Beschlussvorschlag:

1.    Die Gemeinde Nottuln befürwortet eine Verlängerung des von der Stadt Billerbeck für das Radwegebauprogramm angemeldeten Radweges entlang der K13(17) auf dem Gebiet der Gemeinde Nottuln bis zum Abzweig Draum und erklärt sich bereit, den Eigenanteil (sowie alle nicht förderfähigen Kosten, die auf dem Gebiet der Gemeinde Nottuln anfallen) in voraussichtlicher Höhe von 93.380 € im Haushalt für 2025 bereitzustellen.

2.    Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, mit den Grundstückseigentümer:innen erste Gespräche bezüglich der Bereitstellung der für den Radweg benötigten Flächen aufzunehmen.

 


Sachverhalt:

Eine Radverbindung entlang der K13 (Billerbeck-Gemeindegrenze Nottuln) ist mit hoher Priorisierung ins 2021 beschlossene Radwegebauprogramm des Kreises Coesfeld aufgenommen. Auf Antrag der CDU-Fraktion hat der Rat der Gemeinde Nottuln am 13.12.2022 beschlossen, den von der Stadt Billerbeck forcierten Radwegausbau zu unterstützen und eine Verlängerung bis auf Nottulner Gemeindegebiet zu erwirken.

 

Nun konkretisieren sich die Planungen des Kreises: Erste Vorgespräche mit Grundstückseigentümer:innen auf Billerbecker Gebiet sind positiv verlaufen, es besteht eine grundsätzliche Bereitschaft, die Flächen für den Radweg zur Verfügung zu stellen. Die Baumaßnahme wurde auch bereits zum Förderprogramm Nahmobilität (FöRi Nah) angemeldet und eine Förderung in Höhe von 90% für 2024 in Aussicht gestellt.

 

Um die Planungen weiterzutreiben, benötigt der Kreis eine verbindliche Zusage der Gemeinde Nottuln, die Mehrkosten für eine Verlängerung auf Gemeindegebiet zu tragen und entsprechende Verhandlungen mit den Grundstückseigentümer:innen vorzubereiten. 

 

Grundsätzlich stehen zwei Varianten zur Wahl (siehe Anlage 1):

1.    Verlängerung von der Gemeindegrenze (Stat 3,3) bis Hastehausen (Stat 2,69)

2.    Verlängerung von Gemeindegrenze (Stat 3,3) bis Abzweig Draum (Stat 2,39)

 

Die weitergehende Variante ermöglicht Radfahrenden eine größere Wegeauswahl und auch in Hinblick auf Synergieeffekten beim Bau scheint sie ratsam. Gleichwohl ist zu bedenken, dass die Kosten entsprechend höher ausfallen (siehe Anlage 2)

 

Der Kreis weist noch darauf hin, dass sich an der K 13 die älteste Stieleichenallee im Kreis Coesfeld befindet (=> sehr sensibler Bereich). Die Zustimmung des Landschaftsbeirat sei hier erforderlich. In Abstimmung mit der Abt. 70 Untere Landschaftsbehörde sei ein Gutachten in Auftrag gegeben worden, um die Auswirkungen und mögliche Folgen für die Bäume durch die Anlage des Radweges zu bewerten und zudem Empfehlungen zum Bau zu erarbeitet. Es seien Mindestabstände von 3,50 m zwischen Baum und Radweg einzuhalten und gesonderte Sicherungsmaßnahmen (Wurzelbrücken) vorzunehmen. Der genaue Umfang werde zur Zeit noch ermittelt.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Die Summe des Grunderwerbs und Baukosten würden sich für die Gemeinde Nottuln auf 933.800 € belaufen, wovon nach Abzug der Förderung ein Eigenanteil von voraussichtlich 93.380 € zu leisten wäre.

 


Anlagen:

Anlage 1: Übersichtskarte Fortsetzung Radweg K13 ab Gemeindegrenze Nottuln

Anlage 2: Kostenrechnung des Kreises Coesfeld

Anlage 3: Radwegeprogramm Kreis Coesfeld - Prioritätenliste