Beschlussvorschlag:
Die Stellenpläne für die Beamt:innen und Beschäftigten (m/w/d) werden gemäß den Anlagen 1 und 2 beschlossen.
Sachverhalt:
I. Veränderungen im Stellenplan 2024
Nachfolgend erläuterte Veränderungen wurden im Stellenplan 2024 vorgenommen.
Der mit dem Haushalt eingebrachte Stellenplan für das Jahr 2024 wurde
nach der Einbringung des Haushaltsentwurfes durch die zwischenzeitlich
weitergeplanten und notwendigen Änderungen ergänzt: Diese sind hier ebenfalls
erläutert und mit „Neu“ und * versehen.
1.
Verwaltungsleitung
·
Allg. Vertreterin des Bürgermeisters,
Kämmerin, Dezernentin FB 1,2 und 4 (Stelle 0/020):
Entfall der Beigeordneten-Stelle ab dem 15.04.2024 (kw); Ende der
Wahlzeit der Beigeordneten mit Ablauf des 14.04.2024. die Verwaltungsspitze
wird neu aufgestellt. Die allgemeine Vertretung des Bürgermeisters sowie die
Dezernatenfunktion für die Fachbereiche Zentrale Dienste und Finanzen, Schule
und Soziales sowie Sicherheit und Ordnung werden der derzeitigen Stabsstelle
Rechtsangelegenheiten übertragen. Die Aufgaben der/des Kämmerer:in übernimmt
die Leitung des Fachbereiches Zentrale Dienst und Finanzen.
2.
Fachbereich 1 – Zentrale Dienste und Finanzen
· Leitung FB 1, Kämmerer:in,
Personalwirtschaft, Allgemeine Finanzwirtschaft (Stelle 1/010):
Anhebung der Stellenwertigkeit auf A 14 (LG2/2.EA), ehemals A 13 (LG2
/1.EA); durch zusätzliche Übertragung der Aufgaben der/des Kämmerer:in.
· Zentrale Buchhaltung/
Anlagenbuchhaltung (Stelle 1/040/110):
Anhebung der Stellenwertigkeit von E 9a nach E 9b TVöD
nach Neubewertung der Stelle.
· Kassengeschäfte,
Innendienstvollstreckung (Stelle 1/40/150):
Die vorhandene Stelle wird aus Personalsicherungsgründen gedoppelt; die
Stelle konnte im Sommer 2023 mit einer Mitarbeiterin nach Ausbildungsabschluss
besetzt werden. Die eigentliche Inhaberin der Stelle befindet sich in
Elternzeit, die gedoppelte Stelle wurde mit einem kw-Vermerk versehen.
· Neu - Entfall von zwei Demografiestellen (Stellen 1/N11 und 1/N/12): *
Die zwei Demografiestellen nach E 5 werden nicht benötigt. Beide
Auszubildende, die im Sommer 2024 ihre Ausbildung beenden, werden auf freien
Planstellen (aufgrund Stellenwechsel) weiterbeschäftigt
· Neu – Einrichtung einer Stelle Umschulung (Freistellung für Ausbildung):
*
Um dem demografischen Wandel entgegenzuwirken, wird eine Stelle mit einem
Umfang von 30 Wochenstunden vorgehalten für eine von der Agentur für Arbeit mit
90 % geförderte Ausbildungsmaßnahme für Verwaltungsfachangestellte. Die Stelle
wird befristet eingerichtet für die Dauer der Ausbildung (drei Jahre) und mit
einem kw-Vermerk versehen.
3.
Fachbereich 2 – Schule und Soziales
· Neu - Sachbearbeitung
Schulverwaltung (Stelle 2/10/030): *
Anhebung der Stellenwertigkeit von E 6 nach E 8 TVöD nach Neubewertung
der Stelle
· Schulsekretariate der St. Martinus Grundschule und der St. Marien
Grundschule (Stellen 2/10/070 und 2/10/110):
Aufgrund der Entwicklung der Schülerzahlen und nach Berechnung der
Stellenbedarfe auf Grundlage des „Krefelder Modells“ ist ein Mehrbedarf von 1,5
an der St.-Martinus Grundschule bzw. 3,5 Wochenstunden an der St. Marien
Grundschule erforderlich.
