Beschlussvorschlag:

Der Rat beschließt die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen für das Haushaltsjahr 2024 einschließlich aller in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 05.03.2024 beschlossenen Änderungen sowie über die Einwendungen zum Haushaltsplanentwurf vom 12.12.2023.

 


Sachverhalt:

Nach Einbringung des Entwurfes der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen für das Haushaltsjahr 2024 am 12.12.2023 liegt dieser seit dem 21.12.2023 öffentlich aus. Einwendungen gegen den Entwurf konnten innerhalb der gesetzten Frist bis einschließlich 12.01.2024 erhoben worden. Die fristgerecht eingegangenen Einwendungen sind den politischen Gremien zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt worden. Die nicht-fristgerechten Einwendungen wandten sich ausschließlich gegen die beabsichtigen Hebesatzänderungen.  

Die Einwendungen zum Haushaltsplanentwurf waren Gegenstand der politischen Beratung im Rahmen des Ausschusses für Bildung und Soziales am 07.02.2024 sowie der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 05.03.2024. Über die Einwendungen, die dieser Beschlussvorlage beigefügt sind, beschließt der Rat der Gemeinde in öffentlicher Sitzung (vgl. § 80 Abs. 3 GO NRW).

Die dieser Beschlussvorlage angefügte Änderungsliste (Anlage 1) beinhaltet alle Änderungen aus den Beratungen der Fachausschüsse sowie des Haupt- und Finanzausschusses, der am 05.03.2024 tagte.

Die Anlagen 2 und 3 geben Aufschluss über die Entwicklungen im Ergebnis- und Finanzplan 2024. Der Anlage 4 ist die Entwicklung des Eigenkapitals zu entnehmen. Die Anlage 5 beinhaltet die Haushaltssatzung.

Gem. § 80 Abs. 4 GO NRW ist der Entwurf der Haushaltssatzung (Anlage 5) mit ihren Anlagen vom Rat in öffentlicher Sitzung zu beraten und zu beschließen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Die finanziellen Auswirkungen für den Haushalt 2024 ergeben sich aus den Anlagen zu dieser Vorlage.

 


Anlagen:

Anlage 1: Änderungsliste

Anlage 2: Auswirkungen auf den Ergebnisplan

Anlage 3: Auswirkungen auf den Finanzplan

Anlage 4: Entwicklung des Eigenkapitals

Anlage 5: Haushaltssatzung

Anlage 6: Einwendungen