Betreff
Neufassung der Wasserversorgungssatzung der Gemeinde Nottuln
Vorlage
042/2024
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die als Anlage beigefügte Wasserversorgungssatzung der Gemeinde Nottuln wird beschlossen und tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

 


Sachverhalt:

 

Der Städte- und Gemeindebund hat mit Datum vom 17.01.2024 eine neue Muster- Wasserversorgungssatzung herausgegeben.

 

Die neue Mustersatzung berücksichtigt in der Präambel insbesondere die am 24.06.2023 in Kraft getretene neue Bundes- Trinkwasserverordnung (TrinkwV) sowie die neue Bundes-Verordnung über Einzugsgebiete von Entnahmestellen für die Trinkwassergewinnung (TrinkwEGV) vom 04.12.2023 (farblich markiert).

 

Über die formal-rechtlichen Änderungen der TrinkwV sowie der TrinkwEGV wird Herr Nolte, IWW, Mühlheim a.d.R. unter dem Tagesordnungspunkt „Bericht über die Grund- und Trinkwassersituation im Wassereinzugsgebiet des Wasserwerkes Nottuln“ den Betriebsausschuss informieren.

 

Die weiteren Änderungen der neuen Muster-Wasserversorgungssatzung betreffen einige „farblich markierte“ Konkretisierungen in den §§ 3, 5, 8.       

 

Die Muster-Wasserversorgungssatzung ist auf diejenigen Städte- und Gemeinden zugeschnitten, welche die Wasserversorgung u.a. als Eigenbetrieb erbringen. Die Regelungen der Muster-Wasserversorgungssatzung wurden in die als Anlage beigefügte neue Wasserversorgungssatzung für die Gemeinde Nottuln übernommen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Keine Auswirkungen

 


Anlagen:

Wasserversorgungssatzung