Beschlussvorschlag:

Die Stellenpläne für die Beamt:innen und Beschäftigten (m/w/d) werden gemäß den Anlagen 1 und 2 beschlossen.


Sachverhalt:

 

I.      Veränderungen im Stellenplan 2024

 

Nachfolgend erläuterte Veränderungen wurden im Stellenplan 2024 vorgenommen.

 

Der mit dem Haushalt eingebrachte Stellenplan für das Jahr 2024 wurde nach der Einbringung des Haushaltsentwurfes durch die zwischenzeitlich weitergeplanten und notwendigen Änderungen ergänzt: Diese sind hier ebenfalls erläutert und mit „Neu“ und * versehen.

 

 

1.    Verwaltungsleitung

 

·          Allg. Vertreterin des Bürgermeisters, Kämmerin, Dezernentin FB 1,2 und 4 (Stelle 0/020):

Entfall der Beigeordneten-Stelle ab dem 15.04.2024 (kw); Ende der Wahlzeit der Beigeordneten mit Ablauf des 14.04.2024. die Verwaltungsspitze wird neu aufgestellt. Die allgemeine Vertretung des Bürgermeisters sowie die Dezernatenfunktion für die Fachbereiche Zentrale Dienste und Finanzen, Schule und Soziales sowie Sicherheit und Ordnung werden der derzeitigen Stabsstelle Rechtsangelegenheiten übertragen. Die Aufgaben der/des Kämmerer:in übernimmt die Leitung des Fachbereiches Zentrale Dienst und Finanzen. 

 

 

2.    Fachbereich 1 – Zentrale Dienste und Finanzen

 

·   Leitung FB 1, Kämmerer:in, Personalwirtschaft, Allgemeine Finanzwirtschaft (Stelle 1/010):

Anhebung der Stellenwertigkeit auf A 14 (LG2/2.EA), ehemals A 13 (LG2 /1.EA); durch zusätzliche Übertragung der Aufgaben der/des Kämmerer:in.

 

·   Zentrale Buchhaltung/ Anlagenbuchhaltung (Stelle 1/040/110):

Anhebung der Stellenwertigkeit von E 9a nach E 9b TVöD nach Neubewertung der Stelle.

 

·   Kassengeschäfte, Innendienstvollstreckung (Stelle 1/40/150):

Die vorhandene Stelle wird aus Personalsicherungsgründen gedoppelt; die Stelle konnte im Sommer 2023 mit einer Mitarbeiterin nach Ausbildungsabschluss besetzt werden. Die eigentliche Inhaberin der Stelle befindet sich in Elternzeit, die gedoppelte Stelle wurde mit einem kw-Vermerk versehen.

 

·  Neu - Entfall von zwei Demografiestellen (Stellen 1/N11 und 1/N/12): *

Die zwei Demografiestellen nach E 5 werden nicht benötigt. Beide Auszubildende, die im Sommer 2024 ihre Ausbildung beenden, werden auf freien Planstellen (aufgrund Stellenwechsel) weiterbeschäftigt

 

 

 

·  Neu – Einrichtung einer Stelle Umschulung (Freistellung für Ausbildung): *

Um dem demografischen Wandel entgegenzuwirken, wird eine Stelle mit einem Umfang von 30 Wochenstunden vorgehalten für eine von der Agentur für Arbeit mit 90 % geförderte Ausbildungsmaßnahme für Verwaltungsfachangestellte. Die Stelle wird befristet eingerichtet für die Dauer der Ausbildung (drei Jahre) und mit einem kw-Vermerk versehen.

 

 

3.    Fachbereich 2 – Schule und Soziales

 

·   Neu - Sachbearbeitung Schulverwaltung (Stelle 2/10/030): *

Anhebung der Stellenwertigkeit von E 6 nach E 8 TVöD nach Neubewertung der Stelle

 

·  Schulsekretariate der St. Martinus Grundschule und der St. Marien Grundschule (Stellen 2/10/070 und 2/10/110):

Aufgrund der Entwicklung der Schülerzahlen und nach Berechnung der Stellenbedarfe auf Grundlage des „Krefelder Modells“ ist ein Mehrbedarf von 1,5 an der St.-Martinus Grundschule bzw. 3,5 Wochenstunden an der St. Marien Grundschule erforderlich.