· Neu: Sachbearbeitung Wohngeld,
Bürgerservice (Stellen 2/30/020 bis 2/30/023): *
Nach Neubewertung der Sachbearbeitungsstellen im Bereich Wohngeld entfällt
ein bisheriger Vermerk „ku E 8“ und die andere Stelle wird von E 8 nach E 9a
angehoben.
Die dritte Sachbearbeitungsstelle (es wurden zwei zusätzliche Stellen
aufgrund der Wohngeldreform eingerichtet, „NN/EG 8“) wird aktuell nicht
benötigt und vom FB 2 in den FB 3 Liegenschaftsverwaltung verschoben (dort Entfall
einer kw- Stelle durch Fluktuation).
· Scanstelle für Job-Center (Stelle
2/20/120):
Neu-Einrichtung einer Scan-Stelle, Stellenwertigkeit E 5, 19,5
Wochenstunden zur Entlastung der Sachbearbeiter:innen der Organisationseinheit
Jobcenter. Im Bereich des Job-Centers besteht durch Stellenvakanzen und einem
gestiegenen Antragsaufkommen infolge des Ukraine-Krieges sowie der Einführung
des Bürgergeldes eine anhaltende extreme Arbeitsbelastung, wobei ein hoher
Zeitanteil auf das Einscannen der Antragsunterlagen und der Hinterlegung in die
digitale Leistungsakte entfällt.
· Hausmeistertätigkeiten für die
Übergangsheime und Mietwohnungen (Stelle 2/40/070):
Neueinrichtung einer zusätzlichen Stelle, Stellenwertigkeit E 6, mit
einem Umfang von 19,5 Wochenstunden ist aufgrund des erheblichen Anstiegs der
Flüchtlingszuweisungen und der zu betreuenden Einrichtungen erforderlich.
4.
Fachbereich 3 – Planen, Bauen, Umwelt
· Bauordnungswesen; Umlegungen,
Denkmalschutz, Erschließungs- und Straßenausbaubeiträge (Stelle 3/20/011):
Ziel ist es, eine zweite Sachbearbeitungsstelle für die Bereiche
Bauordnungswesen, Denkmalschutz und Erhebung von KAG-Beiträgen einzurichten.
Die Eingruppierung soll analog zu der vorhandenen Stelle nach Entgeltgruppe 9c
TVöD erfolgen. Von einer Besetzung der Stelle wird aufgrund der finanziellen
Situation in diesem Jahr zunächst abgesehen.
· Stelle 3/30/050; Bau/Unterhaltung
von Gebäuden
Vor Neubesetzung der Stelle aus Gründen des Renteneintritts des
Stelleninhabers wurde die Stelle neu bewertet. Die Wertigkeit der Stelle hat
sich von E 10 nach E 9a geändert. Die Stelle wurde mit einem ku-Vermerk
versehen.
· Sekretariatstätigkeiten, Schreib-
und Nebenarbeiten für das Gebäudemanagement (Stelle 3/30/101):
Auch hier erfolgt eine Doppelung der Stelle aus
Personalsicherungsgründen, da die Stelleninhaberin sich seit mehreren Jahren im
mehrfach befristeten EU-Rentenbezug befindet. Der langjährigen Vertreterin kann
durch die Doppelung eine Perspektive geboten werden.
5.
Fachbereich 5 – Sicherheit und Ordnung
· Neu - Grund-, Hunde-,
Vergnügungssteuer, Abfallbeseitigung, Straßenreinigung (Stelle 5/40/020): *
Aufgrund einer bevorstehenden Renteneintritts erfolgt eine Verschiebung
eines Stundenkontingentes von 5,5 WStd. zwischen zwei Sachbearbeitungsstellen.
6.
Fachbereich 6 - Wirtschaft, Kultur, Marketing
· Leitung FB 6 Wirtschaft, Kultur,
Marketing, Sport (50 %) und Stelle 6/20/010; Archiv, Tourismus,
Kommunalmarketing, Städtepartnerschaften (Stelle 6/010): *
Die Stelle erhält einen kw-Vermerk im Hinblick auf die Einrichtung eines
Zentralarchivs durch den Kreis Coesfeld (Ratsbeschluss für die örV ist bereits
gefasst) und den mittelfristig anstehenden Ruhestand des Stelleninhabers.
