Betreff
Anregung gemäß §24 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen: Standort für Bleiverglasung mit dem Nottulner Wappen
Vorlage
017/2024
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, einen neuen, adäquaten Standort für die Abbildung des Gemeindewappens zu finden.


Sachverhalt:

Eine Bleiverglasung mit dem Motiv des Nottulner Wappens, die sich im Archiv der Gemeinde Nottuln befindet, und bis zur kommunalen Neuordnung 1975 im Kreishaus des Landkreises Münster in Münster verortet war, soll einen angemessenen Platz innerhalb der Gemeinde Nottuln finden. Der Antragsteller kann sich vorstellen, dass die Abbildung des Gemeindewappens einen Standort im öffentlichen Raum findet.
Denkbar ist auch eine Örtlichkeit in einer der beiden Nottulner Partnergemeinden.
Vorstellbar ist zudem, dass sich die Nottulner Kulturschaffenden an der Suche nach einem geeigneten Standort beteiligen.
Kulturkoordinatorin Rieke Orel wird das Thema für den nächsten Kulturstammtisch im Frühjahr auf die Tagesordnung setzen. 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Sie können zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht beziffert werden.

 

 



 


Anlagen:

Bürgerantrag 50/2023