Beschlussvorschlag:

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen für das Haushaltsjahr 2024 unter Berücksichtigung der Änderungsliste und der Einwendungen zum Haushaltsplanentwurf vom 12.12.2023 sowie die weiteren in der Sitzung beschlossenen Änderungen zu beschließen.

 


Sachverhalt:

Nach Einbringung des Entwurfes der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen für das Haushaltsjahr 2024 am 12.12.2023 liegt dieser seit dem 21.12.2023 öffentlich aus.

 

Einwendungen gegen den Entwurf konnten innerhalb der gesetzten Frist bis einschließlich 12.01.2024 erhoben werden.

Alle Einwendungen (siehe Anlage 5) die einschließlich am 15.01.2024 die Gemeindeverwaltung erreicht haben, sind als fristgerecht gewertet worden.

Die Einwendungen beziehen sich zum überwiegenden Teil auf die beabsichtigte 20%ige Hebesatzsteigerung. Zu diesem Punkt wird im HFA am 05.03.2024 beraten.

Der Punkt 2 „Transferaufwendungen im Bereich der Schulträgeraufgaben“ der Einwendung von Herrn Wessling wurde bereits im Ausschuss für Bildung und Soziales beraten. Bzgl. Punkt 3 „Stellenplan“ wird auf die Ausführungen in der Vorlage 025/2024 verwiesen. Eine Beratung erfolgt im HFA.

 

Über die Einwendungen, die dieser Beschlussvorlage beigefügt sind, beschließt der Rat der Gemeinde Nottuln in öffentlicher Sitzung (vgl. § 80 Abs. 3 GO NRW).

 

Für die Beratungen des Haupt- und Finanzausschusses ist als Anlage 1 die Änderungsliste zum Haushaltsplanentwurf beigefügt. Diese enthält zunächst alle Änderungen und Ergänzungen, die sich aufgrund der aktuellen Entwicklungen ergeben haben sowie die Ergebnisse aus den Haushaltsberatungen der Fachausschüsse. Weitere Ergänzungen können je nach Beschlussfassung noch aufgenommen werden.

Die Anlagen 2 und 3 geben Aufschluss über die Entwicklungen im Ergebnis- und Finanzplan 2024 bis 2027, zunächst mit der Sachlage zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Beschlussvorlage. Die Anlage 4 stellt die vorläufige Entwicklung des Eigenkapitals dar.

 

Zudem haben zwei Anträge der Fraktionen die Gemeindeverwaltung erreicht.

Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN wurde bereits im Ausschuss für Planen und Bauen diskutiert. Eine abschließende Diskussion und Beschlussfassung ist auf den HFA verschoben worden.

 

Der Antrag der SPD Fraktion richtet sich, wie die Einwendungen, gegen die geplanten Steuererhöhungen. Begründet wird dies mit erheblichen Kostensteigerungen in den Bereichen Personalkosten und Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen.

 

Personalaufwendungen (Zeile 11 des Ergebnisplanes):

Neben den in der Vorlage 025/2024 gemachten Ausführungen zur Personalkostensteigerung wird darauf hingewiesen, dass die zusätzlich zur Verfügung gestellten Daten unter der Bezeichnung „Ist 2023“ alle Buchungssätze bis zum Erstellungszeitpunkt am 18.01.2024 enthalten sind. Die dort abgebildete Personalkosteneinsparung von 200 T€ ist durch die noch nicht gebuchten Pensions- und Beihilferückstellungen (geplant mit einem Wert von 250 T€) zu erklären.

 

Sach- und Dienstleistungen (Zeile 13 des Ergebnisplanes):

Hier gilt auch wie zuvor formuliert: die Buchungssätze bilden den Stand zum 18.01.2024 ab und enthalten z.B. noch keine Instandhaltungsrückstellung oder Rückstellungen für bereits beauftragte Planverfahren. Diese Buchungen erfolgen derzeit im Rahmen der Jahresabschlusserstellung.

Wie den Fraktionsvorsitzenden auf Nachfrage bereits mit Mail vom 09.02.2024 mitgeteilt, sind für Maßnahmen des Klimaschutzes, der Mobilität sowie für die Begrünung erhebliche zusätzliche Haushaltsmittel veranschlagt worden. Trotz vorgenommener Kürzungen summieren sich die Ausgaben auf mehrere hunderttausend Euro (zum Teil stehen den Maßnahmen auch Fördermittel gegenüber). 

Auch ist zu berücksichtigen, dass Sonder- und Einmaleffekte einen jahresübergreifenden Vergleich erschweren, so z.B. durch die zusätzlichen Kosten für die Unterbringung und Betreuung von Geflüchteten.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Die finanziellen Auswirkungen für den Haushalt 2024 ergeben sich aus den Anlagen zu dieser Vorlage.

 


Anlagen:

Anlage 1: Änderungsliste - vorläufig

Anlage 2: Auswirkungen auf den Ergebnisplan - vorläufig

Anlage 3: Auswirkungen auf den Finanzplan - vorläufig

Anlage 4: Entwicklung des Eigenkapitals – vorläufig

Anlage 5: Einwendungen zum Haushaltsplanentwurf 2024

Anlage 6: Anträge der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN und der SPD Fraktion