Beschlussvorschlag:
1.
Die
Gemeinde Nottuln befürwortet eine Verlängerung des von der Stadt Billerbeck für
das Radwegebauprogramm angemeldeten Radweges entlang der K13(17) auf dem Gebiet
der Gemeinde Nottuln bis zum Abzweig Draum und erklärt sich bereit, den
Eigenanteil (sowie alle nicht förderfähigen Kosten, die auf dem Gebiet der
Gemeinde Nottuln anfallen) in voraussichtlicher Höhe von 93.380 € im Haushalt
für 2025 bereitzustellen.
2.
Die
Gemeindeverwaltung wird beauftragt, mit den Grundstückseigentümer:innen erste
Gespräche bezüglich der Bereitstellung der für den Radweg benötigten Flächen
aufzunehmen.
Sachverhalt:
Eine
Radverbindung entlang der K13 (Billerbeck-Gemeindegrenze Nottuln) ist mit hoher
Priorisierung ins 2021 beschlossene Radwegebauprogramm des Kreises Coesfeld
aufgenommen. Auf Antrag der CDU-Fraktion hat der Rat der Gemeinde Nottuln am
13.12.2022 beschlossen, den von der Stadt Billerbeck forcierten Radwegausbau zu
unterstützen und eine Verlängerung bis auf Nottulner Gemeindegebiet zu
erwirken.
Nun
konkretisieren sich die Planungen des Kreises: Erste Vorgespräche mit
Grundstückseigentümer:innen auf Billerbecker Gebiet sind positiv verlaufen, es
besteht eine grundsätzliche Bereitschaft, die Flächen für den Radweg zur
Verfügung zu stellen. Die Baumaßnahme wurde auch bereits zum Förderprogramm
Nahmobilität (FöRi Nah) angemeldet und eine Förderung in Höhe von 90% für 2024
in Aussicht gestellt.
Um die
Planungen weiterzutreiben, benötigt der Kreis eine verbindliche Zusage der
Gemeinde Nottuln, die Mehrkosten für eine Verlängerung auf Gemeindegebiet zu
tragen und entsprechende Verhandlungen mit den Grundstückseigentümer:innen
vorzubereiten.
Grundsätzlich
stehen zwei Varianten zur Wahl (siehe Anlage 1):
1.
Verlängerung
von der Gemeindegrenze (Stat 3,3) bis Hastehausen (Stat 2,69)
2.
Verlängerung
von Gemeindegrenze (Stat 3,3) bis Abzweig Draum (Stat 2,39)
Die
weitergehende Variante ermöglicht Radfahrenden eine größere Wegeauswahl und
auch in Hinblick auf Synergieeffekten beim Bau scheint sie ratsam. Gleichwohl
ist zu bedenken, dass die Kosten entsprechend höher ausfallen (siehe Anlage 2)
Der Kreis
weist noch darauf hin, dass sich an der K 13 die älteste Stieleichenallee im
Kreis Coesfeld befindet (=> sehr sensibler Bereich). Die Zustimmung des
Landschaftsbeirat sei hier erforderlich. In Abstimmung mit der Abt. 70 Untere
Landschaftsbehörde sei ein Gutachten in Auftrag gegeben worden, um die
Auswirkungen und mögliche Folgen für die Bäume durch die Anlage des Radweges zu
bewerten und zudem Empfehlungen zum Bau zu erarbeitet. Es seien Mindestabstände
von 3,50 m zwischen Baum und Radweg einzuhalten und gesonderte Sicherungsmaßnahmen
(Wurzelbrücken) vorzunehmen. Der genaue Umfang werde zur Zeit noch ermittelt.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Summe des Grunderwerbs und Baukosten würden sich für die Gemeinde Nottuln auf 933.800 € belaufen, wovon nach Abzug der Förderung ein Eigenanteil von voraussichtlich 93.380 € zu leisten wäre.
Anlagen:
Anlage 1: Übersichtskarte
Fortsetzung Radweg K13 ab Gemeindegrenze Nottuln
Anlage 2:
Kostenrechnung des Kreises Coesfeld
Anlage 3:
Radwegeprogramm Kreis Coesfeld - Prioritätenliste