 

·   Neu: Sachbearbeitung Wohngeld, Bürgerservice (Stellen 2/30/020 bis 2/30/023): *

Nach Neubewertung der Sachbearbeitungsstellen im Bereich Wohngeld entfällt ein bisheriger Vermerk „ku E 8“ und die andere Stelle wird von E 8 nach E 9a angehoben.

Die dritte Sachbearbeitungsstelle (es wurden zwei zusätzliche Stellen aufgrund der Wohngeldreform eingerichtet, „NN/EG 8“) wird aktuell nicht benötigt und vom FB 2 in den FB 3 Liegenschaftsverwaltung verschoben (dort Entfall einer kw- Stelle durch Fluktuation).

 

·   Scanstelle für Job-Center (Stelle 2/20/120):

Neu-Einrichtung einer Scan-Stelle, Stellenwertigkeit E 5, 19,5 Wochenstunden zur Entlastung der Sachbearbeiter:innen der Organisationseinheit Jobcenter. Im Bereich des Job-Centers besteht durch Stellenvakanzen und einem gestiegenen Antragsaufkommen infolge des Ukraine-Krieges sowie der Einführung des Bürgergeldes eine anhaltende extreme Arbeitsbelastung, wobei ein hoher Zeitanteil auf das Einscannen der Antragsunterlagen und der Hinterlegung in die digitale Leistungsakte entfällt.

 

·   Hausmeistertätigkeiten für die Übergangsheime und Mietwohnungen (Stelle 2/40/070):

Neueinrichtung einer zusätzlichen Stelle, Stellenwertigkeit E 6, mit einem Umfang von 19,5 Wochenstunden ist aufgrund des erheblichen Anstiegs der Flüchtlingszuweisungen und der zu betreuenden Einrichtungen erforderlich.

 

 

 

 

 

 

4.    Fachbereich 3 – Planen, Bauen, Umwelt

 

·   Bauordnungswesen; Umlegungen, Denkmalschutz, Erschließungs- und Straßenausbaubeiträge (Stelle 3/20/011):

Ziel ist es, eine zweite Sachbearbeitungsstelle für die Bereiche Bauordnungswesen, Denkmalschutz und Erhebung von KAG-Beiträgen einzurichten. Die Eingruppierung soll analog zu der vorhandenen Stelle nach Entgeltgruppe 9c TVöD erfolgen. Von einer Besetzung der Stelle wird aufgrund der finanziellen Situation in diesem Jahr zunächst abgesehen.

 

 

·   Stelle 3/30/050; Bau/Unterhaltung von Gebäuden

Vor Neubesetzung der Stelle aus Gründen des Renteneintritts des Stelleninhabers wurde die Stelle neu bewertet. Die Wertigkeit der Stelle hat sich von E 10 nach E 9a geändert. Die Stelle wurde mit einem ku-Vermerk versehen.

 

·   Sekretariatstätigkeiten, Schreib- und Nebenarbeiten für das Gebäudemanagement (Stelle 3/30/101):

Auch hier erfolgt eine Doppelung der Stelle aus Personalsicherungsgründen, da die Stelleninhaberin sich seit mehreren Jahren im mehrfach befristeten EU-Rentenbezug befindet. Der langjährigen Vertreterin kann durch die Doppelung eine Perspektive geboten werden.

 

 

5.    Fachbereich 5 – Sicherheit und Ordnung

 

·   Neu - Grund-, Hunde-, Vergnügungssteuer, Abfallbeseitigung, Straßenreinigung (Stelle 5/40/020): *

Aufgrund einer bevorstehenden Renteneintritts erfolgt eine Verschiebung eines Stundenkontingentes von 5,5 WStd. zwischen zwei Sachbearbeitungsstellen.

 

 

6.    Fachbereich 6 - Wirtschaft, Kultur, Marketing

 

·   Leitung FB 6 Wirtschaft, Kultur, Marketing, Sport (50 %) und Stelle 6/20/010; Archiv, Tourismus, Kommunalmarketing, Städtepartnerschaften (Stelle 6/010): *

Die Stelle erhält einen kw-Vermerk im Hinblick auf die Einrichtung eines Zentralarchivs durch den Kreis Coesfeld (Ratsbeschluss für die örV ist bereits gefasst) und den mittelfristig anstehenden Ruhestand des Stelleninhabers.

