Beschlussvorschlag:
Die
als Anlage beigefügte Wasserversorgungssatzung der Gemeinde Nottuln wird
beschlossen und tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Sachverhalt:
Der
Städte- und Gemeindebund hat mit Datum vom 17.01.2024 eine neue Muster-
Wasserversorgungssatzung herausgegeben.
Die
neue Mustersatzung berücksichtigt in der Präambel insbesondere die am
24.06.2023 in Kraft getretene neue Bundes- Trinkwasserverordnung (TrinkwV)
sowie die neue Bundes-Verordnung über Einzugsgebiete von Entnahmestellen für
die Trinkwassergewinnung (TrinkwEGV) vom 04.12.2023 (farblich markiert).
Über
die formal-rechtlichen Änderungen der TrinkwV sowie der TrinkwEGV wird Herr
Nolte, IWW, Mühlheim a.d.R. unter dem Tagesordnungspunkt „Bericht über die
Grund- und Trinkwassersituation im Wassereinzugsgebiet des Wasserwerkes
Nottuln“ den Betriebsausschuss informieren.
Die
weiteren Änderungen der neuen Muster-Wasserversorgungssatzung betreffen einige
„farblich markierte“ Konkretisierungen in den §§ 3, 5, 8.
Die
Muster-Wasserversorgungssatzung ist auf diejenigen Städte- und Gemeinden
zugeschnitten, welche die Wasserversorgung u.a. als Eigenbetrieb erbringen. Die
Regelungen der Muster-Wasserversorgungssatzung wurden in die als Anlage
beigefügte neue Wasserversorgungssatzung für die Gemeinde Nottuln übernommen.
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Auswirkungen
Anlagen:
Wasserversorgungssatzung