Hier: Vorstellung der Stadtbildanalyse
Beschlussvorschlag:
Die
vorgestellte Stadtbildanalyse zur Erstellung einer Denkmalbereichs- und
Gestaltungs- sowie Werbesatzung wird zur Kenntnis genommen.
Sachverhalt:
Aufgrund
vielfältiger Interessen von Privateigentümern und Investoren, im Ortskern der
Gemeinde Nottuln Neubauten bzw. Umbauten vorzunehmen (siehe zuletzt VL 015/2024),
hat sich die Verwaltung dazu entschieden, zum Schutz und zur Wahrung des
Ortsbildes eine Denkmalbereichs- und Gestaltungssatzung sowie eine Werbesatzung
aufzustellen.
Der
Gesamtbetrag für alle drei Satzungen (Gestaltungs-, Denkmalbereichs- und
Werbesatzung liegt bei 57.027,18 €. Im Rahmen der Förderung „Zukunftsfähige
Innenstädte und Ortszentren NRW“ konnte eine 60 %ige Förderung
(Zuwendungsbescheid November 2023) für den Teilbaustein der Gestaltungssatzung
erzielt werden. Diese Förderung umfasst somit 60% des Teilbausteins der
Gestaltungssatzung und hat einen Wert von 16.800 €. Für die übrigen
Teilbausteine sind keine Förderprogramme verfügbar.
Das Büro
Farwick Grote Partner hat nun eine Stadtbildanalyse für den Ortskern der
Gemeinde Nottuln durchgeführt, dessen Ergebnisse in der Ausschusssitzung am
23.04.2024 vorgestellt werden. Diese Erkenntnisse werden im Folgenden genutzt,
um die drei Satzungen (Denkmalbereichs-, Gestaltungs- und Werbesatzungen)
vorzubereiten.
Finanzielle Auswirkungen:
Erarbeitung
Denkmalbereichs- und Gestaltungs- sowie Werbesatzung 57.027,18 €
Förderung
Gestaltungssatzung (60 %) 16.800,00
€
Gesamtkosten
für die Gemeinde Nottuln 40.227,18
€