 

·   Neu - Archiv, Marketing, Tourismus (Stelle 6/20/040): *

Die Stelle ist durch zeitnahen Stellenwechsel der Inhaberin vakant und neu zu besetzen. Der derzeitige Stellenumfang von 19,5 Wochenstunden wird auf 30,0 Wochenstunden erhöht. Die Aufgaben der Vorbereitung des Nottulner Aktenmaterials zur Übergabe an das Zentralarchiv werden künftig dieser Stelle zugeordnet.

 

 


II.                    Personalkostenentwicklung

 

Grundsätzlich werden die Personalaufwendungen für jedes Haushaltsjahr neu kalkuliert. Die Veranschlagung der Personal- und Versorgungsaufwendungen basiert im Wesentlichen auf einer personenscharfen Kalkulation der Bedarfe unter Berücksichtigung der jeweiligen besoldungs- und tarifrechtlichen Voraussetzungen. Planbare Stellenwechsel und Vakanzen werden eingeplant. Grundlage hierfür sind zwei verschiedene Instrumente, der Stellenplan und der Stellenbesetzungsplan/Arbeitsverteilungsplan.

 

Der Stellenplan ist als Anlage zum Haushalt ein rechtsverbindliches SOLL-Instrument in der Personalbewirtschaftung für Anzahl und Wertigkeit von Stellen. Dem Stellenplan ist u.a. eine Übersicht über die vorgesehene Aufteilung der Stellen des Stellenplans auf die Produktbereiche beizufügen (Stellenübersicht).

 

Der Stellenbesetzungsplan/Arbeitsverteilungsplan ist eine nach Fachbereichen sortierte Übersicht über die anzahlmäßige Besetzung der SOLL-Stellen aus dem Stellenplan.

 

Im Rahmen der Kalkulation der Personalaufwendungen werden immer nur die Stellen aus dem Stellenbesetzungsplan/Arbeitsverteilungsplan kalkuliert. Somit werden immer nur die Stellen/Stellenanteile kalkuliert, die auch tatsächlich besetzt sind bzw. voraussichtlich besetzt sein werden, nicht aber z. B. die sich in Elternzeit befindenden Beschäftigten oder die Kosten für Vollzeitstellen, die nur teilweise besetzt sind.

 

Die Anlage 2 der nichtöffentlichen Stellenplanvorlage 026/2024 enthält einen personenscharfen „Nachweis bzgl. der Vertretungsstellen bzw. N.N.-Stellen“. Insgesamt ergeben sich aus den gelisteten Stundenkontingenten in der Summe neun Stellen, die zwar vorgehalten werden müssen, aber derzeit nicht besetzt sind.

 

Eine Verringerung der kalkulierten Personalaufwendungen durch Nichtberücksichtigung der unbesetzten Stellen/Stellenanteile ist damit nicht möglich, da die Kalkulation sich an den tatsächlich besetzten Stellen (IST-Zahlen) orientiert.

 

Die Personalaufwendungen haben sich gegenüber dem Haushaltsjahr 2023 um rund 1,0 Mio. Euro erhöht. Die Mehrkosten entstehen im Wesentlichen durch die Berücksichtigung von Tarifsteigerungen sowie unabdingbaren Stellenausweitungen.

 

Am 22. April 2023 haben sich Tarifvertragsparteien eine Einigung in den Tarifverhandlungen für die Tarifbeschäftigten von Bund und Kommunen erzielt. Gemäß dieser Einigung erhielten die Beschäftigten mit dem Juni-Entgelt einen Inflationsausgleich in Form einer Steuer- und abgabenfreien Sonderzahlung in Höhe von 1.240 Euro. Für den Zeitraum Juli 2023 bis Februar 2024 betragen die Sonderzahlungen monatlich 220 Euro. Im März 2024 erfolgt dann in einem ersten Schritt die Erhöhung aller Tabellenentgelte um einen Sockelbetrag von 200 Euro, die dann in einem zweiten Schritt noch einmal um 5,5 Prozent angehoben werden. Die Erhöhung soll mindestens 340 Euro betragen. Weitere Personalkostensteigerungen ergeben sich aus unterjährigen Stellenanhebungen, Höhergruppierungen oder Stufenaufstiegen.

