenstädte und Ortszentren NRW“ konnte eine 60 %ige Förderung (Zuwendungsbescheid November 2023) für den Teilbaustein der Gestaltungssatzung erzielt werden. Diese Förderung umfasst somit 60% des Teilbausteins der Gestaltungssatzung und hat einen Wert von 16.800 €. Für die übrigen Teilbausteine sind keine Förderprogramme verfügbar.

 

Das Büro Farwick Grote Partner hat nun eine Stadtbildanalyse für den Ortskern der Gemeinde Nottuln durchgeführt, dessen Ergebnisse in der Ausschusssitzung am 23.04.2024 vorgestellt werden. Diese Erkenntnisse werden im Folgenden genutzt, um die drei Satzungen (Denkmalbereichs-, Gestaltungs- und Werbesatzungen) vorzubereiten.


Finanzielle Auswirkungen:

Erarbeitung Denkmalbereichs- und Gestaltungs- sowie Werbesatzung                    57.027,18 €

Förderung Gestaltungssatzung (60 %)                                                                       16.800,00 €

Gesamtkosten für die Gemeinde Nottuln                                                                   40.227,18 €