Betreff
Bestellung des Allgemeinen Vertreters des Bürgermeisters gem. § 68 GO NRW
Vorlage
037/2024
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

GORR Stefan Kohaus wird mit Wirkung vom 16.04.2024 zum Allgemeinen Vertreter gem. § 68 GO NRW bestellt.

 


Sachverhalt:

 

Mit Beschlussvorlage 057/2023 wurde vom Rat der Gemeinde Nottuln beschlossen, die Stelle der Beigeordneten entfallen zu lassen. Die notwendige Änderung der Hauptsatzung wird am 16.04.2024 wirksam.

 

Mit dieser Änderung wird Doris Block die Funktion des Allgemeinen Vertreters im Sinne des § 68 GO NRW nicht fortführen. Im Rahmen der Umstrukturierung der Verwaltungsspitze soll GORR Stefan Kohaus die Allgemeine Vertretung des Bürgermeisters übernehmen.

 

Die Übernahme der Vertretung im Amt soll analog zur Änderung der Hauptsatzung mit Wirkung vom 16.04.2024 erfolgen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

keine