· Neu - Archiv, Marketing,
Tourismus (Stelle 6/20/040): *
Die Stelle ist durch zeitnahen Stellenwechsel der Inhaberin vakant und
neu zu besetzen. Der derzeitige Stellenumfang von 19,5 Wochenstunden wird auf
30,0 Wochenstunden erhöht. Die Aufgaben der Vorbereitung des Nottulner
Aktenmaterials zur Übergabe an das Zentralarchiv werden künftig dieser Stelle
zugeordnet.
II.
Personalkostenentwicklung
Grundsätzlich werden die Personalaufwendungen für
jedes Haushaltsjahr neu kalkuliert. Die Veranschlagung der Personal- und
Versorgungsaufwendungen basiert im Wesentlichen auf einer personenscharfen
Kalkulation der Bedarfe unter Berücksichtigung der jeweiligen besoldungs- und
tarifrechtlichen Voraussetzungen. Planbare Stellenwechsel und Vakanzen werden
eingeplant. Grundlage hierfür sind zwei verschiedene Instrumente, der
Stellenplan und der Stellenbesetzungsplan/Arbeitsverteilungsplan.
Der Stellenplan ist als Anlage zum Haushalt ein
rechtsverbindliches SOLL-Instrument in der Personalbewirtschaftung für Anzahl
und Wertigkeit von Stellen. Dem Stellenplan ist u.a. eine Übersicht über die
vorgesehene Aufteilung der Stellen des Stellenplans auf die Produktbereiche
beizufügen (Stellenübersicht).
Der Stellenbesetzungsplan/Arbeitsverteilungsplan
ist eine nach Fachbereichen sortierte Übersicht über die anzahlmäßige Besetzung
der SOLL-Stellen aus dem Stellenplan.
Im Rahmen der Kalkulation der Personalaufwendungen
werden immer nur die Stellen aus dem Stellenbesetzungsplan/Arbeitsverteilungsplan
kalkuliert. Somit werden immer nur die
Stellen/Stellenanteile kalkuliert, die auch tatsächlich besetzt sind bzw.
voraussichtlich besetzt sein werden, nicht aber z. B. die sich in
Elternzeit befindenden Beschäftigten oder die Kosten für Vollzeitstellen, die
nur teilweise besetzt sind.
Die Anlage 2 der nichtöffentlichen
Stellenplanvorlage 026/2024 enthält einen personenscharfen „Nachweis bzgl. der
Vertretungsstellen bzw. N.N.-Stellen“. Insgesamt ergeben sich aus den
gelisteten Stundenkontingenten in der Summe neun Stellen, die zwar vorgehalten
werden müssen, aber derzeit nicht besetzt sind.
Eine Verringerung der kalkulierten
Personalaufwendungen durch Nichtberücksichtigung der unbesetzten
Stellen/Stellenanteile ist damit nicht möglich, da die Kalkulation sich an den
tatsächlich besetzten Stellen (IST-Zahlen) orientiert.
Die Personalaufwendungen haben sich gegenüber dem
Haushaltsjahr 2023 um rund 1,0 Mio. Euro erhöht. Die Mehrkosten entstehen im
Wesentlichen durch die Berücksichtigung von Tarifsteigerungen sowie
unabdingbaren Stellenausweitungen.
Am 22. April 2023 haben sich Tarifvertragsparteien
eine Einigung in den Tarifverhandlungen für die Tarifbeschäftigten von Bund und
Kommunen erzielt. Gemäß dieser Einigung erhielten die Beschäftigten mit dem
Juni-Entgelt einen Inflationsausgleich in Form einer Steuer- und abgabenfreien
Sonderzahlung in Höhe von 1.240 Euro. Für den Zeitraum Juli 2023 bis Februar
2024 betragen die Sonderzahlungen monatlich 220 Euro. Im März 2024 erfolgt dann
in einem ersten Schritt die Erhöhung aller Tabellenentgelte um einen
Sockelbetrag von 200 Euro, die dann in einem zweiten Schritt noch einmal um 5,5
Prozent angehoben werden. Die Erhöhung soll mindestens 340 Euro betragen.