 

Die Einigung in den Tarifverhandlungen der Länder vom 9. Dezember 2023 wird 1:1 auf Beamtinnen und Beamte übertragen. Das Gleiche gilt für den Tarifvertrag über Sonderzahlungen zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise (TV Inflationsausgleich). Anspruchsberechtigte erhalten für den Monat Januar 2024 somit zunächst einmalig einen Betrag von 1.800 Euro, zudem bis Oktober 2024 Zahlungen in Höhe von 120 Euro monatlich.

 

Kürzung des Personalkostenbudgets:

Die skizzierte personengenaue Personalkostenberechnung berücksichtigt nicht die in der täglichen Praxis festzustellende Situation, dass Stellen nicht lückenlos nachbesetzt werden können, bei einer Langzeiterkrankung die Lohnfortzahlung entfällt oder Nachbesetzungen mit einer niedrigeren Stufenzuordnung erfolgen können. Diese nicht kalkulierbaren personalwirtschaftlichen Veränderungen werden für das laufende Jahr auf 400 T€ beziffert (insbesondere durch die Nachbesetzung von zwei Sachbearbeitungsstellen durch im Sommer die Ausbildung beendende Kolleginnen sowie die beabsichtigte Nichtbesetzung einer Stelle im Baubereich in diesem Jahr).

 

    

 

 

III.                   Pensions- und Beihilferückstellungen

 

Die Basis für die Berechnung der Pensions- und Beihilferückstellungen der kommenden Jahre bilden die Daten der Kommunalen Versorgungskasse Westfalen-Lippe. Anhand der durchschnittlichen Veränderung der Vorjahre wurde eine Hochrechnung für die Jahre 2024 – 2027 vorgenommen.

 

Die Mehrbedarfe bei den Versorgungszahlungen und Pensionsrückstellungen sind insbesondere auf die Besoldungssteigerung der vergangenen Jahre zurückzuführen.

 

a.    Versorgungsempfänger:innen

 

In den Versorgungsaufwendungen sind zum einen die Rückstellungen und zum anderen die tatsächlichen Aufwendungen für die Pensions- und Beihilfezahlungen enthalten. Der Ansatz 2024 (905 T€) beinhaltet zum Planansatz 2023 eine Erhöhung von 142 T€, die u.a. auf die Mehrauszahlungen an die Versorgungsempfänger:innen zurückzuführen ist.

 

Grundsätzlich ist der Bereich der Rückstellung nur schwer prognostizierbar, da anhand von statistiscchen Werten die voraussichtlichen Lebenserwartungen der aktiven Beamten:innen sowie der Pensionäre:innen zugrunden gelegt werden. Lediglich ein planmäßiges Ausscheiden aus dem aktiven Dienst in den Ruhestand kann bei der Planung berücksichtigt werden.

 

b.    Aktive Beamt:innen

 

Für die aktiven Beamten:innen sind die Anpassungen unter den Personalaufwendungen auszuweisen.

 

 

 

 

Anlagen:

 

Anlage 1 – Stellenplan Teil A: Beamte - vollzeitverrechnet

 

Anlage 2 – Stellenplan Teil B: Beschäftigte - vollzeitverrechnet

 

 

Verfasst:

gez. Lenfort, Doris

 


Finanzielle Auswirkungen:

Die Personalaufwendungen des Haushaltsjahres 2024 sind mit 7.983.223 € kalkuliert. Eine Kürzung des Budgets um 400 T€ durch angenommene personalwirtschaftliche Veränderungen (z.B. unterjährige Stellenvakanzen) wird über die Änderungsliste ausgewiesen.

Für Versorgungsaufwendungen sind Mittel im Entwurf in Höhe von 905.498 € eingeplant


Anlagen:

Anlage 1: Stellenplan Teil A: Beamte – vollzeitverrechnet –

Anlage 2: Stellenplan Teil B: Beschäftigte – vollzeitverrechnet –