Beschlussvorschlag:
Es werden Ermächtigungsübertragungen in Höhe von 20.294.632,72 Euro gebildet. Die daraus resultierenden Änderungen in den Ergebnis- und Finanzplänen der Haushaltsjahre 2024 bis 2027 werden in den Anlagen dargestellt und zur Kenntnis genommen.
Sachverhalt:
Analog zu dem Prinzip der periodengerechten Zuordnung von Aufwendungen und Erträgen innerhalb der Ergebnisrechnung eines Haushaltsjahres gilt auch für die Ermächtigungen grundsätzlich eine zeitliche Beschränkung für das jeweilige Haushaltsjahr. Ausnahmen von diesem Grundsatz lässt der § 22 der Kommunalhaushaltsverordnung (KomHVO NRW) zu, der gemeindliche Grundsätze über Art, Umfang und Dauer von Ermächtigungsübertragungen vorsieht. So können i.d.R. nur Auszahlungen für Investitionen übertragen werden und bleiben bis zur Fälligkeit der letzten Zahlung – maximal bis zum zweiten dem Haushaltsjahr folgenden Jahr – für ihren Zweck verfügbar. Die Verfügbarkeit muss allerdings im Rahmen der Ermächtigungsübertragungen (EÜ) hergestellt und förmlich erklärt werden.
Mit dieser Erklärung wird die Ermächtigung (Erlaubnis) übertragen, im folgenden Haushaltsjahr mehr Auszahlungen auszulösen, als im Haushaltsplan ausgewiesen sind. In Folge dessen beeinflusst die Gesamtheit aller Ermächtigungsübertragungen die Ergebnis- und Finanzplanung des Folgejahres im Bereich der Aufwendungen und Auszahlungen.
Aus dem Haushaltsjahr 2023 werden Ermächtigungen ausschließlich für investive Auszahlungen in Höhe von insgesamt 20.294.632,72 Euro in das Haushaltsjahr 2024 übertragen. Die Zusammensetzung ist der Anlage 1 „Ermächtigungsübertragungen 2023/2024“ zu entnehmen. Diese Größenordnung der Ermächtigungsübertragungen ist im Wesentlichen auf folgende Projekte zurückzuführen:
1. Feuerwehr:
Neubau Feuerwehrgerätehaus Appelhülsen inkl. Einrichtung rd. 7,2 Mio. €
Rüstwagen RW 2 Nottuln rd. 0,8 Mio. €
Mannschaftstransportfahrzeug Appelhülsen rd. 0,1 Mio. €
Gesamt Feuerwehr rd. 8,1 Mio. €
Die Investitionen betragen in diesem Bereich 40 % der Ermächtigungsübertragungen.
2. Schulen:
Wiederherstellung Sebastian Grundschule nach Brand rd. 1,2 Mio. €
Herrichtung der Außenanlagen Sebastian Grundschule rd. 0,3 Mio. €
Gesamt Schulen rd. 1,5 Mio. €
Die Investitionen betragen in diesem Bereich 7 % der Ermächtigungsübertragungen.
3. Soziale Einrichtungen:
Neubau Unterkunft – Standort noch unbekannt inkl. Einrichtung rd. 3,0 Mio. E
Neubau Flüchtlingsunterkunft Appelhülsen rd. 0,7 Mio. €
Gesamt Soziale Einrichtungen rd. 3,7 Mio. €
Die Investitionen betragen in diesem Bereich 18 % der Ermächtigungsübertragungen.
4. Neubau Kitas:
Neubau Kita Gemeindewiese rd. 3,5 Mio. €
Neubau Kita – OGS Martinus Grundschule rd. 0,1 Mio. €
Gesamt Kitas rd. 3,6 Mio. €
Die Investitionen betragen in diesem Bereich 18 % der Ermächtigungsübertragungen.
5. Sportförderung:
Sanierungsmaßnahme Turnhalle Schapdetten rd. 0,3 Mio. €
Sanierungsmaßnahme Niederstockumer Weg rd. 0,2 Mio. €
Gesamt
Sportförderung rd. 0,5 Mio. €
Die Investitionen betragen in diesem Bereich 2 % der Ermächtigungsübertragungen.
6.
Straßenbauprojekte:
Straßenbau Baugebiet Nottuln Nord 1,2 Mio. €
Sanierung Brulandsraße 0,6 Mio. €
Sanierung Roibartstraße 0,5 Mio. €
Straßenbaukosten Hellersiedlung 0,1 Mio. €
Gesamt Verkehrsflächen 2,4
Mio. €
Die Investitionen in den Straßenbau betragen rund 12% der Ermächtigungsübertragungen.
Diese sechs Bereiche (Feuerwehr, Schulen,
Soziale Einrichtungen, Neubau Kitas, Sportförderung und Straßenbau) umfassen
somit rund 19,8 Mio. € bzw. 97 Prozent an der Gesamtsumme der
Ermächtigungsübertragungen.
Der Anlage 2 dieser Beschlussvorlage sind die finanziellen Auswirkungen auf die liquiden Mittel bis zum Jahr 2027 zu entnehmen. Ausgehend von dem Anfangsbestand der liquiden Mittel zum 01.01.2024 in Höhe von 17.202.941 Euro, der Änderung des Finanzbestandes im Verlauf des Haushaltsjahres 2024, den Änderungen auf die Finanzsituation durch die Ermächtigungsübertragungen, Rückstellungen, Änderungsliste (Stand 22.02.2024) sowie den Kreditermächtigungen könnte sich der Endbestand zum 31.12.2024 auf rd. 9,8 Mio. Euro belaufen.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Übertragungen der Ermächtigungen des Haushaltsjahres 2023 in das Haushaltsjahr 2024 führt zu einer Abnahme der liquiden Mittel in Höhe von 20.294.632,72 Euro. Zum 01.01.2024 beträgt der Anfangsbestand der liquiden Mittel 17.202.941 Euro. Folglich wird sich der Endbestand der liquiden Mittel zum 31.12.2024 mit der negativen Änderung des Finanzbestandes, den Kreditermächtigungen der Haushaltsjahre 2022/2023, den geschätzten Rückstellungen sowie den Finanzauswirkungen der Änderungsliste auf 9.753.226 Euro belaufen (siehe Anlage 2 dieser Vorlage).
Anlagen:
Anlage 1: Ermächtigungsübertragungen 2023/2024
Anlage 2: Auswirkungen der Ermächtigungsübertragungen auf den Finanzplan 2023/2024