Weitere Personalkostensteigerungen ergeben sich aus unterjährigen
Stellenanhebungen, Höhergruppierungen oder Stufenaufstiegen.
Die Einigung in den Tarifverhandlungen der Länder
vom 9. Dezember 2023 wird 1:1 auf Beamtinnen und Beamte übertragen. Das Gleiche
gilt für den Tarifvertrag über Sonderzahlungen zur Abmilderung der gestiegenen
Verbraucherpreise (TV Inflationsausgleich). Anspruchsberechtigte erhalten für
den Monat Januar 2024 somit zunächst einmalig einen Betrag von 1.800 Euro,
zudem bis Oktober 2024 Zahlungen in Höhe von 120 Euro monatlich.
Kürzung
des Personalkostenbudgets:
Die skizzierte personengenaue
Personalkostenberechnung berücksichtigt nicht die in der täglichen Praxis
festzustellende Situation, dass Stellen nicht lückenlos nachbesetzt werden
können, bei einer Langzeiterkrankung die Lohnfortzahlung entfällt oder
Nachbesetzungen mit einer niedrigeren Stufenzuordnung erfolgen können. Diese
nicht kalkulierbaren personalwirtschaftlichen Veränderungen werden für das
laufende Jahr auf 400 T€ beziffert (insbesondere durch die Nachbesetzung von
zwei Sachbearbeitungsstellen durch im Sommer die Ausbildung beendende
Kolleginnen sowie die beabsichtigte Nichtbesetzung einer Stelle im Baubereich
in diesem Jahr).
III.
Pensions- und
Beihilferückstellungen
Die Basis für die Berechnung der Pensions- und
Beihilferückstellungen der kommenden Jahre bilden die Daten der Kommunalen
Versorgungskasse Westfalen-Lippe. Anhand der durchschnittlichen Veränderung der
Vorjahre wurde eine Hochrechnung für die Jahre 2024 – 2027 vorgenommen.
Die Mehrbedarfe bei den Versorgungszahlungen und
Pensionsrückstellungen sind insbesondere auf die Besoldungssteigerung der
vergangenen Jahre zurückzuführen.
a. Versorgungsempfänger:innen
In den Versorgungsaufwendungen sind zum einen die
Rückstellungen und zum anderen die tatsächlichen Aufwendungen für die Pensions-
und Beihilfezahlungen enthalten. Der Ansatz 2024 (905 T€) beinhaltet zum
Planansatz 2023 eine Erhöhung von 142 T€, die u.a. auf die Mehrauszahlungen an
die Versorgungsempfänger:innen zurückzuführen ist.
Grundsätzlich ist der Bereich der Rückstellung nur
schwer prognostizierbar, da anhand von statistiscchen Werten die
voraussichtlichen Lebenserwartungen der aktiven Beamten:innen sowie der
Pensionäre:innen zugrunden gelegt werden. Lediglich ein planmäßiges Ausscheiden
aus dem aktiven Dienst in den Ruhestand kann bei der Planung berücksichtigt
werden.
b. Aktive Beamt:innen
Für die aktiven Beamten:innen sind die Anpassungen unter den
Personalaufwendungen auszuweisen.
Anlagen:
Anlage 1 –
Stellenplan Teil A: Beamte - vollzeitverrechnet
Anlage 2 –
Stellenplan Teil B: Beschäftigte - vollzeitverrechnet
Verfasst:
gez. Lenfort,
Doris
Finanzielle Auswirkungen:
Die Personalaufwendungen des Haushaltsjahres 2024 sind mit 7.983.223 € kalkuliert. Eine Kürzung des Budgets um 400 T€ durch angenommene personalwirtschaftliche Veränderungen (z.B. unterjährige Stellenvakanzen) wird über die Änderungsliste ausgewiesen.
Für Versorgungsaufwendungen sind Mittel im Entwurf in Höhe von 905.498 € eingeplant
Anlagen:
Anlage 1: Stellenplan Teil A: Beamte – vollzeitverrechnet –
Anlage 2: Stellenplan Teil B: Beschäftigte – vollzeitverrechnet –