Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen für das Haushaltsjahr 2024 unter Berücksichtigung der Änderungsliste und der Einwendungen zum Haushaltsplanentwurf vom 12.12.2023 sowie die weiteren in der Sitzung beschlossenen Änderungen zu beschließen.
Sachverhalt:
Nach Einbringung des Entwurfes der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen für das Haushaltsjahr 2024 am 12.12.2023 liegt dieser seit dem 21.12.2023 öffentlich aus.
Einwendungen gegen den Entwurf konnten innerhalb der gesetzten Frist bis einschließlich 12.01.2024 erhoben werden.
Alle Einwendungen (siehe Anlage 5) die
einschließlich am 15.01.2024 die Gemeindeverwaltung erreicht haben, sind als
fristgerecht gewertet worden.
Die Einwendungen beziehen sich zum
überwiegenden Teil auf die beabsichtigte 20%ige Hebesatzsteigerung. Zu diesem
Punkt wird im HFA am 05.03.2024 beraten.
Der Punkt 2 „Transferaufwendungen im Bereich
der Schulträgeraufgaben“ der Einwendung von Herrn Wessling wurde bereits im
Ausschuss für Bildung und Soziales beraten. Bzgl. Punkt 3 „Stellenplan“ wird
auf die Ausführungen in der Vorlage 025/2024 verwiesen. Eine Beratung erfolgt
im HFA.
Über die Einwendungen, die dieser Beschlussvorlage beigefügt sind, beschließt der Rat der Gemeinde Nottuln in öffentlicher Sitzung (vgl. § 80 Abs. 3 GO NRW).
Für die Beratungen des Haupt- und Finanzausschusses ist als Anlage 1 die Änderungsliste zum Haushaltsplanentwurf beigefügt. Diese enthält zunächst alle Änderungen und Ergänzungen, die sich aufgrund der aktuellen Entwicklungen ergeben haben sowie die Ergebnisse aus den Haushaltsberatungen der Fachausschüsse. Weitere Ergänzungen können je nach Beschlussfassung noch aufgenommen werden.
Die Anlagen 2 und 3 geben Aufschluss über die Entwicklungen im Ergebnis- und Finanzplan 2024 bis 2027, zunächst mit der Sachlage zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Beschlussvorlage. Die Anlage 4 stellt die vorläufige Entwicklung des Eigenkapitals dar.
Zudem haben zwei Anträge der Fraktionen die
Gemeindeverwaltung erreicht.
Der Antrag
der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN wurde bereits im Ausschuss für Planen
und Bauen diskutiert. Eine abschließende Diskussion und Beschlussfassung ist
auf den HFA verschoben worden.
Der Antrag
der SPD Fraktion richtet sich, wie die Einwendungen, gegen die geplanten
Steuererhöhungen. Begründet wird dies mit erheblichen Kostensteigerungen in den
Bereichen Personalkosten und Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen.
Personalaufwendungen (Zeile 11 des
Ergebnisplanes):
Neben den in der Vorlage 025/2024 gemachten
Ausführungen zur Personalkostensteigerung wird darauf hingewiesen, dass die
zusätzlich zur Verfügung gestellten Daten unter der Bezeichnung „Ist 2023“ alle
Buchungssätze bis zum Erstellungszeitpunkt am 18.01.2024 enthalten sind. Die
dort abgebildete Personalkosteneinsparung von 200 T€ ist durch die noch nicht
gebuchten Pensions- und Beihilferückstellungen (geplant mit einem Wert von 250
T€) zu erklären.
Sach- und Dienstleistungen (Zeile 13 des
Ergebnisplanes):
Hier gilt auch wie zuvor formuliert: die
Buchungssätze bilden den Stand zum 18.01.2024 ab und enthalten z.B. noch keine
Instandhaltungsrückstellung oder Rückstellungen für bereits beauftragte
Planverfahren. Diese Buchungen erfolgen derzeit im Rahmen der
Jahresabschlusserstellung.
Wie den Fraktionsvorsitzenden auf Nachfrage
bereits mit Mail vom 09.02.2024 mitgeteilt, sind für Maßnahmen des
Klimaschutzes, der Mobilität sowie für die Begrünung erhebliche zusätzliche
Haushaltsmittel veranschlagt worden. Trotz vorgenommener Kürzungen summieren
sich die Ausgaben auf mehrere hunderttausend Euro (zum Teil stehen den
Maßnahmen auch Fördermittel gegenüber).
Auch ist zu berücksichtigen, dass Sonder-
und Einmaleffekte einen jahresübergreifenden Vergleich erschweren, so z.B.
durch die zusätzlichen Kosten für die Unterbringung und Betreuung von
Geflüchteten.
Finanzielle Auswirkungen:
Die finanziellen Auswirkungen für den Haushalt 2024 ergeben sich aus den Anlagen zu dieser Vorlage.
Anlagen:
Anlage 1: Änderungsliste - vorläufig
Anlage 2: Auswirkungen auf den Ergebnisplan - vorläufig
Anlage 3: Auswirkungen auf den Finanzplan - vorläufig
Anlage 4: Entwicklung des Eigenkapitals – vorläufig
Anlage 5: Einwendungen zum Haushaltsplanentwurf 2024
Anlage 6: Anträge der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN und der SPD Fraktion